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    #16
    AW: Versicherungen eintragen

    Fakt: Bin freiwillig gesetzlich krankenversichert.

    Wo trage ich denn meinen Anteil ins Online-Elster-Formular ein? Lt. Presse sind die Arbeitgebermeldungen fehlerhaft.

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      #17
      AW: Versicherungen eintragen

      Wenn Sie Arbeitnehmer sind, tragen Sie Ihre Versicherungen im Elster-Online-Formular gar nicht ein. Denn dort können Sie Ihre Einkommensteuererklärung nicht machen. Lohnsteuerbescheinigungen dürfen nur von Arbeitgebern gemacht werden.

      Wenn Sie aber Ihre Einkommensteuererklärung machen, dann tragen Sie Ihre Beiträge in den Zeilen 18 bis 24 der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Lassen Sie sich nicht von den Zusätzen "z. B. bei Rentnern" irritieren.

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        #18
        AW: Versicherungen eintragen

        aber nur wenn sie ihre beiträge selbst an die kasse bezahlen und nicht der arbeitgeber die beiträge abführt. in letzterem falle stehen die beträge auf der lohnsteuerbescheinigung und werden entsprechend in anlage N/1. lstb übertragen und von dort automatisch an die richtige stelle der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen.

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          #19
          AW: Versicherungen eintragen

          danke für die schnelle antwort. aber lt. mir vorliegender presse /NRZ) sollen rd. 5 mio. lohnsteuerbescheinigungen fehlerhaft sein. betroffen seien fast alle freiwillig gesetzlich krankenversicherte. "der fehler passiert bei der angabe der kranken- u. pflegeversich.beiträge. der fehler sei leicht zu erkennen in den zeilen 24 - 26 der steuerbescheinigung. in den zeilen 25 + 26 werden die jeweiligen an-anteile aufgeführt. bei freiwillig versicherten überweist der ag - und hier liegt - so die presse - der fehler."
          es wird weiter ausgeführt: "Als Faustregel gilt: Was in den zeilen 25+26 steht, muss doppelt so viel sein wsie in zeile 24. sonst ist die bescheinigung falsch!"
          dieses ist auch bei mir der fall! 25+26 sind nur um ein paar euro höher als 24!

          was muss ich in meiner einkommensteuererklärung tun! reicht ein hiweis im anschreiben.
          danke für eure sicherlich kompetente antwort.

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            #20
            AW: Versicherungen eintragen

            Die Finanzämter setzen die falschen Lohnsteuerbescheinigungen inzwischen selbständig um. Sie brauchen also nur das zu übermitteln, was von Ihrem Arbeitgeber bescheinigt wurde.

            Für eine korrekte *Berechnung* können Sie die Erstattungen Ihres Arbeitgebers zu den Arbeitnehmerbeiträgen addieren. Dann bekommen Sie die Berechnung, die auch das Finanzamt durchführen wird.

            Aber bitte übersenden Sie Ihre Erklärung nur mit den vom Arbeitgeber bescheinigten Daten - auch wenn diese falsch sind. Da die Finanzämter die von Ihnen erklärten Daten sowieso mit den elektronisch übermittelten Daten Ihres Arbeitgebers vergleichen, werden Ihre (zusätzlichen) Eintragungen spätestens dann rückgängig gemacht.

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