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Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversicherung

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    Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversicherung

    Hallo

    die Plausibilitätsprüfung ist fehlerfrei. Bei der Steuerberechnung erscheint dennoch folgender Abbruch-Hinweis:

    "Anlage N: Es wurde ein Wert zum Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung eingetragen, jedoch kein zugehöriger Arbeitgeberanteil."

    Als Grenzgänger benutze ich die Anlage N gar nicht, sondern N-GRE.

    Wer kann weiterhelfen?

    Hoka84

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversiche

    Die Rentenversicherungsbeiträge müssten in der Anlage Vorsorgeaufwand 1. Seite oben stehen.

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruch-Hinweis bei Steuerberechnung zur Anlage N ArbG-Anteil zur Rentenversiche

      Da diese Daten grds. direkt aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen werden, die in 98 % der Fällen der Anlage N zugeordnet ist, wurde hier wahrscheinlich bei der Fehlermeldung nicht zwischen Anlage N und Anlage N-GRE unterschieden.

      Bitte überprüfen Sie die Eintragungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand und ändern Sie diese ggf. entsprechend der Bescheinigung Ihres Arbeitgebers ab.

      Kommentar

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