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Kosten für konsequtives Master-Studium

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    Kosten für konsequtives Master-Studium

    Guten Abend,

    ich absolviere aktuell ein konsequtives Master-Studium an einer privaten Fachhochschule.
    Es handelt sich dabei um ein duales Studium mit Praxisphasen. In diesen Phasen erhalte ich Gehalt und zahle auch Steuern.

    Nun zu meiner Frage:
    Wo genau kann ich die Kosten für mein Studium (Semestergebühren, Beiträge für das Studentenwerk) eintragen?

    Hauptvordruck, Seite 2, Zeile 47 (Sonderausgaben)
    oder
    Anlage N, Seite 2, Zeile 44 (Werbungskosten: Fortbildungskosten)

    Die Kosten können durch Belege selbstverständliche alle belegt werden.

    Danke für die Hilfe im Voraus. :-)

    #2
    AW: Kosten für konsequtives Master-Studium

    Wenn der Theorie-Teil an der Fachhochschule in direktem Zusammenhang mit der praktischen Ausbildung (die auch vergütet wird) steht und (das überzeugt alle) später auch bei der Firma, bei der der Praxis-Teil ausgeführt wird, gearbeitet werden soll, sind das Werbungskosten.

    Kommentar


      #3
      AW: Kosten für konsequtives Master-Studium

      Ich danke für Ihre Antwort.
      Genauso wie Sie es geschildert haben, ist es auch angedacht. Ich studiere ja schließlich nicht zu meiner Belustigung, sondern um etwas für meine berufliche Zukunft zu tuen. :-)

      Haben Sie evtl. zu dem Thema noch eine Quelle oder ein Urteil?

      Kommentar


        #4
        AW: Kosten für konsequtives Master-Studium

        Hm, eigentlich nicht. Solange ein Studium TEIL einer Ausbildung ist, stellt es immer Werbungskosten dar.

        Nur wenn das Studium ZUSÄTZLICH zu einer Ausbildung erfolgt (drauf wollte ich auch mit meinem Beitrag hinaus) muss man zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten unterscheiden.

        Das letzte Urteil hierzu war BFH vom 18.06.2009 (veröffentlicht im BStBl 2010 II S. 816).

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          #5
          AW: Kosten für konsequtives Master-Studium

          Hallo Polini Master,

          wie Sabre schon korrekt gesagt hat sind deine Kosten für ein Studium in einem Ausbildungsverhältnis als Werbungskosten abzugsfähig.

          Auszug aus dem BMF vom 22.09.2010 AZ: IV C 4-S 2227/07/10002:002, 2010/0416045


          Ein Auszug der auf deine Situation zutrifft:

          Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist (vgl. R 9.2 LStR 2008 und H 9.2 „Ausbildungsdienstverhältnis“ LStH 2010 sowie die dort angeführte Rechtsprechung des BFH). Die dadurch veranlassten Aufwendungen stellen Werbungskosten dar. Zu den Ausbildungsdienstverhältnissen zählen z. B. die Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 1 Absatz 3, §§ 4 bis 52 BBiG.

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