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Lohnsteuerbescheinigungn Zeile 8

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    Lohnsteuerbescheinigungn Zeile 8

    Ein Mitarbeiter ist 60 Jahre alt und erhält seit Oktober 2010 eine Betriebsrente.

    Muss diese Betriebsrente auch in der Zeile 8 der elektornischen Lohnsteuerbescheinigung eingetragen werden oder erst ab dem 63 Lebensjahr? Aus dem § 19 Abs. 2 geht es nicht eindeutig hervor.
    Diese Frage betrifft auch die Eintragung in der Zeile 29 und 30 der Lohnsteuerbescheinigung.

    Kann mir jemand ein Tipp geben, was richtig ist?

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigungn Zeile 8

    § 19 Absatz 2 Einkommensteuergesetz
    "...das Ruhegehalt, ... in anderen Fällen Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze, verminderter Erwerbsfähigkeit ...
    wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder
    wenn der Steuerpflichtige schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat ... "

    Ist die Person also 62 Jahre alt und nicht NICHT Schwerbehindert, gibt es KEINEN Versorgungsfreibetrag für die Pension. Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung passt dann also eher nicht. Entsprechend gibt es auch keine Einträge in Zeile 29 + 30.

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