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USt-Voranm. Zahlung aus dem Ausland

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    USt-Voranm. Zahlung aus dem Ausland

    Hallo zusammen,

    ich bin im Bereich Elster sehr neu und das Finanzamt in Münster will einem auch irgendwie nicht helfen :/

    Und zwar hab ich so ein Kleingewerbe, wo ich die Umsatzsteuer mit aufführen darf. Jetzt habe ich im Mai nur eine Dienstleistung für einen Österreicher erbracht und weiß nicht, wie ich dieses Formular für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen soll bzw. welche Felder ich da ausfüllen muss.

    Der Mann hatte mir auch das Geld überwiesen, wo im Verwendungszweck u.a. folgendes steht: AWV-MELDEPFLICHT BEACHTEN. Jetzt hatte ich gelesen, dass diese Meldepflicht erst ab 1000 Euro oder so spät (welche ich aber von ihm jetzt nicht bekommen habe, sondern weit weniger).

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

    Viele Grüße
    Sandra

    #2
    AW: USt-Voranm. Zahlung aus dem Ausland

    Naja, das hat mit Elster nichts zu tun, mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung auch nicht. Gar ncht mit dem Finanzamt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Außenwirtschaftsverordnung

    Kommentar


      #3
      AW: USt-Voranm. Zahlung aus dem Ausland

      bei elster kommt das genau in die gleichen zeilen wie im papiervordruck und ne dienstleistung für nen österreicher is nen ganz normaler umsatz wenn der im inland ausgeführt wurde - das hat nichts damit zu schaffen, das der für nen österreicher erbracht wurde. andernfalls müsste ja jeder dienstleistungsbetrieb erstmal die staatsangehörigkeit abchecken oder?

      allerdings sind die angaben auch etwas zu rar um das genau einschätzen zu können - was für ne dienstleistung war es denn? bist du umsatzsteuerlicher kleinunternehmer oder hast du zur regelbesteuerung optiert? hast du umsatzsteuer in der rechnung ausgewiesen?

      Kommentar


        #4
        AW: USt-Voranm. Zahlung aus dem Ausland

        Ob die Zahlung aus dem Ausland hereinkommt, ist egal.

        Ob evtl. eine AWV-Meldepflicht zu erfüllen ist, ist der UStVA auch egal.

        Interessant ist nur, welcher Umsatz erbracht wurde. Danach richtet sich der Ort der Leistung. Liegt dieser nicht im Inland, sondern z. B. in Österreich, dann ist die Leistung nicht steuerbar, sozusagen dem deutschen UStG schnuppe.

        *Glaskugelmodus an*
        Die Leistung war eine sonstige Leistung, welche in Österreich erbracht wurde und demnach nicht steuerbar ist. Der Leistungsbetrag ist in Summe mit gleichartigen Leistungen in Zeile 42 der UStVA einzutragen.
        *Glaskugelmodus aus*

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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