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Zwei Arbeitsgeber - Firma und Bundeswehr

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    Zwei Arbeitsgeber - Firma und Bundeswehr

    Hallo

    Kurzes über mich: Ich bin 22 Jahre alt, habe letztes Jahr im Januar meine Ausbildung abgeschlossen und war noch weitere sieben Monate in meinem Betrieb als Facharbeiter. Ab August war ich dann für neun Monate bei der Bundeswehr/Marine. Da ich während der Marine Zeit keine Steuern gezahlt habe (Wehrsold) lohnt es sich ja für mich wohl meine erste Steuererklärung abzugeben.

    Nun meine Fragen welches mir das ELSTER-Tutorial Video nicht beantworten konnte.

    Sehe ich das richtig das ich unter Anlage N eine zweite Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen muss? (Also die erste für die Facharbeiter Zeit vom 01.01. - 31.07 und die zweite für die Marine 01.08. - 31.12.)

    Wenn ja, dann kommt das nächste Problemchen. Von der Marine hab ich keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, sondern nur Wehrsoldabrechnungsbelege für die jeweiligen Monate. (auf denen ist nur Aufgelistet: Wehrsold, Mobilitätszuschlag, Verpflegungsgeld, Besondere Vergütung Bord, Besondere Vergütung Maschine = je nach Monat ca 450 - 650 Euro)
    Also einfach meine Auszahlungsbeträge der Marine Monate zusammenrechnen oder wie muss ich das machen?

    Ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen

    MFG

    #2
    AW: Zwei Arbeitsgeber - Firma und Bundeswehr

    Der Wehrsold ist überhaupt nicht anzugeben, der ist komplett steuerfrei.

    In Zeile 28 der Angabe sollte man angeben, dass man Wehrdienst ab 01.08. geleistet hat.

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      #3
      AW: Zwei Arbeitsgeber - Firma und Bundeswehr

      Moinsen.

      Das ging ja fix

      Also in Zeile 28 dann schreiben -> 01.08. - 31.12. Grundwehrdienst BW

      Dann kann ich mir ja die zweite Lohnsteuerbescheinigung sparen.

      Dankeschön!

      MFG

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        #4
        AW: Zwei Arbeitsgeber - Firma und Bundeswehr

        Moinsen

        Da sind noch sachen aufgetaucht die mir etwas unklar erscheinen und ich möchte keinen neuen Thread aufmachen.

        Anlage N, Blatt 2, 36,
        da muss man ja ja Urlaubs- und Krankeheitstage eintragen (bei mir 24), direkt daneben steht aufgesucht an ___ Tagen. Was ist damit hemeint?

        Nächste Frage, die einfache Entfernung. Wohnung -> Arbeitsstätte ( bei mir 19,28km) oder Wohnung -> Arbeitsstätte -> Wohnung ?

        Danke schonmal

        MFG

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          #5
          AW: Zwei Arbeitsgeber - Firma und Bundeswehr

          Hallo Locksley,

          die Angabe "aufgesucht an x Tagen" ist die entscheidende (an wievielen Tagen im Jahr warst du dort). Der Wert mal die Entfernung mal 0,30 Euro ergibt die Werbungskosten. Die Angabe von Urlaub und Krankheit dient nur der logischen Prüfung (bei einer 5-Tage-Woche kannst du beispielsweise nicht auf 250 Tage kommen, wenn gleichzeitig 30 Tage Urlaub genommen wurde).

          Bei der Entfernungspauschale gilt die einfache Strecke (nicht hin und zurück), und auch nur einmal pro Tag, selbst wenn der Arbeitsplatz mehrmals aufgesucht wurde.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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