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Riester - keine Günstigerprüfung in Berechnung 2010 ?

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    Riester - keine Günstigerprüfung in Berechnung 2010 ?

    Ich habe, wie in den Vorjahren auch, sämtliche Beiträge zur Riesterrente erfasst, jedoch wird in meiner Berechnung zur Steuererklärung 2010 keine Günstigerprüfung (Gegenrechnung der erhalten Zulagen mit der Steuervergünstigung bei den Sonderausgaben) mehr vorgenommen.

    Hat sich die Berechnung 2010 geändert, sodass keine Günstigerprüfung im Elsterprogramm 2010 mehr vorgenommen wird ? Oder habe ich etwas (Neues), wie z.B. ein Häckchen, nicht berücksichtigt ? Es gibt in meiner Berechnung noch nicht einmal einen Hinweis auf die Beiträge zur Riesterrente - so, als ob ich die Beiträge gar nicht erfasst hätte ......

    #2
    AW: Riester - keine Günstigerprüfung in Berechnung 2010 ?

    Hallo,

    die Günstigerprüfung gibt es immer noch.

    Normalerweise sollte es auch Hinweise zum Abzug als Sonderausgaben oder der "fehlgeschlagenen" Günstigerprüfung geben.

    Wenn es einen Sonderausgabenabzug gibt, wird dieser direkt unterhalb der Berechnung der Steuer angezeigt. Ansonsten sollte bei den Elster-Hinweisen auf der ersten Seite angezeigt werden, dass die Zulage günstiger ist.

    Voraussetzung ist natürlich, dass auf der Anlage AV der Sonderausgabenabzug auch beantragt wurde ...

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      #3
      AW: Riester - keine Günstigerprüfung in Berechnung 2010 ?

      Vielen Dank für Ihre Antwort.
      Selbstverständlich habe ich auf der Anlage AV den zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragt.

      Da ich nun immer noch keine Lösung für das Problem habe, habe ich spaßeshalber den Bruttorbeitslohn in der Anlage N (Lohnsteuerbescheinigung) verdoppelt - und siehe da:

      Die Günstigerprüfung (Gesonderte und einheitliche Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG) wird wie in den Vorjahren direkt unter der Steuerfestsetzung ausgewiesen. Auch der Abzug der "Altersvorsorgebeiträge" wird in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt.

      Ich gehe somit davon aus, dass im Programm ELSTER die Gegenrechnung der erhaltenen Zulagen mit den gezahlten Riester-Beiträgen nur dann stattfindet, wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulagen.
      Wenn die Zulagen günstiger sind als der Sonderausgabenabzug, wird im ELSTER-Programm gar nichts ausgewiesen - weder unter den Hinweisen, noch in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens.

      Wenn meine obige Annahme tatsächlich der Fall ist, sollte das Programm dahingehend überarbeitet werden. Es sollte mindestens einen Hinweis auf die gezahlten und in der Steuererklärung korrekt erfassten Riesterbeiträge geben, wenn die Zulagen günstiger sind als der Sonderausgabenabzug.

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