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    Steuerberechnung

    Wichtig für Arbeitslosengeldempfänger!
    Wer das ganze Jahr 2010 über Arbeitslosengeld bezogen hat und keine Krankenkassenbeiträge zur Basisversorgung und keine gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen hatte, muss in Zeile 18 der ANLAGE VORSORGEAUFWAND den Wert '0' eintragen, wenn er in Zeile 30 Krankenversicherungbeiträge für Wahlleistungen geltend macht. Fügt er in Zeile 18 den Wert '0' nicht ein, so kann eine Steuerberechnung im ElsterFormular nicht erfolgen.
    Zuletzt geändert von weinmann-manfred; 13.07.2011, 16:28.

    #2
    AW: Steuerberechnung

    Vielen Dank für den Hinweis. In den meisten Fällen werden die Betroffenen hier aber leider einen neuen Beitrag erstellen, um die Antwort auf genau diese Frage zu erhalten...

    Mein ElsterFormular ist übrigens beim Versuch, einen Beispielfall mit Eintragung in Zeile 30 und ohne Zeile 18 zu rechnen, gleich ganz abgestürzt: pica.exe hat einen Fehler festgestellt...

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