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Getrennte Aufstellung von Steuerrückzahlungen?

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    Getrennte Aufstellung von Steuerrückzahlungen?

    Hallo zusammen,

    ich hab da eine Frage zur Steuererklärung. Ich kenn mich mit meinen 23 Jahren leider noch nciht so gut aus, da ich das erste mal meine Steuererklärung nach meiner Ausbildungszeit mache.

    Es ist etwas kompliziert weshalb ich kurz aushole: ich "besitze" eine Immboilie. Verfügen darf ich selbst über diese erst ab meinem 25. Geburtstag. Bis dahin verwaltet dies ein Erbschaftsverwalter. Der lässt auch meine Steuererklärung machen.

    Nun kann ich ja keine zwei Steuererklärungen einreichen. Ich möchte allerdings die Immobilie und mein "privat"-zeug trennen. Also ich möchte die eventuell anfallenden Rückzahlungen von Immobilie und meinen "Privat"-Finanzen separat einsehen können.

    Ist das irgendwie möglich, dass das Finanzamt sowas aufteilt?
    Wenn ja, was muss ich da machen?

    Danke schon jetzt fürs Weiterhelfen,
    Grüße

    #2
    AW: Getrennte Aufstellung von Steuerrückzahlungen?

    Die Steuererklärung muß man selbst unterschreiben. In diesem Zusammenhang kann man einfach die fehlenden Daten, Anlage o. ä. beifügen und zusammen mit dem Rest beim Finanzamt einreichen.

    Daß der Verwalter die Steuererklärung selbst - ohne Kenntnis des Steuerpflichtigen - einreicht, somit der (über 18 Jahre alte) Steuerpflichtige keine Kontrolle über die erklärten Daten hat, glaube ich nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Getrennte Aufstellung von Steuerrückzahlungen?

      Danke für die Antwort erstmal.

      Was ich meinte war: Wenn die Erklärung gemacht wurde und ich meinen Bescheid bekomme. ist dann ersichtlich woher welche Rückzahlungen kommen. also rein theoretisch: ich bekomme 1500 euro rückzahlung, kann ich irgendwie erfahren wieviel davon von der immobilie sind und wieviel aus meinen sonstigen finanzen (lohnsteuer, zulagen von privater altersvorsorge, abgesetzte kosten, etc.). z.b. 1000 euro von der immobilie und 500 aus meinen anderen finanzen?

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        #4
        AW: Getrennte Aufstellung von Steuerrückzahlungen?

        Nein, das kann man nicht sehen.

        Es wäre auch keine Lösung, zwei getrennte Steuererklärungen für das gleiche Jahr zu machen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Getrennte Aufstellung von Steuerrückzahlungen?

          Hallo ezechiel,

          du könntest deine Daten (ohne die Immobilie) in ElsterFormular eingeben und dann von der Software die Steuer berechnen lassen. Die Differenz zu deinem wirklichen Bescheid ist dann durch die Immobilie bedingt.

          Oder du errechnest den Anteil der Immobilieneinkünfte aus deinem Gesamteinkommen und dann einen entsprechenden Anteil an den Steuern.
          Beispiel:
          15000 Lohn, 5000 Mietgewinn, also 20000 Gesamteinkommen
          Dann sind 25% des Einkommens die Immobilie, also entfallen auch 25% der Steuern darauf.

          Meine beiden Vorschläge unterscheiden sich aber vermutlich recht deutlich, da einmal der durch die Progression bedingte Grenzsteuersatz und im anderen Fall nur der durchschnittliche Steuersatz zur Anwendung kommt.
          Wenn man zwei Einkommen hat, stellt sich immer die Frage, welches der beiden das zusätzliche ist.

          Übrigens "besitzt" du die Immobilie nicht, sondern du bist Eigentümer (mit bestimmten Einschränkungen); Besitzer ist der Mieter.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Getrennte Aufstellung von Steuerrückzahlungen?

            Un um schlußendlich auch diese Frage des Anfangsbeitrags zu klären: das Finanzamt teilt die Erstattung nicht auf.

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