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Absetzung von Unfallkosten

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    Absetzung von Unfallkosten

    Hallo,

    ich hab eine Frage zur Absetzung von Unfallkosten.

    Ist es möglich ausschließlich die Selbstbeteiligung an der Vollkasko von der Steuer abzusetzen?

    Mein Fahrzeug hatte einen Totalschaden, alle Kosten inkl. Gutachter, Abschleppkosten etc. wurden von der Versicherung beglichen. Letztendlich fielen bei mir nur dir 500€ SB an.

    Wenn ich den Unfall über außergwöhnliche Absetzung angebe fahre ich damit schlechter da der die Versicherungsleistung höher ist als Wertminderung.

    MfG

    #2
    AW: Absetzung von Unfallkosten

    Hallo Cleaner83

    ich nehme mal an das der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist. Dann kannst du die SB als Werbungskosten absetzen. (hab einmal versucht die Wertminderung durchzubekommen - ohne Erfolg, wobei in anderen Fällen dann wieder mit Teilwert gearbeitet wird... =8-)
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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      #3
      AW: Absetzung von Unfallkosten

      Ja der Unfall ist auf dem Arbeitsweg passiert, wurde auch alles polizeilich aufgenommen.

      Ich war nur verwundert das ich nachdem ich den gesamten Unfall mit Wertminderung etc. in mein Steuerprogramm eingetragen hatte am Ende weniger heraus bekam als wenn ich nur die SB angebe. Liegt vermutlich darin das die Versicherung letztendlich den Wiederbeschaffungswert bezahlt und der höher ist als der Wert nach Abnutzung.

      Die SB gebe ich dann aber nicht unter dem Punkt Unfallkosten an sondern liste die einfach als Werbungskosten an? Genügt dazu die Abrechnung der Versicherung zu dem Unfall?

      MfG

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        #4
        http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/unfallkosten-beim-finanzamt-steuermindernd-geltend-machen/

        ... Springt die Vollkaskoversicherung ein, ist nur die Selbstbeteiligung absetzbar. Wird der Pkw nicht repariert, kann anstelle der Kosten eine Wertminderung geltend gemacht werden. Dies setzt voraus, dass die gewöhnliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen ist. Die nach einer Reparatur eventuell verbleibende schlechtere Verkäuflichkeit als Unfallwagen kann dagegen nicht berücksichtigt werden. Die in Folge des Unfalls erhöhten Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung (hier der Mehrbetrag) hingegen können als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden. ...

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          #5
          AW: Absetzung von Unfallkosten

          Die in Folge des Unfalls erhöhten Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung (hier der Mehrbetrag) hingegen können als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden. ...
          Frage hierzu: Hier geht es doch generell um die höheren Beiträge wegen Rückstufung in der Versicherung? Die kann ich doch generell jedes Jahr absetzen.

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            #6
            AW: Absetzung von Unfallkosten

            Richtig die Haftplichtversicherung wird immer mit angegeben.
            Die Kaskoversicherung ist generell nicht abzugsfähig - hier nur der MEHR-Betrag (wobei sich das ja über Jahre hinzieht...)
            LG MAX v S.

            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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              #7
              AW: Absetzung von Unfallkosten

              Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
              Richtig die Haftplichtversicherung wird immer mit angegeben.
              Die Kaskoversicherung ist generell nicht abzugsfähig - hier nur der MEHR-Betrag (wobei sich das ja über Jahre hinzieht...)
              Ah verstanden, ich habe immer die gesamte KFZ Versicherung angeben wenn ich nicht irre

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                #8
                AW: Absetzung von Unfallkosten

                Kann ich immer nicht nachvollziehen, wenn in der Steuererklärung nach Haftpflichtversicherung gefragt wird, aber dann auch Kaskoversicherung eingetragen wird, wie man dann auf dieses schmale Brett kommt ...

                Die Aussage von Max_von_S, dass der Mehrbetrag der Kaskoversicherung absetzbar wäre, stimmt aber nicht: BFH vom 11.07.1986, BStBl. II s. 866.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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