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Einkommensteuererklärung Alleinerbe - Was ist mit Witwe?

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    Einkommensteuererklärung Alleinerbe - Was ist mit Witwe?

    Guten Tag,

    wie ist der folgende Fall steuerrechtlich zu behandeln:
    Herr K. hat ein Jahreseinkommen von 28.800 € durch Pensionsbezüge. Seine Ehefrau Frau K. erhält eine gesetzliche Rente mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 4.200 €. Das Ehepaar wird in der Einkommenssteuerklärung zusammenveranlagt.
    Im November 2009 verstirbt Herr K.
    Sein Sohn ist im Testament als Alleinerbe eingesetzt, folglich hat er für seinen verstorbenen Vater die Einkommenssteuererklärung 2009 vorzunehmen. Er übergibt den Vorgang und die Unterlagen des Verstorbenen einem Steuerberater.

    Das Sterbegeld in Höhe von 4.800 € aus der Beamtenversorgungskasse wird zunächst auf das Girokonto des Verstorbenen eingezahlt und fällt dem Sohn zu. Da es jedoch rechtmäßig Frau K. als Witwe zusteht, wird ihr der Betrag im Dezember 2009 vom Alleinerbe überwiesen. Gleichzeitig erhält sie die erste Witwenpension in Höhe von 1.600 €.
    Muss Frau K. für 2009 eine getrennt veranlagte Einkommenssteuererklärung abgeben?

    Mein Lösungsansatz:
    Bei einer getrennten Veranlagung dürfte dann der Grundfreibetrag für Ledige (2009 = 7.834 €) in Abzug gebracht werden. Wenn das Sterbegeld steuerfrei ist,
    hätte Frau K. 2009 ein Jahreseinkommen von 5.800 € und müsste keine Einkommenssteuererklärung abgeben.

    Wenn das Sterbegeld jedoch steuerpflichtig im Sinne eines Einkommens (sonstiger Bezug) ist, sollte es auf der abschließenden Pensionsabrechnung des Verstorbenen eingetragen sein, womit es über dessen Einkommenssteuererklärung versteuert wird. Für Frau K. ändert sich damit nichts. Sie muss weiterhin keine 2009 keine Einkommenssteuererklärung einreichen.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung Alleinerbe - Was ist mit Witwe?

    Was hat diese Frage mit ELSTER zu tun? Hier wird doch Steuerberatung angefordert.

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung Alleinerbe - Was ist mit Witwe?

      Für das Jahr des Todes des Ehegatten kann ganz normal eine Zusammenveranlagung beantragt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung Alleinerbe - Was ist mit Witwe?

        Hallo,

        @Bolletax:
        Fragen zur steuerlichen Behandlung werden hier im allgemeinen Forum häufiger gestellt, nur weil ich es sehr sachlich und nicht persönlich dargestellt habe, falle ich offenbar aus dem Rahmen. Außerdem wird niemand gezwungen zu antworten!

        @Roland: Vielen Dank! Ich konnte das Problem mittlerweile anderweitig klären. Da der Alleinerbe die Einkommenssteuererklärung für den Verstorbenen getrennt veranlagt, muss die Witwe ebenfalls eine getrennt veranlagte EkSt für 2009 einreichen. Ausnahme: Das Steuerkonto der Ehegatten wurde bereits vom FA abgeglichen und die Einnahmen der Witwe als geringfügig eingestuft. Wie und ob das erfolgt ist, ist nicht ganz klar geworden, daher der Rat vom FA sicherheitshalber einreichen, auch wenn die Einnahmen unter den Grundfreibetrag fallen. Sobald ein Abgleich erfolgt ist (so oder so) erhält die Witwe eine eigene Steuernummer zugeschickt.

        MfG - Konkelmeyer

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung Alleinerbe - Was ist mit Witwe?

          Welche Vorteile hat die getrennte Veranlagung für den Alleinerben gebracht?

          Eventuell hat sie nur Nachteile gebracht - Grundtarif statt Splittingtarif - um nur einen zu nennen. Also ggf. höhere Einkommensteuer (-nachzahlung).

          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung Alleinerbe - Was ist mit Witwe?

            @ronald_fe: erben führt rein menschlich haeufig einfach nur zu steit. dabei ist den leuten dann oft egal was evtl. 'günstiger' ist, insbesondere wenn man nicht mehr miteinander kommunizieren möchte oder alles über anwälte regelt etc.

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung Alleinerbe - Was ist mit Witwe?

              Hallo,

              @ronald_fe (sorry für den "roland") und Falzo:
              Es handelt sich hier tatsächlich um eine Erbauseinandersetzung zwischen Stiefsohn (Alleinerbe) und Witwe (71 Jahre, war 38 Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet, hat den Mann davon 5 Jahre lang alleine! gepflegt) über die Höhe und Auszahlung des Pflichtteils in Höhe von etwa 20.000 € an die Witwe.
              Der Stiefsohn hatte ihr immerhin mitgeteilt, dass er alle Unterlagen seinem Steuerberater übergeben hat, der wiederum eine getrennte Veranlagung macht bzw. gemacht hat. Warum? Diese Frage kann wohl nur der Steuerberater selbst beantworten.
              Jetzt wollte meine Tante wissen, ob sie für ihre Einkünfte eine Einkommenssteuererklärung 2009 machen muss oder nicht. Aber das ist nun geklärt. Der Rest wird sich auch noch lösen.

              VG-Konkelmeyer

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