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1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

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    1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

    Hallo,

    habe vor einigen Wochen meine 1. Lohnsteuererklärung gemacht.
    Ich bin nur Arbeitnehmer in einem Einzelhandelsunternehmen und verdiente sonst nichts anderes.

    Die Einkommenssteuer bei mir lag bei 1801 Euro, laut bescheid kamen die auch auf 1801 (ist das so trotz fahrgeld, werbungskosten usw.?!) dachte da bekommt man eher was raus für was machte ich sonst die Erklärung?

    Und dann bei Solidaritätszuschlag zahlte ich 81,84 aber die rechnen mit 99,05 Euro und darunter steht nun ich soll 17.21 Euro nachzahlen?

    Vor der Erklärung hieß es von allen Seiten immer es gibt keine Nachzahlung als Arbeitnehmer man bekommt was raus und jetzt soll ich zahlen?! Kennt sich jemand aus und kann mir helfen?

    Lg,
    Daniel

    #2
    ... Vor der Erklärung hieß es von allen Seiten immer es gibt keine Nachzahlung als Arbeitnehmer man bekommt was raus ...

    Wenn ein Arbeitgeber korrekt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Steuer einbehält und keine andere Einkünfte vorliegen, sollte ein Steuerbescheid im optimalen Fall weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung ausweisen.
    Oftmals gibt es aber bei einem "reinen Arbeitnehmer" Gründe, die zu einer Erstattung führen.

    Liegen
    - Werbungskosten zur nichtselbständigen Arbeit vor, die in der Summe höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € sind,
    - Gehört man einer Religionsgemeinschaft an und zahlt man mehr als 36 € Kirchensteuer (Sonderausgaben-Pauschbetrag sind 36 €),
    - Zahlt man Spenden, die höher als 36 € liegen (wieder der gleiche Pauschbetrag - Kirchensteuer + Spenden sind zu addieren),
    - hat der Arbeitgeber z.B. im Dezember ein sattes Weihnachtsgeld draufgelegt was zu hohen Steuerabzügen geführt hat (was auf 12 Monate verteilt eine wesentlich niedrigere Steuer ausgemacht hätte)
    - hat man nicht das volle Jahr gearbeitet (z.B. 1 Monat noch in Ausbildung, Arbeitslos etc.)
    ... und so weiter und so fort ...
    DANN käme wohl eine Steuererstattung heraus.

    Bringt schon ELSTER bei seiner Steuerberechnung ein Ergebnis, was mit dem Bescheid vom Finanzamt übereinstimmt, dann hat man entweder nicht alles in die Erklärung eingegeben was hineingehört ODER man überschreitet einfach nicht die jedem zustehenden Freibeträge und Pauschalen. Diese Freibeträge sind aber halt schon in den Lohnsteuertabellen eingearbeitet, die auch der Arbeitgeber benutzt.

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      #3
      AW: 1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

      Die normale Steuer ging auf 0 auf, nur Solidaritätszuschlag behielt mein Arbeitgeber 81,84 ein, laut Finanzamt sollten es 99,05 sein, muss ich wohl die 17,21 nun zahlen... wenn man sowas mal vorher wissen würde...

      muss ich jetzt jedes Jahr diese lohnsteuererklärung machen oder ist die als reiner arbeitnehmer freiwillig? Da ich mal hörte sobald man die 1 mal gemacht hat muss man die jedes Jahr machen...

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        #4
        Ledig, nur Lohneinkünfte, keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte = Antragsveranlagung.

        Das Finanzamt kann nicht jährlich die Abgabe einer Steuererklärung verlangen, weil möglicherweise der Arbeitgeber wieder zu wenig Solidaritätszuschlag einbehalten hat.

        Kommentar


          #5
          AW: 1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

          okay danke für die infos

          Kommentar


            #6
            AW: 1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

            Du bist hier ja im Elster Anwenderforum. Wenn Du also Deine Einkommensteuererklärung (es heißt nicht Lohnsteuererklärung!) mit Elster gemacht hast, dann wusstest Du doch schon dass sie zu einer Nachzahlung führt.

            Oder etwa nicht?

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              #7
              AW: 1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

              nee es war meine erste gewesen, habs vorher nie gemacht. Wo hätte ich das sehen können im Elster?

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                #8
                AW: 1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

                Zitat von TheSence Beitrag anzeigen
                Wo hätte ich das sehen können im Elster?
                In der Probeberechnung

                Kommentar


                  #9
                  AW: 1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

                  1801*5,5% = 99,05

                  warum der arbeitgeber zu wenig soli abgefuehrt hat, kann verschiedene ursachen haben. wurde vielleicht der job dort erst unterjaehrig begonnen und ein (teil-)monat wurde entsprechend weniger verdient? oder schwankt der lohn generell?

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                    #10
                    AW: 1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

                    ja der schwankte jeden Monat anderer Betrag, mal mehr mal weniger stunden deshalb nie fester betrag gewesen.

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                      #11
                      AW: 1. Lohnsteuererklärung, nachzahlung als Arbeitnehmer?

                      dann liegt es bestimmt daran.

                      soli ist erst ab einer bestimmten steuersummer mit 5,5% zu bemessen. (sh google/wikipedia)
                      in gesamtsumme reichen die 1801 euro steuern jedenfalls aus damit 5,5% soli fällig werden.
                      das benötigte einkommen für diese steuerlast liegt irgendwo bei durchschnittlich ~1700 euro monatsbrutto.

                      da unterjaehrig der lohnsteuer und soli-abzug jedoch anhand der tabellen aufs jahr hochgerechnet wird, führt das dazu, das bspw. ein monat mit nur 1200 euro brutto auseichen würde, um in diesem monat keinen soli vorab zu zahlen, da die lohnsteuer zu niedrig dafür ausfällt.

                      also alles richtig, nur doof gelaufen quasi.

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