Hallo woever,
zur Unterstützung von AG1971,
hier kann man von amtlicher Stelle nachlesen, welche Hardware (auch Signaturkarten) möglich sind:
https://www.elsteronline.de/eportal/Anforderungen.tax
Hallo woever,
zur Unterstützung von AG1971,
hier kann man von amtlicher Stelle nachlesen, welche Hardware (auch Signaturkarten) möglich sind:
https://www.elsteronline.de/eportal/Anforderungen.tax
Gruß, Basteltyp
***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***
Hallo Basteltyp,
Habe ich mich so unklar ausgedrückt?
Hier in diesem Thread wird berichtet, dass der nPA mit entsprechndem Leser als Signaturkarte gültig sein soll. Siehe wieder oben im Thread.
Diese dort geäußerte Ansiicht finde ich aber nicht auf den Offiziellen Seiten hier bei Elster, auf die du ja auch hingewiesen hast.
Was ist nun gültig und was wird die Nahe Zukunft bringen?
Hallo woever,
hier in dieser aktuellen Kurzanleitung vom EOP steht auf Seite 7 unten auch das,
was AG1971 in seinem Beitrag beschreibt.
Die Anleitung gibt keinen Hinweis auf die direkte Verwendung des nPA als Signaturkarte.
Somit hat das was in der Aneitung steht auch amtlich gültigen Charakter.
https://www.elster.de/download/eop_kurzanleitung.pdf
kleiner Nachtrag:
>>Hier in diesem Thread wird berichtet, dass der nPA mit entsprechndem Leser als Signaturkarte gültig sein soll.<<
...hätte, vielleicht, könnte sollen sein.
Niemand berichtet, dass jemand konkret erfolgreich den nPA bei Elster als Signaturkarte einsetzt.
Geändert von Basteltyp (15.01.2014 um 19:30 Uhr)
Gruß, Basteltyp
***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***
Danke Bastetyp,
vielleicht äußern sich ja noch die Diskussionsteilnehmer am Anfang dieses threads. Das würde evtl noch etwas Klarheit bringen