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Steuern nachzahlen Beamter ohne Änderungen?

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    #16
    AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

    Hallo,

    tut mir leid, wenn ich da nochmal nachfrage, aber so ganz verstehe ich das noch nicht.

    Ich habe jetzt mich nochmal belesen was den Vorsorgeaufwand betrifft. Ich komme jetzt aus fast 1400€ Vorsorgeaufwand. Letztes Jahr wurde mir dir Vorsorgepauschale von 1500€ als Vorsorgeaufwand gutgeschrieben. Also gebe ich bei meiner diesjährigen Steuererklärung nur 100€ weniger Vorsorgeaufwand an. Dennoch muss ich, anstatt eine ordentlichen Rückzahlung zu bekommen, fast 70€ nachzahlen. Alles andere ist ja so ziemlich gleich geblieben.

    Heißt das, dass ich im Vergleich zum letzten Jahr (2009) von vornerein weniger Steuern bezahlt habe und die Differenz jetzt nachzahlen muss? Kann mir jemand nochmal genau diese Änderung erklären, da ich das noch nicht ganz verstanden habe?

    Danke schonmal im Voraus!

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      #17
      AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

      Genau, der Arbeitgeber hat zuwenig Lohnsteuer einbehalten. Es wurden beim Lohnsteuerabzug pauschal Sonderausgaben unterstellt, die tatsächlich aber nicht angefallen sind. 2009 war noch eine andere Gesetzeslage, da gab es auch am Jahresende in der Steuererklärung die sog. Vorsorgepauschale.

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        #18
        AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

        das interessiert mich im kern aber auch nochmal @chefrocker & copland:

        wurde im vergleich 2009 zu 2010 bei gleichem brutto monatlich mehr netto ausgezahlt?

        erkennen sollte man das ggf. an den lohnsteuerbescheinigungen oder der berechnung der einzelnen jahre. wenn das zu versteuernde einkommen in der berechnung nahezu gleichbleibt und somit auch die festzusetzende steuer aehnlich ist, liegt das problem in der unterjährig einbehaltenen lohnsteuer und gerade NICHT in einer wirklichen änderung an der besteuerung oder einem vorgeblichen griff in die tasche durch den staat.

        nix gegen den einzelnen, aber ich fände dann die lauten töne hier eher unangebracht, wenn man sich zwar ohne zu hinterfragen ein jahr lang ueber mehr netto monatlich gefreut hätte, dann aber pauschal beklagt, wenns ne nachzahlung gibt.

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          #19
          AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

          m. E. ist die Steuerberechnung im Elster-Programm bisher noch falsch, als Beamter mit freier Heilvorsorge dessen tatsächler Versicherungsaufwan unte 1.900 € liegt, bzw. unter 3.800 € bei Ehegatten ist für die Vorsorgeaufwendungen weiterhin die Vorsorgepauschale nach altem Recht als Sonderausgaebn zu berücksichtigen. Dies beträgt 2.001 € bzw. 4.002 €.

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            #20
            AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

            der threadstarter hat mit wiso berechnet nicht elsterformular!
            imho liefert wiso eine sehr detaillierte darstellung der berechnung inkl. vergleich der rechtslagen im bereich vorsorgeaufwendungen. daher auch meine frage nach dem monatlichen netto 2010 im vergleich zu 2009...

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              #21
              AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

              Ich kann ja die Zahlen mal auf den Tisch legen, ist ja kein Geheimnis.
              Besoldungsklasse A9, Steuerklasse 1

              2008
              Bruttolohn 27632 EUR - Lohnsteuer 4323 EUR

              2009
              Bruttolohn 29132 EUR - Lohnsteuer 4670 EUR

              2010
              Bruttolohn 30428 EUR - Lohnsteuer 4873 EUR

              Ich kann nicht behaupten das es 2010 mehr Netto vom Brutto gab als die Jahre davor. Bin kein Experte in diesem Gebiet, aber so weit wie ich das sehe ist das Problem die fehlende Vorsorgepauschale von 1500 EUR die vom Bruttolohn immer abgezogen wurden.

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                #22
                AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                danke für die offenheit, das genau hat mich interessiert und ich stimme somit zu, das dies kein problem von anders berechneter Lohnsteuer unterjährig ist, sondern wohl wirklich auf eine fehlen der pauschale in der berechnung hindeutet.

                ob dies so sein muss oder nur an fehlern in den berechnungsroutinen liegt kann ich aber auch nicht sagen :/

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                  #23
                  AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                  @SlashDD: danke für die nochmalige und sehr umfassende beleuchtung des Themas, sabre und kloebi hatten das zwar auch schon erlaeutert, aber das lässt zumindest meinerseits keine Fragen mehr offen ;-)

                  (ausser vielleicht, wo die abschaffung der vorsorgepauschale rechtlich geregelt ist/war)

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                    #24
                    AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                    Erstmal vielen Dank für die Ausführungen. Dennoch stellen sich mir dann zwei Fragen:

                    1. Wie sieht es dann mit den Jahren 2011, 2012.. ff. aus? Wird hier der Lohnsteuerabzug in diesen Fällen dann angeglichen oder ist jedes Jahr mit einer Nachzahlung zu rechnen? (Bis jetzt hat sich nämlich auch für 2011 am Lohnsteuerabzug bei mir nichts geändert)
                    2. Nochmal zurück zur "Günstigerprüfung". Das Ziel des Bürgerentlastungsgesetzes ist ja wie es der Name schon sagt die Bürger steuerlich zu entlasten. (zumindest sollte es so sein). Das wäre in dem vorliegenden Fall ja nicht gegeben, es kommt ja sogar zu einer steuerlichen Mehrbelastung. Aussagen wie: "Ist die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht 2004 günstiger, wendet das Finanzamt die alte Berechnungsmethode an." lassen mich vermuten das die Steuer für diese Fälle nach altem Recht berechnet wird. Möglicherweise (zumindest hoffe ich das) wird dies von Elster-Berechnung nicht berücksichtigt und nachträglich vom FA durchgeführt.

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                      #25
                      AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                      Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
                      danke für die offenheit, das genau hat mich interessiert und ich stimme somit zu, das dies kein problem von anders berechneter Lohnsteuer unterjährig ist, sondern wohl wirklich auf eine fehlen der pauschale in der berechnung hindeutet.

                      ob dies so sein muss oder nur an fehlern in den berechnungsroutinen liegt kann ich aber auch nicht sagen :/
                      An der Stelle muss ich noch einmal einhaken, denn Copland hat ja durchaus unterschiedliche Bruttoarbeitslöhne gehabt. Wenn man nun unter www.abgabenrechner.de den Bruttoarbeitslohn aus 2009 (29.132 €) eingibt, ergibt sich genau die von Copland erwähnte Lohnsteuer von 4.670 €. Gehe ich mit dem selben Bruttoarbeitslohn in die Lohnsteuerberechnung für 2010, ergibt sich eine Lohnsteuer von 4.483 €, also 187 € weniger. Somit hätte Copland also doch durchaus eigentlich in 2010 geringere Lohnsteuerabzüge gehabt, wenn er genauso viel verdient hätte wie in 2009. Dass er tatsächlich 4.873 € Lohnsteuern gezahlt hat, liegt also an dem gleichzeitig um 1.296 € erhöhten Bruttoarbeitslohn.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #26
                        AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                        Um das mit der Entlastung und der Vergleichsberechnung vielleicht etwas durchsichtiger zu gestalten ein kleines Bespiel "aus meinem Leben":

                        Meine Freudin und ich haben bis auf wenige Euro den gleichen Brutto-Arbeitslohn. Ich bin Beamter (privat versichert), sie Angestellte (gesetzlich versichert).

                        In 2010 hat sie etwa doppelt so viele Beiträge in die KV gezahlt wie ich.

                        Da sie damit über die bisherigen Maximalbeträge kommt, greift bei ihr das neue Recht. Sie kann in ihrer Steuererlärung also die gesamten Beiträge in die Basis-Krankenversicherung sowie die Basis-Pflegeversicherung absetzen - undabhängig davon, wie weit das über den bisherigen Höchstbeträgen liegt. Dafür kann sie die Zusatzversicherungen (Wahlleistungen, zusätzliche Lebensversicherungen etc.) nicht ansetzen.

                        Ich liege mit meinen Versicherungsbeiträgen unter den bisherigen Höchstbeträgen. Also bringt mir die Neuregelung erst mal nichts. Aber dafür greift bei mir das ganz alte Recht aus 2004. Ich kann bis zu den Höchstbeträgen neben meiner KV auch Zusatzleistungen abziehen.

                        Dadurch können wir natürlich auch unterschiedlich viele Versicherungsbeiträge abziehen - sie mehr als ich, aber sie hat ja auch mehr gezahlt ...

                        Die Vorsorgepauschale, die bei der Lohnsteuerberechnung angesetzt wird, wenn geringere (oder keine) Versicherungsbeiträge dem Arbeitgeber bekannt sind, liegt bei 1.500,- €. Da komme ich als lediger privat Versicherter nicht heran - muss mich bei der Erklärung also bemühen, die Differenz zwischen der Vorsorgepauschale und meinen tatsächlich geleisteten Beiträgen irgendwie auszugleichen. Meine Freundin interessiert das nicht - sie hat ja in 2010 mehr Beiträge gezahlt (die dem Arbeitgeber auch bekannt sind und bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt wurden).


                        Ich hoffe mal, dass ich damit etwas Klarheit verschafft und nicht nur noch mehr verwirrt habe.

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                          #27
                          AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                          interessantes thema, danke an alle die zur aufklärung beigetragen haben ;-)

                          das das den betroffenen beamten nicht gefällt ist ganz klar und sie haben mit ihrer kritik zumindest in soweit recht, das dies alles haette viel deutlicher vorab kommuniziert werden müssen.

                          @picard777: denke die rechnerische entlastung die im direkten vergleich entsteht, hat dann eher mit allgemeinen jährlichen anpassungen der steuertabelle wie höherem grundfreibetrag etc. zu tun - zumindest liegt sie eben nicht in einer tiefgreifenden aenderung der lohnsteuerberechnung bzgl. der vorsorgepauschale...

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                            #28
                            AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                            Zitat von chefrocker Beitrag anzeigen
                            Ich denke diese Diskussion brauchen wir nicht anstoßen.

                            Mein Bruttogehalt liegt weit unter dem was ich eigentlich bekommen müsste wenn die Stadt für mich Krankenkassebeiträge bezahlen würde. Ich bekomme ca. 2300€ Brutto, meinst Du ein Berufsfeuerwehrmann der 4 !!! Berufe hat würde tatsächlich für regulär 1500€ dann noch sein Leben riskieren ? Ich glaube nicht... Dann denk mal an die Soldaten. Meinst Du es wär attraktiv für ca. 600-700€ Netto weniger noch in den Wehrdienst einzutreten ?

                            Ich denke Du denkst an Schreibtischbeamte, diese kriegen jedoch keine freie Heilfürsorge sondern nur Beihilfe. In unseren Berufen ist diese KV einfach nur eine Möglichkeit der Kommune wenig Brutto zu zahlen und trotzdem ein annähernd attraktives Gehalt zu ermöglichen.

                            Denk mal drüber nach.
                            Hallo Chefrocker

                            ich bin ebenfalls Feuerwehrmann und habe keine Freie Heilfürsorge, in Rheinland-Pfalz gibt es so etwas für Feuerwehrmänner nicht. Meine Krankenkasse beträgt mit 50 % Beihilfe 247 Euro. Also alles nicht so tragisch und Feuerwehrmann ist eine Berufung, glaubs mir bin seit fast 26 Jahre dabei.

                            Der Feuerwehrmann

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                              Moin !

                              Ich hatte gar keine Benachrichtigung bekommen, dass weitere Antworten geschrieben wurden, daher dachte ich hier gehts nicht weiter Schön das sich so viele an dem Thema beteiligen, danke dafür.

                              Das Gehalt hat sich bei mir auch nicht nennenswert erhöht und ich hatte auch kein höheres Netto in den letzten Jahren. Was mich sehr stört ist, dass alle immer über Beamte schimpfen und denken das wir sowieso die Bestverdiener in Deutschland sind. Dem ist nicht so! Bei uns wird in den letzten Jahren nur genommen, statt gegeben. Wir sind nicht an irgendwelchen Tarifverträgen beteiligt, wir können nicht einfach verhandeln. Uns wird verordnet! Nicht umsonst gehen wir jedes Jahr mehrmals mit der Verdi in unserer Stadt auf die Straßen um für Gerechtigkeit zu demonstrieren. Jedes Jahr aufs Neue, solange bis sich was ändert. Ich möchte mal gerne die Stimmen der Bürger hören, wenn denen Flächendeckend auf einen Schlag 2000€ im Jahr weggenommen werden (bei gleicher Arbeitsleistung). Ich nage nicht am Hungertuch, jedoch muss man sich fragen was einem Sicherheit wert ist. Die Spitze des Eisbergs bildet, wie ich finde, die "versteckte Lohnkürzung" für die Betroffenen. Ich nenne diese Sache nun einfach mal so. Wenn den Beamten dann doch mal 1-2% mehr Gehalt zugesprochen wird, wird es hintenrum über die Steuern wiedergeholt ... Schön! Da freut man sich!

                              Ich finde den Kommentar von Falzo sehr richtig, es hätte kommuniziert werden müssen. Wäre es so gewesen hätte es einen riesen Aufschrei gegeben und vielleicht wäre es anders gekommen. So wurde alles mal wieder unter den Mantel des Schweigens gehüllt, es wurde verordnet!

                              Ich denke es ist schwierig als Nichtbetroffener diese Problematik wirklich zu verstehen aber wenn einem immer nur genommen wird statt zu geben, wird man irgendwann fuchsig.

                              Zum Thema Berufung: Ich glaube Brötchen für "Berufene" sind auch nicht günstiger, oder ?
                              Zuletzt geändert von chefrocker; 23.02.2011, 10:09.

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                                #30
                                AW: Steuern nachahlen Beamter ohne Änderungen?

                                Hab auch das Problem einer dicken Nachzahlung.

                                Ich, Angestellter und meine Frau, Beamtin/Postbotin. Sie bezahlt ja die KV und die PV selbst, ob sie Zuschüsse bekommt ist mir unklar, auf der Lohnsteuerbescheingung steht ja nix.
                                Kann man die ihre selbstbezahlten Beiträge nun Absetzen oder nicht?

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