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Kinderbetreuung - Tagesmutter als Minijob angemeldet -

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    Kinderbetreuung - Tagesmutter als Minijob angemeldet -

    Guten Abend,

    leider hat meine Suche hier im Forum nicht alle Fragen vollständig/eindeutig für mich klären können.

    Trage ich die Kinderbetreuungskosten nur in der a) Anlage "Kind", oder auch parallel bei b) "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistungen" ein, da meine Tagesmutter als Minijobberin angemeldet ist.

    Falls b) dann bei Zeile 74, 75 oder 76?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe,

    Freundliche Grüße
    Christian B.

    #2
    AW: Kinderbetreuung - Tagesmutter als Minijob angemeldet -

    parallel auf gar keinen fall, das würde ja doppelte berücksichtigung bedeuten und das geht nat. nicht.

    also entweder oder, wobei ich so ad hoc aber nicht sagen kann, ob dies als haushaltsnahe dienstleistung überhaupt anerkannt würde, da kinderbetreuungskosten ja (zumindest fuer 2011 noch) an das vorliegen bestimmter voraussetzungen wie zB doppelte erwerbstaetigkeit oder dergleichen gebunden sind.

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      #3
      AW: Kinderbetreuung - Tagesmutter als Minijob angemeldet -

      ... bin Steuerklasse II, alleinerziehender Vater von 2 Kidz und Vollzeit berufstätig, so dass ich schon denke/hoffe, das diese Kosten berücksichtigt werden...

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuung - Tagesmutter als Minijob angemeldet -

        als kinderbetreuungskosten ueber anlage kind dann sicher. hier wirken sich 2/3 der kosten einkommensmindernd aus. je nach individuellem steuersatz (ab ~30%) kann das steuerlich auch guenstiger sein, als die beruecksichtigung als haushaltsnahe dienstleistung.
        (wobei ich wie gesagt nicht weiss, ob letzteres bzgl. kinderbetreuung ueberhaupt möglich ist)

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