Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruch-Hinweis 04830

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruch-Hinweis 04830

    Wem ist das auch schon passiert?
    nach einer Vielzahl neu erfasster Daten sagt mir die Steuerberechnungsfunktion (und wohl auch der Versuch der Datenübermittlung):
    "Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 04830 kein Erläuterungstext gefunden werden"
    ich glaube , damit hat die Obrigkeit die Provokation gegen den gutwilligen Steuerbürger auf die Spitze getrieben.
    Ich habe daraufhin E-mail Kontakt mit der Elster - Hotline aufgenommen:
    Meine weiteren Bemühungen, das neue Elsterformular vollständig wahrheitsgemäß auszufüllen, scheitern jetzt an:
    Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 04830 kein Erläuterungstext gefunden werden.
    Ich beantrage, daß Sie mir als technische Hotline zielführende Fehler- und Abbruch-Hinweise geben. Aussagen wie oben sind so wenig sinnvoll wie "Sie haben etwas falsch ausgefüllt. Machen Sie es richtig!"
    Die Hotline verzichtet auf die Beantwortung.
    Weiss jemand, welche TV-Show über so einen Fall berichten könnte/wollte/sollte?

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis 04830

    Hallo Wolke2:

    zu dem Punkt (und wohl auch der Versuch der Datenübermittlung):
    tippe ich eher darauf, das diese funktionieren wird. Für die Datenübermittlung ist eine funktionierende Steuerberechnung nicht notwendig, nur eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung. Und da die Steuerberechnung angestoßen wird, war die Plausibilitätsprüfung ja erfolgreich.

    Der Fehler ist schon kurios, wenn nicht einmal die Hotline etwas dazu sagen kann. Und eine nicht funktionierende Steuerberechnung ist sicherlich ärgerlich. Dennoch empfehle ich Ihnen den Versuch der Datenübermittlung. Sollte diese funktionieren, können Sie ja evtl. ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Bearbeiter im Amt führen. Vielleicht kann dieser Ihnen ja sagen, was dort falsch läuft, sobald die Steuerberechnung im Amt durchgeführt wurde. Evtl. läuft dort die Berechnung aber auch direkt richtig, was Ihnen dann leider nicht weiter helfen wird.

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruch-Hinweis 04830

      Ich würde es bei Akte 2010 probieren, die sind auf Fälle solch himmelschreienden Unrechts spezialisiert.

      Kommentar


        #4
        AW: Abbruch-Hinweis 04830

        @neysee: YMMD
        selten so gelacht!

        @wolke2: wie auch schon in Ihren anderen Beiträgen zu erkennen, ist das Programm ElsterFormular eindeutig nicht das richtige für Sie.
        Da Sie mangelnde Kommunikation und Unterstützung seitens des Finanzamtes beklagen, empfehle ich Ihnen doch lieber die Papierformulare auszufüllen.
        Hier nervt Sie erstens keiner beim (Falsch-)Ausfüllen mit lästigen Hinweisen und zweitens wird das Finanzamt Sie dann von ganz alleine anschreiben, wenn etwas unplausibel ist oder eben einfach zu Ihren Ungunsten abweichen.

        Achja, Ihre Steuerberechnung können Sie sich mittels Taschenrechner und Gesetzestexten mal eben zusammentippen. Oder Sie erhalten sie in Bescheid-Form ebenfalls automatisch vom Finanzamt. ;-)

        Kommentar

        Lädt...
        X