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Günstigerprüfung in Anlage KAP

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    Günstigerprüfung in Anlage KAP

    Moin,

    ich versuche mich gerade an der Günstigerprüfung in der Anlage KAP. Unpraktischerweise bin ich zurzeit Kunde bei mehreren Banken, daher nun zwei Fragen:

    1. Brauche ich auch Jahressteuerbescheinigungen von denjenigen Banken, wo die Kapitalerträge kleiner als der erteilte Freistellungsauftrag waren, dort also keine Kapitalertragsteuern/SolZ abgeführt wurden? (genau genommen würden diese Banken mir ja nur bescheinigen, dass sie Steuern in Höhe von 0 Euro für mich abgeführt haben - ist das wirklich notwendig?)

    2. Weiß zufällig jemand, wie das bei Banken aussieht, bei denen man im Laufe des vergangenen Jahres alle Konten aufgelöst hat? Stellen die einem dennoch noch eine Jahressteuerbescheinigung aus? (in dem Fall handelt es sich bei den Kapitalerträgen nur um Cent-Beträge (Girokonto), Steuern wurden dort auch keine abgeführt)

    Besten Dank!!

    #2
    AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

    Wenn Sie die Günstigerprüfung mit ALLEN Kapitalerträgen machen wollen (oberstes Kreuz), brauchen Sie natürlich auch die Daten dazu, also letztlich auch ALLE Steuerbescheinigungen. Wenn Sie nur die Günstigerprüfung für BESTIMMTE Kapitalerträge machen wollen (mittleres Kreuz), brauchen Sie die dazugehörigen Steuerbescheinigungen. Wenn Sie für die Kirchensteuer die Erträge erklären müssen (drittes Kreuz), brauchen sie auch die dazugehörigen Steuerbescheinigungen.

    Die Steuerbescheinigungen der Jahre 2009 ff. sind quasi ein Zusammenschmiss der früheren Steuerbescheinigungen mit der bis 2008 angebotenen Bescheinigung / Erläuterung, was wo einzutragen ist. Deswegen gibt es die Steuerbescheinigung natürlich auch, wenn gar keine Steuern einbehalten wurden.

    Die Banken sind AUF WUNSCH zur Ausstellung der Steuerbescheinigung verpflichtet, sie müssen also nicht von sich aus tätig werden. Ob sie freiwillig tätig werden, ist also eine reine Sache der Kundenorientierung. Nach meiner Erfahrung rücken insbesondere Sparkassen und Postbank die Dinger generell nur auf Anfrage raus. Mit der Besonderheit, dass bei Ihnen die Konten aufgelöst wurden, hat das also gar nichts zu tun.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

      Danke für die schnelle Antwort. Eine kurze Nachfrage noch: mit "mittleres Kreuz" meinen Sie ein Kreuz in Zeile 5 der Anlage KAP? Ich hatte es bisher immer so verstanden, dass ein Kreuz in Zeile 5 ausschließlich dann gesetzt wird, wenn man seine Freistellungsaufträge "falsch" aufgeteilt hat, man also will, dass gezahlte Kapitalertragsteuern aufgrund noch ungenutzter Freibetrags-Anteile zurückerstattet werden - mir geht es allerdings darum, die an sich schon richtig berechneten Kapitalertragsteuern zurückzubekommen (zumindest teilweise), da mein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt.

      Danke nochmals und viele Grüße

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        #4
        AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

        Hallo Sam19,

        der Antrag in Zeile 5 hat mit der Günstigerprüfung nichts zu tun, da ist Picard777 wohl der falsche Begriff rausgerutscht.


        >>>... ausschließlich dann gesetzt wird, wenn man seine Freistellungsaufträge "falsch" aufgeteilt hat ...

        Das ist nicht richtig, spielt bei dir aber vermutlich keine Rolle, deshalb erspare ich mir erst mal weitere Ausführungen dazu.
        Du musst Zeile 4 ankreuzen, fertig. Aber vorausgesetzt, dein GRENZsteuersatz liegt unter 25%, Seite zum ausrechnen: https://www.abgabenrechner.de/ekst/?, ansonsten lohnt es sich wohl nicht.

        Bei Banken OHNE Steuerabzug können imho die Erträge auch anders belegt werden (etwa Kontoauszug mit der Zinszahlung), ich kann aber nicht garantieren, dass das jedes Finanzamt mitmacht.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

          Eine Steuerbescheinigung braucht man wie der Name schon sagt, zum Nachweis einbehaltener Steuern.

          Hat die Bank aufgrund eines Freistellungsauftrages nichts einbehalten, braucht man eigentlich nicht auf eine Steuerbescheinigung zu warten, niemand ist verpflichtet seine Einnahmen nachzuweisen. Gleichwohl muss man die freigestellten Zinsen in Zeile 7 erklären und darf Zeile 14 (oberstes Kreuz) bzw. 14a (mittleres Kreuz) nicht vergessen.

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            #6
            AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

            Hallo Kloebi,

            genau so hatte ich es gemeint. Ob das aber jeder Sachbearbeiter auch so sieht?

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

              Alles klar, danke euch!! Dann schaue ich mal, ob das mit den Bescheinigungen bzgl. der tatsächlich abgeführten Steuern ausreicht (da ich inzwischen gemerkt habe, dass einem die Banken die ja auch erst gegen Ende März zuschicken, werde ich nur leider noch ein bisschen warten müssen). Und ja, ich meinte natürlich meinen Grenz(!)steuersatz :-)

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                #8
                AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                Hallo,

                ich hätte zu der Anlage KAP auch noch ne Frage:

                ich mach diese Anlage dieses Jahr das erste Mal, da wir von der Bausparkasse diesen Steuerbescheid bekommen haben.
                Die Höhe der Erträge überscheitet den Pauschbetrag. Wir werden zusammen veranlagt, der Bausparvertrag läuft auch auf "Ehepaar".
                Nun bin ich verwirrt:
                * Ich habe die Anlage KAP für "Ehemann" in die Steuererklärung übernommen
                * Ich mach das Kreuz bei Nr. 4 - richtig?
                * Ich geb den Kapitalbetrag unter Nr. 7 ein - richtig?
                * Wo geb ich nun den Sparer-Pauschbetrag ein - Nr. 14 oder 14a??
                Die Prüfung ergibt, dass ich als Ehefrau auch eine Anlage KAP ausfüllen muss - geb ich dann die gleichen Daten ein oder "0"? Nicht, dass dann da was doppelt läuft....


                Bitte um Hilfe....... Vielen Dank schonmal


                Liebe Grüße sebae07

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                  #9
                  AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                  >>Die Höhe der Erträge überschreitet den Pauschbetrag
                  Welchen Pauschbetrag? Den insgesamt zustehenden von 1602€ bei Zusammenveranlagung? Dann kann man die Günstigerprüfung (Zeile 4) versuchen. In Zeile 14 kommt dann 1602€.

                  Falls nur für diese Bank (BSpK) die Freistellung zu gering war (Zeile 5), bitte hier mal lesen:
                  https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31215-Kapitalertragsteuer-abgeführt-weil-Freistellungsauftrag-zu-wenig-Korrektur-in-EUST&daysprune=-1

                  >>der Bausparvertrag läuft auch auf Ehepaar
                  Dann sind beide Besitzer und daher ist normalerweise für jeden eine KAP anzulegen und die Erträge/Steuern sind 50:50 zu teilen. Besonders die Günstigerprüfung (Zeile 4) verlangt dann beide KAP's.

                  Geht man den anderen Weg über Zeile 5 (weil nur die Freistellung für die BSpK zu gering, aber insgesamt unter 1602€), sollte es möglich sein, die Erträge/Steuern nur einem Ehepartner zuzuordnen. Dann reicht auch eine KAP.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                    Hallo,

                    danke für die schnelle Antwort. Auf der Steuerbescheinigung steht (ich zitiere):" Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages Zeile 14 oder 14a Anlage KAP", beträgt weniger als 1602€. Dieser Betrag überschreitet allerdings die "Höhe der Kapitalerträge Zeile 7 Anlage KAP", nicht viel, aber ist eben höher.
                    Ich geb jetzt mal alles mit Zeile 5 ein und schau, was die Prüfung sagt. Kommt dann der Sparer-Pauschbetrag auch in Zeile 14 oder 14a?
                    Danke schön.... ich glaub, ich werde das auch noch lernen.... ;-)

                    Schönen Sonntag noch....

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                      #11
                      AW: Günstigerprüfung in Anlage KAP

                      Hallo sebae07,

                      >>>Kommt dann der Sparer-Pauschbetrag auch in Zeile 14 oder 14a?

                      In Zeile 14.

                      Zeile 14a ist für deine ganzen anderen (NICHT erklärten) Banken. Falls du keine hast, dann eben das (Null).

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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