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Krankengeld - brutto oder netto angeben?

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    Krankengeld - brutto oder netto angeben?

    Hallo,

    zum Thema Krankengeld habe ich folglende Frage:

    Die Krankenkasse hat den Brutto-Betrag bescheinigt, d.h. einschließlich der abgezogenen Eigenleistungen zur RV, ALV und PV. Ich habe aber eine zweite Bescheinigung angefordert (und auch erhalten) über die Höhe der jeweiligen Beiträge und den erhaltenen Netto-Betrag. Welche Summe geht nun in den Progressionsvorbehalt, Brutto- oder Nettobetrag? Da zum Beispiel das Arbeitslosengeld netto berücksichtigt wird, bin ich der Meinung, das sollte beim Krankengeld genau so sein, allerdings sehen einige Finanzämter das anders. gibt es irgendwo hierüber eindeutige rechtskräftige Aussagen?

    Ich hoffe, hier ist jemand, der mir weiterhelfen kann, meine Suche bei google war erfolglos.

    Vielen Dank, Daylife

    #2
    AW: Krankengeld - brutto oder netto angeben?

    BRUTTO, gilt auch für das ALG. Das ergibt sich einfach daraus, dass in § 32b EStG die Worte "Arbeitslosengeld" und "Krankengeld" gebraucht werden und in Absatz 2 dieser Vorschrift von der "Summe der Leistungen". In R 32b Abs. 2 EStR wird das sogar ausdrücklich angesprochen:

    "In den Progressionsvorbehalt sind die Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen dieser Leistungsbeträge, die sich im Falle der Abtretung oder durch den Abzug von Versichertenanteilen an den Beiträgen zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und ggf. zur Krankenund Pflegeversicherung ergeben, bleiben unberücksichtigt. Der bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht ausgeschöpfte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch von Einkommensersatzleistungen abzuziehen."

    Die Eigenleistungen zu RV, ALV und PV können dafür als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand erklärt werden.


    OOOOOOOHHH Mann, ich LIEBE es, wenn Jemand seine Frage 340-mal postet und man erst danach merkt, dass die Frage schon 3x beantwortet wurde. Was denken sich die Fragesteller eigentlich *grummel grummel*
    Zuletzt geändert von Picard777; 31.08.2010, 09:35.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Krankengeld - brutto oder netto angeben?

      Hallo Picard,

      vielen Dank für die aufschlussreiche Erklärung!!!

      Sorry, dass ich die Frage so oft gepostet habe, war erstmalig für mich und ich wollte sicher gehen, dass sie auch gefunden wird. Grummel bitte nicht mehr.

      LG Daylife

      Kommentar

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