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ElsterFormular 12.1.0 Abbruchhinweis

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    ElsterFormular 12.1.0 Abbruchhinweis

    Hallo

    bei der Steuerberechnung bekomme ich den Abbruchhinweis 07147. Leider ohne weiteren Erläuterungstext.
    Was stimmt denn nun nicht?

    Hoffe jemand kennt die Lösung

    #2
    AW: ElsterFormular 12.1.0 Abbruchhinweis

    Es gibt zwei Gründe, die beide freiwillig Krankenversicherte betreffen:
    - viele LStB sind falsch, weil die Programmierer der meisten Anbieter von Lohnsoftware die Regeln zum Ausfüllen der Krankenversicherungsbeiträge falsch interpretiert haben,
    - die Programmierer von ElsterFormular haben, wie eigentlich jedes Jahr, die steuerliche Berücksichtigung von freiwilligen KV-Beiträgen falsch implementiert.

    Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird die Steuerberechnung für die exotische Gruppe der freiwillig Krankenversicherten so um April rum gehen.

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      #3
      AW: ElsterFormular 12.1.0 Abbruchhinweis

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Es gibt zwei Gründe, die beide freiwillig Krankenversicherte betreffen:
      - viele LStB sind falsch, weil die Programmierer der meisten Anbieter von Lohnsoftware die Regeln zum Ausfüllen der Krankenversicherungsbeiträge falsch interpretiert haben,
      - die Programmierer von ElsterFormular haben, wie eigentlich jedes Jahr, die steuerliche Berücksichtigung von freiwilligen KV-Beiträgen falsch implementiert.

      Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird die Steuerberechnung für die exotische Gruppe der freiwillig Krankenversicherten so um April rum gehen.
      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/001.html?__nnn=true

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        #4
        AW: ElsterFormular 12.1.0 Abbruchhinweis

        Darauf bezog sich der erste Spiegelstrich meines Beitrags, ändert aber nichts am Inhalt des zweiten Spiegelstrichs. Kopf in den Sand stecken nützt nichts.

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          #5
          AW: ElsterFormular 12.1.0 Abbruchhinweis

          Plausikontrolle ja, Steuerberechnung nein; dazu der Abbruchhinweis:
          Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt,
          jedoch keine entsprechende Vergütung. (=falsch!)
          Diesen Fehler in der Steuerberechnung (?) führe ich in der Hoffnung aus, dass die
          L ö s u n g anderen Nutzer (z.B. Beamte im Ruhestand) weiterhilft.
          Ich hatte die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers genauso,
          wie sie mir vorlag, in das Elster-Formular >Anlage N, 1.Lohnsteuerbescheinigung<
          übertragen und demzufolge in die Ziffer 9 "Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge f.
          mehrere Jahre" die Zahl "0,00" eingesetzt. Das Elster-Programm übertrug sodann
          automatisch in die Ziffer 16 der Anlage N, Seite 1, eine "0" und in die Ziffern 18 und
          19 4 x die Werte "0,00". Danach das oben angeführte Ergebnis.

          Lösung (nach einigem "Herumdoktern): Die "0,00" in der Ziffer 9 der Lohnst.Beschei-
          nigung einfach löschen, also das Feld ganz freilassen. (Weil die Plausikontrolle aber
          für die Ziffern 9 oder 10 unbedingt eine Eintragung fordert, die "0,00" in die Ziffer
          10 einstellen.) Jetzt bleibt auch die Ziffer 16 Anlage N,Seite1, frei und die Steuer-
          berechnung spricht nicht mehr auf "Vergütungen und Abzugsbeträge für mehrere
          Jahre" an. Siehe da: die Steuerberechnung läuft zufriedenstellend durch.
          (Meiner Meinung nach prüft das Steuerberechnungsprogramm die Eintragung in
          Ziffer 9 nicht auf "0,00", sondern sieht die Eintragung fehlerhaft als Wert an.)
          Ich hoffe, diese etwas lange Darstellung hilft einigen Nutzern weiter.
          edede

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            #6
            AW: ElsterFormular 12.1.0 Abbruchhinweis

            Wie schon in vielen Beiträgen hier beschrieben, dürfen Nullen auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht abgeschrieben werden - es sei denn, es handelt sich hierbei um die Lohnsteuer bzw. den Soli in den Zeilen 4 und 5. Das Ganze hat nichts mit ELSTER 12.1.0 zu tun.

            Aber die Erklärung ist trotzdem besser, als ich vielen anderen Beiträgen ...

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