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    VBLextra

    Hallo!

    Ich bin sehr verwirrt langsam. Ich habe eine VBLextra Versicherung. Kann ich die geleisteten Beiträge nun in die Steuererklärung eintragen oder nicht? Ich habe mich im Vorfeld ausführlich mit dieser Frage beschäftigt, aber keine eindeutige Antwort dazu gefunden.

    Hier mal das, womit ich Probleme habe:
    1) Ist die VBLextra eine Riester-Rente, ja oder nein? Dazu habe ich unterschiedliche Antworten gefunden.

    http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=34303
    (VBLextra ist keine Riester-Rente)

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=21576
    (VBLextra ist eine Riester-Rente)

    Wäre VBLextra keine Riester-Rente, kann man vermutlich auch keine Steuervorteile erwarten, weil sie dann genauso gehandhabt würde, wie eine VBLklassik, und die VBLklassik spielt ja für die Steuererklärung keine Rolle (wird nicht eingetragen).

    Wäre VBLextra eine Riester-Rente, könnte man steuerliche Vorteile geltend machen, indem man dann eine "Günstigerprüfung" veranlaßt.

    In meinen Unterlagen zur VBLextra steht allerdings, dass es zwei Möglichkeiten der Einzahlung gibt. 1) Riester-Förderung und 2) Entgeltumwandlung. Somit stimmen beide Aussagen so pauschal wohl nicht, denn VBLextra allein sagt dann ja gar nichts darüber aus, ob eine Riester-Förderung dahinter steckt oder ob es sich nur um eine Entgeltumwandlung ohne Riester-Förderung handelt.

    2) Für mich trifft das zweite Modell (Entgeltumwandlung) zu, bedeutet das dann, dass ich die Steuervorteile der Riester-Förderung nicht beantragen kann und die eingezahlten Beiträge in der Steuererklärung nicht geltend zu machen brauche? Die Beiträge sind steuerfrei und es erscheint mir daher logisch, dass ich diese Beiträge somit in der Steuererklärung nicht geltend machen kann.

    Ich bin für jede klare Antwort dankbar!

    Grüße

    #2
    AW: VBLextra

    Fragen sie doch bei ihrem Anbieter nach, was das in Ihrem konkreten Fall genau ist. Wenn Sie es als Riester-Rente geltend machen könnten, müsste Ihr Anbieter eine Bescheinigung nach § 92 EStG ausstellen (können).

    Ob das bei ihnen eine Entgeltumwandlung ist, wissen Sie doch sicherlich aber selbst am besten, oder ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: VBLextra

      Danke für die Antwort.

      Wie ich ja schon schrieb, handelt es sich bei mir um eine Entgeltumwandlung. Ist bei diesem Modell ein Eintrag in die Steuererklärung möglich oder ist es unter diesen Umständen wie bei einer VBLklassik, dass man in der Steuererklärung nichts eintragen kann/braucht?

      Ich habe mich schon an die VBL gewandt, leider bis heute keine Antwort erhalten (ca. 3 Wochen her).

      Kommentar


        #4
        AW: VBLextra

        Hallo,

        einzutragen sind solche Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand (bei Entgeltumwandlung).
        Infos dazu in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung/Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 58 - 50

        http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Steuererklaerung/Einkommensteuer/2010/Anleitung_ESt-1-A-2010.pdf

        Gruss
        diabolus

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          #5
          AW: VBLextra

          Wenn der Tarifvertrag des öD des betreffenden Landes die Entgeltumwandlung erlaubt und diese in Anspruch genommen wird, erfolgt diese aus dem Bruttoeinkommen. Eine Angabe in der Steuererklärung erfolgt dann logischerweise nicht, da das in der LStB aufgeführte Bruttoeinkommen ja schon entsprechend niedriger ist.

          Wird die VBL nicht über Entgeltumwandlung gespeist, so ist die VBL-Extra riesterfähig, bei der VBLklassik hängt es vom Abrechnungsverbund ab, im Verbund West ist die klassik bekanntlich nicht riesterfähig und daher lediglich als herkömmliche private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht eingetragen werden, wenn sie schon lange genug besteht.

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            #6
            AW: VBLextra

            Danke für die Antworten!

            "einzutragen sind solche Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand (bei Entgeltumwandlung).
            Infos dazu in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung/Anlage Vorsorgeaufwand Zeilen 58 - 50" (diabolus)

            Ich nehmen an, es sind die Zeilen 48-50 gemeint, weil eine Zeile 58 nicht existiert. Für Zeile 50 ist beschrieben, dass dort Beiträge an "Zusatzversorgungskassen des öD" (damit ist wohl auch VBL gemeint) dort eingetragen werden sollen. Allerdings steht weiter da, dass dies nur gilt, wenn sie zu meinen Lasten besteuert wurden, das trifft aber bei mir nicht zu.

            Insofern kann ich die Beiträge nirgends geltend machen, so wie auch neysee sagt, und denke mal, dass meine Frage jetzt soweit geklärt ist. Danke an alle nochmals!

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              #7
              AW: VBLextra

              Nachtrag: Ich will fairerweise anmerken, dass die VBL genau heute, 17 Tage nach meiner Email-Anfrage, eine Antwort verfasst hat.

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                #8
                AW: VBLextra

                Hallo Ihr VBLextra-Versicherte,
                auch ich war mal sehr begeistert von der VBLextra (beim Abschluß 2000). Mittlerweile bekomme ich seit 5 Jahren VBLextra-Rente und kenne die Schattenseiten. Bei Rentenbeginn wollte man mir die Riesterförderung für die letzten 3 Jahre nach Beginn der gesetzlichen Rente (die VBLextra-Rente wurde rückwirkennt dahin gezahlt) nicht als Einzahlungen gutschreiben. Musste mit "Bild hilft" darum kämpfen. Dann wollte man mir keine lebenslange Rente zahlen, sondern überwies einfach den Monatsbetrag für 10 Jahre und zog davon für 10 Jahre die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Nach Rücküberweisung dieser Summe bekomme ich nun monatlich die Rente abzüglich der vollen gesetzl. KV und PV Beiträge. Seit 5 Jahren prozessiere ich gegen die BEK,mitlerweile vor dem Landessozialgericht. Die VBL sagt immer wieder sie würde es gerne sehen, wenn die Rente beitragsfrei wäre, macht aber das Gegenteil. Sagt der AG ist an Ihr beteiligt und übernimmt den Standpunkt der BEK in allen Belangen. Nun hat das Bundesferfassungsgericht und das BSG entschieden, das wenn man selber VN ist, die Beiträge selber aus Nettolohn bezahlt hat, der AG sich nicht mehr beteiligt hat, man auch bei über den Betrieb gelaufene Altersversorgungen keine KV-Beiträge zahlen muß (BSG-Terminbericht Nr. 13/11 + 1 BvR 1660/08). Die Maßnahme der VBL um der gesetl. KV zu helfen, ab Januar 2012 legt sie meine private VBLextra mit der VBL-klssik zusammen, und in den neuen Berechnungsbogen steht als Einzahler der VBLextra der Arbeitgeber. Aber auf meine Anfrage sagte man, sie würden es gerne sehen wenn auf VBLextra Rente keine KV + PV Beiträge erhoben. NA JA, wer sagte noch die Erde ist eine Scheibe????

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                  #9
                  AW: VBLextra

                  @ ekfschorsch

                  Das ist ja alles sehr interessant, aber was hat es mit ElsterFormular zu tun?
                  UserElster

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                    #10
                    AW: VBLextra

                    hallo,

                    eigentl. hat das sicher nix mit ElFo direkt zu tun, aber da es hier um VBLextra ging finde ich diese Infos recht nützlich.
                    Zuletzt geändert von Chapnator; 23.02.2012, 17:16.

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                      #11
                      AW: VBLextra

                      Danke, genau so habe ich auch gedacht, es geht doch immer darum, das andere nicht die gleichen Fehler machen und evtl. vor Schaden bewahrt werden.

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