Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

fahrkostenrückerstattung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    fahrkostenrückerstattung

    Hallo ihr lieben,ich bin schockiert ich habe eben mit de Finanzamt telefonniert und wir bekommen nur 140 euro zurück..
    Soooo und dann haben wir im Jahr 2010 einfache fahrt immer 18 km gefahren das heist am tag 36 km und es heist ja bei der berechnung das nur die einfache fahrt gefahrener km 0,30 cent beträgt und quasi für die einfache fahrt von 18 km
    richtig?
    soo und meine sachbearbeiterin sagte mir am telefon es wird nur anteilig bezahlt
    wie darf ich das verstehen?
    ein bekannter von uns hat die einfache fahrt über das ganze jahr zurück bekommen und wir nicht woran kann das liegen?

    #2
    AW: fahrkostenrückerstattung

    Also:erstens bekommst Du vom Finanzamt die Fahrtkosten nicht zurück, sondern dadurch vermindert sich Dein zu versteuerndes Einkommen, d.h. Du bezahlst dadurch weniger Steuern.

    Dazu kommt, dass Du bei 230 Tage x 18 km x 0,30 EUR = 1.242,00 EUR nicht wesentlich über dem Werbungskostenpauschbetrag von 920 EUR liegst (der ist beim Lohnsteuerabzug ohnehin schon berücksichtigt.
    Gruß Katja

    Kommentar


      #3
      AW: fahrkostenrückerstattung

      Katja das verstehe ich nicht wo bleibt denn jetzt das geld wo von den 920 euro gesprochen wird?

      Kommentar


        #4
        AW: fahrkostenrückerstattung

        Welches Geld ?
        Die 920 EUR sind schon bei Deinem monatlichen Steuerabzug berücksichtigt.
        Gruß Katja

        Kommentar


          #5
          AW: fahrkostenrückerstattung

          Entschuldigung aber das verstehe ich nicht wo werden die berücksichtig?also werde ich von dem geld nichts wieder bekommen und wird es irgen wo gut geschrieben?

          Kommentar


            #6
            AW: fahrkostenrückerstattung

            Hallo abby123 !

            Kannst Du bitte Dein ElsterFormular als Programm noch mal öffnen und auch dazu Eure bereits gesendete Steuererklärung [ es müsste dann auf dem Monitor | Nicht mehr editierbar | stehen ].

            Jetzt gehst Du bitte mal in das Menü | Extras | und klickst Dort mal bitte Steuerberechnung.

            Was hattest Du den Euch für eine Steuererstattung ausgerechnet ?
            Mit freundlichen Grüßen
            - AG1971 -
            Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

            Kommentar


              #7
              AW: fahrkostenrückerstattung

              was katja sagen will:

              920 sind schon das Jahr über berücksichtigt worden. Die gibts nicht wieder, weil es sie quasi schon gab.

              Wenn jetzt 1242 Werbungskosten erreicht werden, wird der Pauschbetrag nur um 322 Euro überschritten. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem geschätzten Grenzsteuersatz von 30% kommt das ganz gut mit 140 Euro Steuererstattung hin. Es sei denn, es lägen noch weitere Kosten vor.

              Kommentar


                #8
                AW: fahrkostenrückerstattung

                Berechnung
                für 2010 über
                Einkommensteuer
                AHW Abbruch-Hinweise
                Eine Steuerberechnung für die Einkommensteuer 2010 kann derzeit nicht zur Verfügung gestellt
                werden. Die Funktion wird mit einem der nächsten Updates (voraussichtlich Mitte Februar)
                bereitgestellt. Informationen zur Bereitstellung von neuen Programmversionen und Updates finden
                Sie auch unter www.elsterformular.de.
                DHW Dokumentations-Hinweise
                Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
                übermittelt werden.

                Kommentar


                  #9
                  AW: fahrkostenrückerstattung

                  warum über das jahr berücksichtig wurden wo bei denn?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: fahrkostenrückerstattung

                    Bei Deiner Gehaltsabrechnung.
                    Gruß Katja

                    Kommentar


                      #11
                      AW: fahrkostenrückerstattung

                      Werbungskosten (Fahrtkosten etc.) oder der Werbungskosten-Pauschbetrag (die 920,-€) werden NICHT erstattet. Sie werden lediglich von den Einnahmen (z. B. Bruttoarbeitslohn) abezogen.

                      Mit dem Betrag, der dann dabei heraus kommt und mit dem individuellen Steuersatz wird dann die zu zahlende Einkommensteuer berechnet.

                      Davon wird die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer abgezogen.

                      Die Differenz aus zu zahlender Einkommensteuer und bereits einbehaltener Lohnsteuer macht dann die Erstattung / Nachzahlung aus.


                      Im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wird *pauschal* angenommen, dass im ganzen Jahr Werbungskosten von 920,- € (=Pauschbetrag) angefallen sind.

                      Daher gibt es - vereinfacht gesagt - nur dann eine Erstattung, wenn man mehr Werbungskosten als 920,- € nachweisen kann, da nur dann die zu zahlende Einkommensteuer niedriger ist, als die bisher einbehaltene Lohnsteuer.



                      (Dies ist natürlich nur eine vereinfachte Darstellung. In der Praxis müssen da noch die Versicherungen mit eingerechnet werden und ggf. weitere Einkünfte wie Vermietung, Kapitalvermögen etc.)

                      Kommentar


                        #12
                        AW: fahrkostenrückerstattung

                        Zitat von abby123 Beitrag anzeigen
                        Eine Steuerberechnung für die Einkommensteuer 2010 kann derzeit nicht zur Verfügung gestellt
                        werden.
                        Na da fehlts ja an allem

                        ElsterFormular gibts hier:
                        https://www.elster.de/elfo_down2.php

                        Kommentar


                          #13
                          AW: fahrkostenrückerstattung

                          imho entscheidend und fürs Verständnis doppelt und dreifach zu unterstreichen ist die Aussage von Sabre:

                          Werbungskosten (Fahrtkosten etc.) oder der Werbungskosten-Pauschbetrag (die 920,-€) werden NICHT erstattet.

                          ...

                          erstattet werden, wenn überhaupt, bereits abgeführte Steuern und wieviel das sein kann, das entscheidet die Höhe des Einkommens abzueglich der einkommensmindernden Kosten wie bspw. die werbungskosten.

                          So etwas wie Fahrtkostenerstattung durch das Finanzamt gibt es nicht und gab es noch nie.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: fahrkostenrückerstattung

                            Aber mein Nachbar fährt auch jeden Tag mit dem Porsche, und der hat mir erzählt, er bekommt jedes Jahr seine Fahrkosten von der Steuer wieder und wesentlich mehr!

                            Zitat abby123:
                            ein bekannter von uns hat die einfache fahrt über das ganze jahr zurück bekommen und wir nicht woran kann das liegen?

                            Wenn ich Null Steuern zahle, kann ich nichts zurückbekommen.
                            Hat Dein Bekannter Dir auch erzählt, wieviel Steuern er auf wieviel Einkommen zahlt?
                            Wieviel von den abgezogenen Steuern er zurückbekommen hat?

                            Er hat vielleicht mehr bekommen, als Du erwarten wirst, dafür hat er auch mehr vorweg abgezogen bekommen.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X