Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

    Hallo,

    meine Freundin wohnt bei mir im Haushalt und verfügt nur über ein geringes Einkommen. Daher möchte ich meine Aufwendungen für sie steuerlich geltend machen.

    Das Einkommen der unterstützten Person ist dabei in der Anlage Unterhalt Zeile 46 einzutragen. Dabei ist mir aufgefallen, dass nur der Bruttoarbeitslohn und die Werbungskosten eingetragen werden können. In der Steuererklärung für das Jahr 2009 konnten noch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung angegeben werden, da diese ja das verfügbare Einkommen mindern.

    Können diese Beiträge nicht mehr vom Einkommen der unterstützen Person abgezogen werden oder handelt es sich um einen Fehler im Vordruck?

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

    Hallo,

    das wurde ab VZ 2010 neu gefasst und mindern in der Tat nicht mehr die eigene Einkünfte und Bezüge. Allerdings ist diese Neureglung sehr bedenklich
    www.einspruchtipp.de - kostenlose Online-Datenbank -

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

      Zitat von Jarwe Beitrag anzeigen
      Hallo,

      meine Freundin wohnt bei mir im Haushalt und verfügt nur über ein geringes Einkommen. Daher möchte ich meine Aufwendungen für sie steuerlich geltend machen.

      Das Einkommen der unterstützten Person ist dabei in der Anlage Unterhalt Zeile 46 einzutragen. Dabei ist mir aufgefallen, dass nur der Bruttoarbeitslohn und die Werbungskosten eingetragen werden können. In der Steuererklärung für das Jahr 2009 konnten noch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung angegeben werden, da diese ja das verfügbare Einkommen mindern.

      Können diese Beiträge nicht mehr vom Einkommen der unterstützen Person abgezogen werden oder handelt es sich um einen Fehler im Vordruck?
      Ist Ihre Freundin HarzIV-Empfängerin o.ä und wurde Ihr die Sozialleistung wegen Ihres Unterhalts gekürzt? Ansonsten wäre eine Berücksichtigung grundsätzlich nicht möglich, da sie nicht gesetzlich Ihen gegenüber unterhaltsberechtigt ist, § 33a (1) 2,3 EStG.
      Die Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung können zwar so nicht bei den Einkünfte und Bezügen abgezogen werden H 33a.1 "Anrechnung ... 3. Spiegelstrich Eigene Bezüge" , allerdings erhöht sich dafür als Ausgleich der Höchstbetrag der abzugsfähigen Aufwendungen um die Beiträge zur sog. Basisabsicherung für die Kranken- u. Pflegeversicherung i.S.d. § 10 (1) Nr. 3. a), b) gem. § 33a) (1) 2 EStG. Ansonsten käme es zu einer Doppelberücksichtigung der Versicherungsbeiträge.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

        Wenn meine Freundin alleine wohnen würde hätte Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens Anspruch auf Hartz IV. Da wir zusammen wohnen und aufgrund meines Einkommens hat sie keinen Anspruch.

        Leider verstehe ich Ihren letzten Absatz nicht so recht. Ich habe ja für meine Freundin keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt, da sie über ihre Arbeitnehmertätigkeit abgesichert ist.

        Es wäre nett wenn Sie mir das nochmal erläutern könnten.

        Danke

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

          Zitat von Jarwe Beitrag anzeigen
          Wenn meine Freundin alleine wohnen würde hätte Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens Anspruch auf Hartz IV. Da wir zusammen wohnen und aufgrund meines Einkommens hat sie keinen Anspruch.

          Leider verstehe ich Ihren letzten Absatz nicht so recht. Ich habe ja für meine Freundin keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt, da sie über ihre Arbeitnehmertätigkeit abgesichert ist.

          Es wäre nett wenn Sie mir das nochmal erläutern könnten.

          Danke
          Gleich vorneweg, wenn Ihre Freundin eine Einkommensteuererklärung abgibt, kann sie natürlich auch Ihre Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben angeben.

          Zur Ermittlung des abzugsfähigen Betrags für die Unterhaltsaufwendungen n. § 33a (1) EStG können jedoch von den Einkünften u. Bezügen der unterhaltenen Person deren geleistete Versicherungsbeiträge nicht mehr abgezogen werden.
          Der Höchstbetrag v. 8004,- p.a. wird jedoch in im Umfang der Beiträge zur Basisabsicherung zur Kranken- u. Pflegeversicherung erhöht. Bsp. es werden 1000,- solcher Beiträge gezahlt (wer zahlt ist übrigens egal), dann ist der Höchstbetrag 9004,- p.a.

          Dass Ihre Freundin kein HarzIV erhält, sollten Sie dem FA durch z.B. Ablehnungsbescheid nachweisen.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

            Hallo,
            ist schon ein etwas älterer Fred, möchte aber trotzdem versuchen eine Antwort zu finden:

            >>Der Höchstbetrag v. 8004,- p.a. (mittlerweile 9000) wird jedoch in im Umfang der Beiträge zur Basisabsicherung zur Kranken- u. Pflegeversicherung erhöht. Bsp. es werden 1000,- solcher Beiträge gezahlt (wer zahlt ist übrigens egal), dann ist der Höchstbetrag 9004,- p.a. (10004).<<

            Wie erreiche ich jetzt die Berücksichtigung des neuen durch Kranken- u. Pflegeversicherung erhöhten Höchstbetrages bzw. wo trage ich im Formular die gezahlten Versicherungsbeiträge ein?

            Für jede Hilfe dankbar.

            Kommentar


              #7
              AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

              Die Anlage Unterhalt sieht dafür doch eigene Zeilen vor. Siehe Zeilen 11 und 12!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

                Hallo Charlie.

                Die Frage bezog sich auf vom Unterhaltsempfänger geleistete Zahlungen,
                nicht die vom Unterhaltsleistenden übernommenen.
                Zeile 11+12: >> In den Unterhaltsleistungen enthaltene übernommene Beiträge...<<

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

                  Die Frage bezog sich auf vom Unterhaltsempfänger geleistete Zahlungen,
                  Dass der Unterhaltsempfänger als Versicherungsnehmer die Beiträge selbst abführt, ist normal. Das hindert dich doch nicht daran, sie im Rahmen der Unterhaltszahlung zu übernehmen.

                  Bei den Einkünften der unterstützen Person können sie jedenfalls nicht abgezogen werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

                    Verstanden,
                    und wenn sie zB. bei einem Praktikum vom AG abgeführt werden geht gar nichts, richtig?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

                      Zitat von l.e.fant Beitrag anzeigen
                      Verstanden,
                      und wenn sie zB. bei einem Praktikum vom AG abgeführt werden geht gar nichts, richtig?
                      Hallo l.e.fant,

                      da hatte doch weder der Unterstützende noch der Empfänger eine Ausgabe.

                      Tschüß

                      P.S. Benötigst du die Infos für Hausaufgaben oder hast du einen speziellen Fall, da gäbe es allerdings einen klaren Sachverhalt und keine hypothetischen Ansätze.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                        Hallo l.e.fant,

                        da hatte doch weder der Unterstützende noch der Empfänger eine Ausgabe.

                        Tschüß

                        P.S. Benötigst du die Infos für Hausaufgaben oder hast du einen speziellen Fall, da gäbe es allerdings einen klaren Sachverhalt und keine hypothetischen Ansätze.
                        Ruhig Brauner!

                        Weder sind das Hausaufgeben, noch hypothetische Ansätze.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

                          Zitat von l.e.fant Beitrag anzeigen
                          Weder sind das Hausaufgeben, noch hypothetische Ansätze.
                          Sondern?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

                            Ganz einfach:
                            an dieversen Stellen im www wird geschrieben, daß Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Unterhaltshöchstbetrag erhöhen.
                            Wo die vom AG abgeführten Versicherungsbeiträge eines Praktikanten eingetragen werden hatte ich gesucht.
                            Mittlerweile hab ich aber erfahren daß diese unlogischerweise keine Auswirkungen auf die steuerlich zu berücksichtigte Höhe der Unterhaltszahlung haben.

                            Ich versteh nicht wieso man in einem Forum keine sachlichen Fragen stellen kann ohne gleich irgendeinem Besserw.... zu begegnen der sich einbildet die zu stellenden Fragen zensieren zu dürfen.

                            armselig


                            Over and OUT

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage Unterhalt - Einkünfte der unterstützten Person

                              Mittlerweile hab ich aber erfahren daß diese unlogischerweise keine Auswirkungen auf die steuerlich zu berücksichtigte Höhe der Unterhaltszahlung haben.
                              Von wem hast du das erfahren?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X