Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Probleme mit Elster als Rentner

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Probleme mit Elster als Rentner

    Hallo,

    Ich möchte vorrausschicken, dass ich seit "Erfindung" von Elster damit die Steuererklärung mache und damit auch immer zufrieden war. Als grossen Vorteil empfand ich es, dass man sich die Steuer genau auf den Cent berechnen lassen konnte und dies auch später so vom FA bestätigt wurde. Selbst komplizierte Steuerberechnungen wie Altersteilzeit wurden problemlos gemeistert.

    2010 ist nun für mich das erste Jahr, in dem ich nur Renteneinkünfte habe. Leider scheint Elster damit Probleme zu haben. Ich beziehe 3 Renten (DRV, Betriebsrente1 als Versicherung, Betriebsrente2 auf Lohnsteuerkarte).

    Diese Kombination scheint zu Problemen zu führen.
    Ich habe Betriebsrente2 ganz normal (1 zu 1) in Anlage N übernommen; die DRV-Rente und die Betriebsrente in Anlage R.

    Folgende Probleme tauchen bei der Berechnung auf:

    a ) Das System nimmt 920 als Werbungskostenpauschale anstatt 102 (für Rentner)
    (Es wurde zwar in einem anderen thread gesagt, dass die Lst-Karte falsch ausgefüllt sein könnte; aber die wird von einer Firma erstellt, die hauptsächlich Auszahlungen von Betriebsrenten durchführt; ein Fehler in der Lst-Karte wurde von ihr bestritten.)
    Auch der Eintrag "Rentner" auf dem Hauptbogen nützt nichts.

    b ) die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben lassen sich ins "unermessliche" steigern, obwohl es dort sicherlich Höchstbeiträge gibt. Ich weiss, dass der eigene Anteil der GKV-beiträge in (fast) voller Höhe absetzbar ist, aber liegt man damit über einem Höchstbetrag, kann man nichts zusätzlich absetzen. Ich kann aber zusätzlich noch Unfallversicherung etc angeben, sie sich laut Elster steuermindernd auswirken , was aber wegen Überschreitung des Höchstsatzes nicht sein dürfte.

    Leider ist der Vorteil, sich vorher eine genaue Steuerberechnung zu erstellen, mit diesen Fehlern nicht mehr gegeben. Schade...

    Gruss

    HG

    #2
    AW: Probleme mit Elster als Rentner

    Haben Sie bei der Betriebsrente 2 auch wirklich alle Daten der Lohnsteuerkarte inklusive den sicherlich ausgewiesenen Beträgen zu Versorgungsbezügen und Versorgungsfreibetrag eingetragen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Anlage Vorsorgeaufwand
      Sofern auf der Lohnbescheinigung Beträge zur Krankenversicherung enthalten sind und man sie in der Lohnsteuerbescheinigung Anlage N eingetragen hat, werden die automatisch auf die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen.

      Zeile 11: "ja" und sofern verheiratet "ja" da die Rentenversicherung auch Krankenversicherung mitbezahlt.

      Zeile 18: Krankenversicherungsbeiträge (auf den Rentenanpassungsmitteilungen aufgeführt)
      Zeile 21: Pflegeversicherungsbeiträge (auch auf den Rentenanpassungsmitteilungen)

      Zeile 48 - 50 sind die sonstigen Versicherungsausgaben - soweit zutreffend.

      Zeile 53 - Ehemann Selektionsbox "Rentner"
      Zeile 54 - Anwartschaft auf Altersversorgung "ja"
      Zeile 55 - Teilweise ohne eigene Beitragsleistung (da Arbeitgeber mitbezahlt hat) "ja"


      Anlage N sollte angesprochen sein (Eintragungen nur in der Anlage N über die Schaltfläche Lohnsteuerbescheinigung möglich)
      Zeile 6 - Bruttoarbeitslohn
      Zeile 7 - Lohnsteuer
      Zeile 8 - Solidaritätszuschlag
      Zeile 9 - Kirchensteuer (soweit man ev/rk ist)

      Zeile 11 - Höhe der Versorgungsbezüge (oftmals aber nicht immer identisch wie Bruttoarbeitslohn)
      Zeile 12 - Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag lt. Zeile 29 Lohnsteuerbescheinigung
      Zeile 13 - Ab wann Versorgungsbezug

      Nur dann weiß der Computer, dass es (zumindest teilweise) eine (steuerbegünstigte) Pension ist. Andernfalls geht er vom normalen Arbeitsverhältnis aus.
      Auf KEINEN Fall aber einfach was eintragen, wenn es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.

      Zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben:
      In welchem Bereich wurden denn höhere Beträge eingegeben, die sich laut Berechnung voll auswirken?

      Kommentar


        #4
        AW: Probleme mit Elster als Rentner

        Ist auf der Lohnsteuerbescheinigung der Bruttoarbeitslohn (Zeile 6) höher als die "darin enthaltenen Versorgungsbezüge" (Zeile 11)?

        Wenn ja, wird dieser Teil des Bruttoarbeitslohns als aktive Einkünfte (also aus einer normalen Angestelltentätigkeit) gewertet. Damit steht Ihnen für diesen Teil der Einkünfte auch der höhere Pauschbetrag von 920,- € zu.

        Kommentar


          #5
          AW: Probleme mit Elster als Rentner

          Zitat von Aron Beitrag anzeigen
          Anlage Vorsorgeaufwand
          Sofern auf der Lohnbescheinigung Beträge zur Krankenversicherung enthalten sind und man sie in der Lohnsteuerbescheinigung Anlage N eingetragen hat, werden die automatisch auf die Anlage Vorsorgeaufwand übertragen.

          Zeile 11: "ja" und sofern verheiratet "ja" da die Rentenversicherung auch Krankenversicherung mitbezahlt.

          Zeile 18: Krankenversicherungsbeiträge (auf den Rentenanpassungsmitteilungen aufgeführt)
          Zeile 21: Pflegeversicherungsbeiträge (auch auf den Rentenanpassungsmitteilungen)
          ja... habe ich so gemacht


          Zeile 48 - 50 sind die sonstigen Versicherungsausgaben - soweit zutreffend.
          ..hier habe ich nichts eingetragen. Meine Betriebsrente1 habe ich in Anlage R in der entsprechenden Zeile eingetragen. War auf der Bescheinigung so vorgesehen.

          Zeile 53 - Ehemann Selektionsbox "Rentner"
          Zeile 54 - Anwartschaft auf Altersversorgung "ja"
          Zeile 55 - Teilweise ohne eigene Beitragsleistung (da Arbeitgeber mitbezahlt hat) "ja"
          Das habe ich jetzt nachgetragen... und es bewirkt, dass nun zumindest der Höchstbetrag (Sonderasugaben KV-Beiträge) nicht weiter überschritten wird ... hurra -

          Anlage N sollte angesprochen sein (Eintragungen nur in der Anlage N über die Schaltfläche Lohnsteuerbescheinigung möglich)
          Zeile 6 - Bruttoarbeitslohn
          Zeile 7 - Lohnsteuer
          Zeile 8 - Solidaritätszuschlag
          Zeile 9 - Kirchensteuer (soweit man ev/rk ist)

          Zeile 11 - Höhe der Versorgungsbezüge (oftmals aber nicht immer identisch wie Bruttoarbeitslohn)
          Zeile 12 - Bemessungsgrundlage für Versorgungsfreibetrag lt. Zeile 29 Lohnsteuerbescheinigung
          Zeile 13 - Ab wann Versorgungsbezug

          Nur dann weiß der Computer, dass es (zumindest teilweise) eine (steuerbegünstigte) Pension ist. Andernfalls geht er vom normalen Arbeitsverhältnis aus.
          Auf KEINEN Fall aber einfach was eintragen, wenn es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung steht.
          Hier liegt wahrscheinlich das Problem.
          Auf der Lst-Karte sind nur Zeile 3, 25 und 26 ausgewiesen. Noch Nullen in 4-6,17-18.
          Die ausstellende Firma behauptet, dass dies so richtig sei.

          Ich kann zwar an der LST-Karte "manipulieren", sodass die WK-Pauschale auf 102 Euro springt, aber das kann ich ja nicht offiziell übermitteln.



          Zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben:
          In welchem Bereich wurden denn höhere Beträge eingegeben, die sich laut Berechnung voll auswirken?
          Das war Zeile 47 Anlage Vorsorge. (unfallversicherung etc) Der Fehler scheint aber jetzt mit der Angabe von Zeile 53-55 behoben zu sein.


          Vielen Dank an euch Drei , die ihr mir geantwortet habt.

          Gruss

          HG

          ps: sorry, ich weiss nicht warum die quote funktion nicht richtig arbeitet. Gibt es da einen Trick?
          Zuletzt geändert von hge; 25.05.2011, 17:01.

          Kommentar


            #6
            AW: Probleme mit Elster als Rentner

            Da die quote FUnktion nicht richtig arbeitet und dadurch meine vorige Antwort sehr unübersichtlich war, stelle ich hier noch mal die Frage:

            Ist dies bei einer Betriebsrente denn richtig? :

            "Auf der Lst-Karte sind nur Zeile 3, 25 und 26 ausgewiesen. Noch Nullen in 4-6,17-18.
            Die ausstellende Firma behauptet, dass dies so richtig sei."

            Wenn - wie die Firma behauptet - diese Ausfüllmethode richtig wäre, wäre es ein Fehler in Elster, denn ich werde dadurch offensichlich als "Arbeitender" erkannt und nicht als Rentner.

            Gruss

            hge

            Kommentar


              #7
              AW: Probleme mit Elster als Rentner

              Hallo,

              Wenn nur die Nummern 3, 25 und 26 ausgefüllt sind, handelt es sich um einen laufenden Arbeitslohn (also Einkünfte aus einem aktiven Angestelltenverhältnis und nicht um eine Betriebsrente). Damit ist die Lohnsteuerbescheinigung definitiv falsch.

              Nullen sollten übrigens auf der Lohnsteuerbescheinigung (außer ggf. bei Nr. 4 [Lohnsteuer] und Nr. 5 [Solidaritätszuschlag]) ebenfalls völlig falsch. Wenn die Aussteller ebenfalls ELSTER genutzt hätten, wäre Ihnen dies auch als Fehler angezeigt worden.



              Nebenbei:
              Die Quote-Funktion funktioniert hier im Forum genau wie das Einfügen von Links grds. nicht - angeblich um den Missbrauch des Forums für Werbezwecke zu verhindern.

              Kommentar


                #8
                AW: Probleme mit Elster als Rentner

                So, ich habe jetzt noch mal mit dem Sachb gesprochen, der für die Lohnsteuerkarte zuständig ist. Er erzählt mir folgendes:

                Die Lst-karte ist so richtig ausgefüllt, weil ich noch keine 63 Jahre alt bin. Bis dahin gelte ich noch als Arbeitnehmer und dürfte auch die 920,- WK-Pauschale in Anspruch nehmen.

                Ich hoffe , er hat Recht -

                hge

                Kommentar


                  #9
                  AW: Probleme mit Elster als Rentner

                  ja, er hat recht, weil:

                  Bezüge wegen Erreichens einer Altersgrenze gelten erst dann als Versorgungsbezüge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Probleme mit Elster als Rentner

                    Danke... dann lichtet sich der Nebel so langsam.

                    eine Zusatzfrage: Gilt das Alter 63 für das Jahr , das veranlagt werden soll , oder bezieht sich das auf das aktuelle Alter des Steuerpflichtigen ?

                    (Also Alter im Jahr 2010 ?)

                    hg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Probleme mit Elster als Rentner

                      wenn in 2011 das 63. L.-Jahr vollendet wird, kann in der Steuererklärung für das Jahr 2011 die Steuerersparnis aus dem Versorgungsezug in Anspruch genommen werden.

                      Das wird übrigens schon durch den Arbeitgeber bei Zahlung der Betriebsrente berücksichtigt.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Probleme mit Elster als Rentner

                        Vielen Dank!

                        Ihr habt mir alle sehr geholfen..

                        Grüsse

                        HG

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Probleme mit Elster als Rentner

                          Guten Tag,
                          ich stelle fest, dass das Modul "Berechnung Eikommensteuer..." den steuerfreien und steuerpflichtigen Teil nicht richtig berechnet, obwohl die Daten richtig in der Anlage R eingetragen sind. Das ist mir schon im letzten Jahr aufgefallen. Das FA hat natürlich die Zahlungen im Steuerbescheid richtig angesetzt. Nach welchen Gesichtspunkten ermittelt das Elster-Steuerberechnungs-Programm die steuerpflichtigen und steuerfreien Teile der Renten?
                          Schöne Grüße und Danke für die Rückmeldungen

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Probleme mit Elster als Rentner

                            Zitat von Lyskirch Beitrag anzeigen
                            Nach welchen Gesichtspunkten ermittelt das Elster-Steuerberechnungs-Programm
                            Was hast Du denn eingegeben? Hast Du eine Bescheinigung der Rentenversicherung?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Probleme mit Elster als Rentner

                              Hallo L.E. Fant,

                              danke für die Nachricht.
                              Ich ziehe meine Frage zurück. Ich glaube, dass das Programm die Aufteilung in steuerpfl. und steuerfreien Teil der Rente gar nicht ermitteln kann. Es wird ja lediglich eingetragen: Zeile 5: Höhe der Jahresrente; Zeile 6: Rentenanpassungsbetrag; Zeile 7: Beginn der Rente. Eine Rentenbescheinigung liegt nicht vor. In der Rentenbezugsmitteilung der abgerufenen Bescheinigung ist zwar die Jahresrente eingetragen und der Beginn der Rente, als Rentenanpassungsbetrag ist ein deutlich überhöhter Betrag eingetragen. Für die Rente meines Ehepartners gibt es keine Rentenbezugsmitteilung als abrufbare Bescheinigung.

                              Also Kurzum: Sorry: Ich ziehe meine Frage zurück und denke, dass das FA die steuerplf. und steuerfreien Werte richtig ermitteln wird, da die Vorjahreswerte ja dort auch vorliegen.

                              Vielen Dank und schöne Grüße

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X