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Kinderfreibetrag in elektr. LSt-Abzugsmerkmalen fehtl

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    Kinderfreibetrag in elektr. LSt-Abzugsmerkmalen fehtl

    Hallo,
    ich habe heute eine "Information über die erstmals gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug" erhalten.
    Darauf fehlt der Kinderfreibetrag.
    Reicht es, wenn ich damit zum Finanzamt gehe und mit Verweis auf vergangene Steuererklärungen die Eintragung beantrag?
    Muss ich einen Antrag ausfüllen?
    Was ist sonst zu beachten?

    Danke für Infos

    Gruß
    Det

    PS: Mein Sohn ist am 02.09.2011 19 geworden und befindet sich noch in der Ausbildung.

    #2
    AW: Kinderfreibetrag in elektr. LSt-Abzugsmerkmalen fehtl

    Dazu muss ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. Den findet man z. B. auf der Homepage des Finanzamts Karlsruhe-Stadt unter www.fa-karlsruhe-stadt.de unter den aktuellen Mitteilungen des Finanzamts auf der Startseite.
    Zuletzt geändert von ; 06.11.2011, 01:39.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderfreibetrag in elektr. LSt-Abzugsmerkmalen fehtl

      Um das mal klarzustellen, da doch der Eine oder die Andere mitliest: Kinder über 18 Jahre "fehlen" nicht in der "Information über die erstmals gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug", sondern diese Kinder durften auch früher schon nicht von den Gemeinden (automatisch) eingetragen werden, da bei diesen Kindern zusätzliche Voraussetzungen gegeben sein müssen, deren Vorliegen sich sich ja immer wieder ändern können. Die Kinder über 18 Jahren waren schon immer ein Fall, in dem über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag (der "vereinfachte" reicht aus) jährlich die Eintragung beim Finanzamt beantragt werden musste. Daran hat sich auch durch die elektronische Lohnsteuerkarte nichts geändert. Lediglich für das Jahr 2011 war das EINMALIG anders, da hier die Lohnsteuerkarte EINMALIG auch für 2011 weitergilt.

      Fazit: Kinder über 18 Jahre (ggf. auch die Steuerklasse II, wenn durch das erwachsene Kind die Voraussetzungen dafür erst erfüllt sind) müssen wie seit alters her ganz normal über einen Lohnsteuerermäßigungsantrag zur Eintragung beantragt werden. Da dden Informationsschreiben in der Regel ein Auswertungsstichtag im September zugrunde lag, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren aber erst im Oktober 2012 startete, konnte vor dem Auswertungsstichtag noch kein Lohnsteuerermäßigungantrag gestellt werden, die Informationsschreiben waren daher insoweit korrekt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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