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PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

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    PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

    Guten Tag,
    ich habe da mal eine spezielle Frage. In dem Steuerbescheid 2010 wird zum ersten Mal die, falls man sie erhalten hat, Beitragsrückerstattung in Abzug gebracht. Ist es zukünflich nicht besser generell auf die BRE zu versichten, alle Kosten- Rechnungen der Privatenkrankenkasse in Rechnung zu stellen, um nicht mit dem nächsten Steubescheid Gefahr zu laufen den erhofften Betrag wieder einzubüßen?
    Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
    Freue mich auf Amtworten. Sicher für alle PKV-ler spannende Frage.
    Gunnar

    #2
    AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

    Hallo,
    das kann man mit Sicherheit nicht pauschal sagen.
    Ich habe z.Bsp. reichlich 700 Euro Erstattung in 2010 bekommen und die Erstattung hatte keine Auswirkungen auf die steuerliche Berücksichtigung, weil ich mit meinen gezahlten Beiträgen immer noch über der Höchstgrenze lag.

    Tschüß

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      #3
      AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

      die beitragsrueckerstattung musste man imho auch frueher schon von den beitragszahlungen in der steuererklärung abziehen! (es gab nur kein extra feld dafuer)

      eine rechnung was nun wirklich von vorteil ist, ist wohl umfangreicher, da man erstmal den steuerlichen unterschied ermitteln muesste den die BRE tatsaechlich ausmacht. das ist natuerlich fuer jeden unterschiedlich, je nach einkommen, steuersatz und höhe der BRE...

      die rueckerstattung entspricht jedenfalls keinem direkten steuererhöhenden oder steuermindernden Betrag. sie mindert ggf. nur die abzugsfaehigen vorsorgeaufwendungen.
      was ja auch der realität entspricht, da man die erstattung bei leistungsfreiheit auf die beiträge bekommt und nicht auf die selbst getragenen arztkosten.

      diese arztkosten sind und waren schon immer im wege der aussergewoehnlichen Belastung ansetzbar (Hauptvordruck, Zeile 68)

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        #4
        AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

        Hallo,

        ich habe mal bei der aktuellen Steuerberechnung für 2010 im Feld "erstattete Beiträge" etwas eingegeben. Nach der Neuberechnung hat sich die zu erwartende Rückerstattung vermindert.

        Nun frage ich mich aber, wenn ich hier die Rückerstattung angebe, kann ich dann auch die nicht eingerechten Arztrechnungen (weil nur dadurch habe ich überhaupt eine Rückerstattung erhalten) angeben?

        Ich habe dann mal unter "Außergewöhnliche Belastungen" etwas eingetragen, die zu erwartende Rückerstattung ist aber nicht gestiegen.

        Wie kann es bitteschön sein, dass mir erstattete Beiträge bei der Ermittlung meiner Rückerstattung "abgezogen" werden, entstandene Artztkosten aber nicht gegengerechnet werden können?

        Habe ich die Arztkosten nur an falscher Stelle eingetragen oder bin ich hier mal wieder der Dumme, der die Zeche zahlen muss?

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          #5
          AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

          Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
          Wie kann es bitteschön sein, dass mir erstattete Beiträge bei der Ermittlung meiner Rückerstattung "abgezogen" werden, entstandene Artztkosten aber nicht gegengerechnet werden können?
          Krankenversicherungsbeiträge wirken sich g a n z anders aus als außergewöhnliche Belastungen.

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            #6
            AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

            Das beantwortet aber nicht meine Frage:

            Wenn mir zurückerstattete PKV-Beiträge bei der Berechnung meiner zu erwartenden Steuerrückerstattung "abgezogen" werden und ich im Gegenzug die mir entstandenen und nicht eingerechten Arztkosten nicht gegenrechnen kann, dann würde ich wahrscheinlich besser bei wegkommen, wenn ich meine Rechnungen einreiche und keine Rückerstattung von der PKV bekomme und angeben muss.

            Meine Rechnung mit Elster ergab bei einer Eingabe von 700€ PKV-Rückerstattung eine Minderung meiner Steuerrückerstattung um ca. 300€. Somit sind die 700€ PKV-Rückerstattung netto nur 400€ wert. Wenn ich jetzt bedenke, dass ich für 600€ Artzrechnungen gehabt habe, habe ich netto 200€ draufgezahlt (-600€ +700€ -300€).

            Das k.. mich an, das dt. Steuergesetz!

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              #7
              AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

              Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
              Das beantwortet aber nicht meine Frage:
              Doch, tut es, weil bezahlte Arztkosten sich steuerlich anders auswirken als Krankenversicherungsbeiträge, selbst wenn man erstere nur selbst getragen hat, um letztere zu senken.

              Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
              Wenn mir zurückerstattete PKV-Beiträge bei der Berechnung meiner zu erwartenden Steuerrückerstattung "abgezogen" werden und ich im Gegenzug die mir entstandenen und nicht eingerechten Arztkosten nicht gegenrechnen kann, dann würde ich wahrscheinlich besser bei wegkommen, wenn ich meine Rechnungen einreiche und keine Rückerstattung von der PKV bekomme und angeben muss.
              Es bleibt dir ja unbenommen, dir vorher die steuerlichen Auswirkungen auszurechnen, und gegebenenfalls die Rechnungen in Zukunft einzureichen.
              Hat eigentlich irgendjemand geglaubt, dass dieser ganze Bürgerenlastungsgesetz-Kram die Dinge einfacher macht? Wer sollte ein Interesse daran gehabt haben? Die Änderung wurde von außen aufgezwungen (BVerfG), sollte aber möglichst wenig kosten, totzdem mussten die Interessen der einzelnen Lobbygruppen berücksichtigt bleiben (sonst spenden die nachher weniger), wurde von Leuten in den Ministerien entworfen, die keinerlei Interesse daran haben, durch Bürokratieabbau Abläufe effizienter zu gestalten, von Leuten beschlossen, die die Materie nicht begriffen haben und anschließend von Software-Entwicklern implementiert, die es auch nicht verstanden haben.

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                #8
                AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

                Wie ich eingangs schon gesagt habe:

                Der Steuerzahler ist wieder einmal der Dumme und darf die Zeche zahlen!

                Vielleicht sollten wir wie jetzt die Anti-Atom-Demonstrationen mal bei Frau Merkel in Berlin vorstellig werden und eine Steuer-Demo organisieren.....

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                  #9
                  AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

                  Das hat ja Neysee schon sehr schön beschrieben:

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  Die Änderung wurde von außen aufgezwungen (BVerfG), sollte aber möglichst wenig kosten
                  Insgesamt zahlen wir dadurch womöglich weder mehr noch weniger Steuern. Aber im Einzelfall siehts halt anders aus.

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                    #10
                    AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

                    Was muss ich eigentlich bei den Vorsorgeaufwendungen Seite 2 Punkt 33 eintragen?
                    Da steht nur "... erstattete Beträge"
                    Ist damit die Erstattung für 2010 gemeint? Die bekomme ich ja erst mitte das Jahres - muss ich da dann noch so lange warten, biss ich meine Erklärung für 2010 abgeben kann oder ist her die Erstattung aus 2009 gemein - weil die habe ich ja in 2010 erhalten und wenn ich die Erlärung für Einkünfte und Ausgaben des Steuerjahres 2010 mache müsste ich ja diese nehmen - oder?

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                      #11
                      AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

                      Für die ESt-Erklärung 2010 wäre die IN 2010 erhaltene Beitragsrückerstattung (für 2009?) maßgebend.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

                        entscheidend ist ja auch das beiträge und arztkosten an sich zu vergleichen wie aepfel und birnen sind. eine beitragserstattung kann und muss eben nur gegen beitragszahlungen aufgerechnet werden.

                        wenn die krankenkasse hingegen die arztkosten bezahlt bzw. erstattet, muss man diese erstattung ja auch gerade _nicht_ in der steuererklärung als einkommen angeben.

                        somit bleibt fuer die krankheitskosten nur der ansatz als aussergewöhnliche belastungen. das sich dabei keine aenderung zeigt, liegt wohl am ehesten daran, das diese erst nach abzug der zumutbaren belastung beruecksichtigung finden können.

                        und wie ich oben bereits erwähnte. man musste schon immer die rueckerstattungen von den geleisteten beiträgen abziehen. und man konnte schon immer die krankheitskosten als aussergewoehnliche belastungen abziehen. in der beziehung hat sich durch das neue gesetz eher wenig geändert.

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                          #13
                          AW: PKV Beitragsrückerstattung Übersicht

                          Die "Dokumentation der Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs, 1, Nr. 3 Einkommenssteuergesetzt EStG" müssen(!) von den Kassen - unter Angabe der pers. Steuer-ID - gemeldet werden. Für die PKV und Beamte an die Rentenversicherung Bund.

                          Über die Steuer-ID werden die gemeldeten Beiträge durch das Finanzamt automatisch berücksichtigt. Daher braucht man selbst auch keine Belege / Belege einreichen.
                          Der Zeitpunkt der Steuererklärung ist für diesen Punkt damit unerheblich.

                          Die gemeldeten Beiträge enthalten bei PKV nur den Beitragwert für den "Basisschutz", also nicht z.b. 1.Klasse und Professor. Ausserdem werden die Beitragsrückerstatungen auch ausgewiesen (in 2010 auch noch für 2009).

                          PS:
                          Zukünftige Generationen werden bei der Datensammelwut wohl gleich bei Geburt einen Chip mit der lebenslangen ID Nr. eingesetzt bekommen. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.

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                            #14
                            AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

                            Zitat von rübezahl Beitrag anzeigen
                            ...Ich habe dann mal unter "Außergewöhnliche Belastungen" etwas eingetragen, die zu erwartende Rückerstattung ist aber nicht gestiegen.

                            Wie kann es bitteschön sein, dass mir erstattete Beiträge bei der Ermittlung meiner Rückerstattung "abgezogen" werden, entstandene Artztkosten aber nicht gegengerechnet werden können?

                            Habe ich die Arztkosten nur an falscher Stelle eingetragen oder bin ich hier mal wieder der Dumme, der die Zeche zahlen muss?
                            Für die außergewöhnlichen Belastungen hat der Gesetzgeber neben der zumutbaren Belastung auch noch eine weitere Schwelle ins Gesetz gebaut:
                            Eine Belastung ist schon dann nicht außergewöhnlich, wenn man eine Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.
                            Da Sie versichert sind und nur aus monetären Gründen die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, werden diese Kosten nicht anerkannt. Als Nachweis der Belastung wäre auch die Erstattungsmitteilung der Krankenversicherung vorzulegen, aus der der nicht erstattete Anteil hervorgeht.

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                              #15
                              AW: PKV Beitragsrückerstattung ja oder besser nein

                              Zitat:
                              "Eine Belastung ist schon dann nicht außergewöhnlich, wenn man eine Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.
                              Da Sie versichert sind und nur aus monetären Gründen die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, werden diese Kosten nicht anerkannt. Als Nachweis der Belastung wäre auch die Erstattungsmitteilung der Krankenversicherung vorzulegen, aus der der nicht erstattete Anteil hervorgeht."
                              Ist das nun wahr? An vielen Stellen im Internet habe ich gelesen und auch der Vertreter der Krankenversicherung hat mir versichert, dass ich die Krankheitskosten der Jahre 2008 und 2009, für die ich keine Erstattungsanträge gestellt habe und deshalb im Jahr 2010 Beitragsrückerstattungen erhalten habe, beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Das heißt, ich muß die Belege beim Finanzamt einreichen.
                              Wenn ich die Belege erst bei der Krankenkasse einreichen muß, um dann gleichzeitig auf eine Erstattung zu verzichten, wäre ja der Sinn der Beitragsrückgewähr, Verwaltungskostenaufwand zu sparen, nicht mehr gegeben.
                              Natürlich muss man erst mal die Schwelle der zumutbaren Belastung möglichst durch andere Belastungen erreichen. Und auch dann bleibt es ein Rechenexempel, ob z.B. 500 EUR Beitragsrückgewähr minus 30 % Steuer(Grenzsteuersatz als Beispiel) mehr bringt als 30 % Steuernachlass für z.B. 350 EUR Kranheitskosten.
                              Und wenn das Finanzamt nicht mitspielt, bleibt der Weg, die Krankeitskosten doch noch mit der Versicherung abzurechnen (verjährt angeblich nicht) mit der Folge, dass dann in der Bescheinigung der Versicherung für 2011 zusätzlich die Beitragserstattungen für 2009 (und 2008 bei mir) als im Jahr 2011 gezahlte Beiträge auftauchen, fein aufgedröselt nach Basis- und Wahlbeiträgen(Basisbeiträge - unbeschränkt, Wahlbeiträge beschränkt absetzbar) - Ich glaubs ja bald auch noch nicht wirklich!!! Wie hart einen die gesetzliche Entlastung doch treffen kann.
                              berghaus 15.06.11

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