Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umzugskostenpauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umzugskostenpauschale

    Guten Tag,

    ich musste im letzten Jahr aus beruflichen Gründen umziehen. Jetzt ist mir nicht klar was ich absetzten kann bzw. wo ich das Eintrage.

    Was von den folgenden Sachen ist bereits in der Umzugskostenpauschale enthalten oder wo muss ich diese Sachen angeben?

    1) Fahrten zur Besichtigung von Wohnungen
    2) Fahrten beim Umzug
    3) Renovierungskosten (Farbe, Vorhänge usw.)
    4) Zeitungsanzeigen zur Wohnungssuche
    5) Umzugshelferverpfegung
    6) Ummeldungen PKW, Ummeldungen Einwohnermedeamt
    7) Anschaffung eines Herdes

    Desweiteren habe ich ein Monat doppelte Miete gezahlt gehört das dann unter die Führung eines doppelten Haushaltes oder zu den Umzugskosten?

    Ganz vielen Dank für Kommentare zu einem oder mehreren meiner Fragen.

    Fragende Grüße

    Polarstern

    #2
    AW: Umzugskostenpauschale

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/umzugskosten.htm

    ... Dazu gehören unter anderem: Transportkosten für die Möbel, Aufwendungen für durch den Transport verursachte Schäden, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, doppelte Mietzahlungen in der Regel bis zu 3 Monaten, längstens jedoch für 6 Monate, Maklergebühren für eine neue Mietwohung sowie Kosten für den Nachhilfeunterricht bis zur festgelegten Höhe für die Kinder. ...

    ... Ohne einen Einzelnachweis kann der Steuerpflichtige für sonstige Umzugskosten zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, der seine Grundlage im Bundesumzugskostengesetz hat. Die Umzugskostenpauschale beträgt seit dem 01.01.2011 für Ledige 640 Euro und für Verheiratete 1.279 Euro. Dieser Betrag erhöht sich um 282 Euro für jede weitere im Haushalt des Steuerzahlers lebende Person (BMF-Schreiben vom 11.10.2010). Zu den sonstigen Umzugskosten gehören beispielsweise der Abbau und Aufbau von Einrichtungsgegenständen, Kosten für die Änderung des Telefonanschlusses sowie Gebühren für das Ändern von Ausweisen und Ummelden des Pkw. Die Details können Sie dem BFM-Schreiben vom 30.12.2010 Az. IV C 5 - S 2353/08/10007 zur steuerlichen Anerkennung von Umzugskosten entnehmen.

    Die Pauschbeträge erhöhen sich um 50 Prozent, wenn innerhalb von 5 Jahren ein weiterer beruflich veranlasster Umzug erfolgt ist. Statt der Umzugskostenpauschale sind auch die nachgewiesenen höheren Kosten in der Steuererklärung abziehbar. ...


    Für Besichtigungen gehen glaube ich nur 2 Fahrten - auch die Zahl der Übernachtungen ist begrenzt (3 Tage?). Das wäre z.B. der Fall wenn man sich in einem Hotel einmietet und dann in den Folgetagen im Umkreis noch einige Objekte anschaut, ehe man nach Hause fährt.

    Kommentar


      #3
      AW: Umzugskostenpauschale

      Vielen Dank hatte das auch schon gelesen, ich muss mich da aber noch etwas mehr einarbeiten.

      Grüße

      Stern

      Kommentar


        #4
        AW: Umzugskostenpauschale

        Umzugskosten sind wenn beruflich veranlasst insoweit ohne weitere Prüfung als Werbungskosten anzuerkennen, wenn diese bei fiktiver Anwendung des Bundesumzugskostengesetzes erstattungsfähig wären. Also arbeite mal lieber das durch.

        Alles was nicht erstattungsfähig wäre ist aber nicht zwingend vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen. In diesem Falle müsste man dann aber die ausschließliche berufliche Veranlassung dieses übersteigenden Aufwands darlegen können.

        Kommentar

        Lädt...
        X