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Verrechnung Altverluste mit Aktiengewinnen

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    Verrechnung Altverluste mit Aktiengewinnen

    Hallo,
    ich habe ein Problem mit einer Sachbearbeiterin beim Finanzamt, die sich wirklich nicht auskennt.(die alten Formulare waren doch viel schöner!!!)
    Ich habe einen festgestellten Altverlust aus Aktienverkäufen. Ich habe auch alles richtig angekreuzt, damit dieser Verlust mit Aktiengewinnen verrechnet wird und die entsprechende Abgeltungsteuer rückerstattet wird.
    Jetzt ruft mich die Dame vom FA an und sagt, dass die Altverluste nur berücksichtigt werden können, wenn alle Kapitaleinkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Das stimmt so nicht, aber ich finde einfach keinen Gesetztestext, BFH Urteil, etc. das ich ihr dazu vorlegen könnte. Weiss einer Rat? Vielen Dank

    #2
    AW: Verrechnung Altverluste mit Aktiengewinnen

    Hallo,

    das steht doch ganz klar im Gesetz (§23 EStG Abs. 3 Satz 9):
    "9Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 7 auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ausgeglichen werden."

    Und das ist völlig unabhängig von der Günstigerprüfung (§32d EStG Abs.6).

    Verrechnet wird übrigens mit den Beträgen aus KAP Zeile 8 und 16 sowie - bei Kauf 2008 - Gewinnen aus der Anlage SO. Eine Beschränkung auf Aktiengewinne gibt es nicht, nur so nebenbei, weil man auch das immer wieder mal hört.
    Eine solche Verrechnung muss aber beantragt werden (KAP 59 und Zeile 4 oder 5). Ich hoffe, dass hast du alles so eingetragen und der Fehler liegt nicht bei dir.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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