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Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

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    Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

    Seit 2010 führe ich die Beiträge zu meiner KV/PV (ich bin freiwillig gesetzlich KV und PV) direkt an meine Krankenkasse ab, so dass diese nicht mehr auf meiner Lohnsteuerkarte vermerkt werden. Dort finden sich wegen KV/PV nur noch Einträge in Zeile 24 (Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV), die ich bereits in ElsterFormular eintragen konnte. Meine Krankenkasse hat mir eine Bescheinigung über die in 2010 zu zahlenden Beiträge ausgestellt.

    Frage: In welche Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand – in ElsterFormular – muss ich die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen KV/PV eintragen, damit meine direkt abgeführten Zahlungen korrekt erfasst werden?

    #2
    AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

    Zeile 18-24+30 , je nach versicherungsumfang

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      #3
      AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

      Was meinen Sie mit Versicherungsumfang.
      Ich zahle den Höchstsatz für KV und PV.
      Ich hatte vor, 6705 EUR in Zeile 18 (KV) und 878 EUR in Zeile 21 (PV) einzutragen.

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        #4
        AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

        Der Betrag von 6.705 EUR muss m. E. auch in Zeile 20 (erneut) eingegeben werden.

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          #5
          AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

          es geht darum, das zu unterscheiden ist zwischen dem beitragsanteil fuer die reine basisabsicherung und ggf. darüberhinaus gehende zusatzleistungen.
          auch ist zu unterscheiden, ob anspruch auf krankengeld besteht oder nicht, wie hgn25 schon schrieb muss dann der beitrag nochmal in zeile 20...

          die versicherung sollte ggf. eine mitteilung dazu geschickt haben.

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            #6
            AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

            hallo,
            da ich erst seit kurzem freiberuflich bin, werde ich für januar 11 das erste mal eine umsatzsteuervoranmeldung machen.

            ich habe eine frage. Die Beiträge für die freiwillige gesetzlichen versicherung muss man doch jährlich bei der Einkommenssteuererklärung angeben oder?

            Die Einkommenssteuererklärung für 2010 muss man bis wann und wie gemacht haben?

            danke
            grüße
            sarah22

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              #7
              AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

              bin seit dem 15.07.2010 selbständig , vorher hat mein Arbeitgeber meine Krankenversicherung gezahlt und ist auch auf die Elektr. Lohnsteuerbescheinung eingetragen

              seit dem 15.07 – zum 31.12 habe ich mich freiwillig versichert und 1186 Euro bezahlt wo trage ich diese Summer ein …

              Zeile 18-24+30 , je nach versicherungsumfang steht hier im Beitrag

              aber auf welchen Bogen suche mir gerade eine Wolf , denn finde einfach nichts in den Bögen

              Danke für Eure Hilfe



              PS Hab da gerade noch was gefunden : Selbst bezahlte Krankenversicherung ist in der Anlage "Versorgungsaufwand" anzugeben und zwar zu den sonstigen Versorgeaufwendungen.
              in Zeile 16 steht Von der Kv oder Pflegeversicherung erstattet Beiträge .. Warum erstattet Beiträge - Also da eintragen oder ?
              Zuletzt geändert von rmzcreative; 22.02.2011, 14:39.

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                #8
                AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

                Hallo

                Als privat krankenversichter sind die Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand, Blatt 2 Zeile 31 und 32 zu erfassen.

                Die Beitragsaufteilung geht aus der Mitteilung der KV hervor, oder sie geht noch zu. Aus der Mitteilung sind auch evtl. Erstattungsbeträge ersichtlich. Das wäre dann Zeile 33.

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                  #9
                  AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

                  danke , kann ich mir dann die Zeile 16 Blatt 1 komplett sparen und leer lassen

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                    #10
                    AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

                    Hallo

                    wenn es von der KV der Zeit bis 15.07.keine Erstattungen gegeben hat, ja.

                    hierzu gehört auch z.B. die Prämienzahlungen für Wahltarife oder Bonusprogramme

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                      #11
                      AW: Freiwillig gesetzlich versichert - Wo werden direkt abgeführte Beiträge erfasst?

                      ok prima , war nichts an Erstattungen , dankeschön für die schnelle Antwort

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