Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kind Über 25 Jahre

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kind Über 25 Jahre

    Mein Sohn ist april 2011 25 geworden,wir bekamen trotzdem kindergeld(bis Januar 2012)da er damals 9 Monaten Bund absolviert hat.Er war immatrikuliert an der uni von 01.01-31.12.Das Programm scheint das nicht zu verstehen und berechnet keine Steuer (Abbruch-hinweis Ausbildungfreibetrag nur für der Zeitraum gewährt in dem die gesetzlichen Vorraussetzungen vorlagen).Was mache ich falsch?

    #2
    AW: Kind Über 25 Jahre

    Hallo joschka,

    was hast du denn auf Seite 2 in Zeile 48 eingetragen, der Abbruchhinweis geht auf den Ausbildungsfreibetrag ein ?

    Hast du mal versucht den Zeitraum des Zivildienstes auf Seite 1 mit Jahreszahl anzugeben ?
    Woher soll das Programm denn wissen, das dein Sohn die Zeit des Zivildienstes (ohne Kindergeld) jetzt hintendran angerechnet bekommt.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Kind Über 25 Jahre

      Vielen Dank, das ging aber schnell!
      Jetzt habe ich die Bundzeit eingegeben, ich wäre nicht auf die Idee gekommen 2005 einzugeben.
      Seite 2 Zeil 48 habe ich sein WG-adress von 01.01-31.12 eingegeben.
      Problem habe ich auch mit Junior Nr2 :Zivildienst von 01.01-30.06 dann 2 Monaten Urlaub dabei als Rettungssani gejobt dann ab 01.09 Uni.Sind Zivildienstbezüge Lohn,soll ich einfach alles addieren mit Entslastungsgeld +Job und wie bekomme ich mindenstens für die letzten Monaten anteillich das Ausbildungsfreibetrag?
      Grosse Kinder, Grosse Probleme...
      Danke für die Mühe

      Kommentar


        #4
        AW: Kind Über 25 Jahre

        Hallo joschka,
        also bei Junior Nr.2 würde ich eintragen Zeile 20 Zivildienst vom 01.01. bis 30.06.
        Zeile 14 Uni vom 01.09. bis 31.12. und Zeile 17 01.07 bis 31.08.

        Denn Lohn vom Job trägst du in Zeile 21 ein, das ZIVI-Gehalt in Zeile 25 und in Zeile 26 das eventuelle Bafög (nicht den Darlehensbetrag)
        Wegen der auswärtigen Unterbringung würde ich den betreffenden Zeitraum eintragen, dann könnte höchstens ein Hinweis kommen, daß er wegen der einkünfte und Bezüge des Kindes nicht in voller Höhe oder garnicht angerechnet wird.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Kind Über 25 Jahre

          Es klappt immer noch nicht.Keine Steuerberechnung möglich.
          Ich soll die Eingaben zu Kindergeldhöhe und Zeitraum überprüfen.Ich habe für nr.1 12x184 und für nr 2 6x ,macht 2208 und 1104 zusammen 3312 genau die Summe der elektr.Lohnsteuerbescheinigug.
          Ausbildungsfreibetrag bei nr 2 habe ich gelöscht.Warscheinlich hat er zu viel verdient.
          Es werde mich trotzdem interessieren warum es nicht funktionniert.
          Noch eine Idee?
          Danke

          Kommentar


            #6
            AW: Kind Über 25 Jahre

            Ich habe für nr.1 12x184 und für nr 2 6x ,macht 2208 und 1104 zusammen 3312 genau die Summe der elektr.Lohnsteuerbescheinigug.

            Diese Beträge müssen sie halbieren und in der Anlage Kind von jedem leiblichen Elternteil zur Hälfte ansetzen.

            Kommentar


              #7
              AW: Kind Über 25 Jahre

              Hallo joschka,
              läuft denn die Plausibilitätsprüfung durch ? Oder kommt dort auch schon ein Abbruchhinweis ?
              Kommt überhaupt ein Abbruch oder nur ein grüner Prüf-Hinweis.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Kind Über 25 Jahre

                Hallo,
                ja,die Plausibilitätprüfung geht einwandfrei,nur die Berechnung nicht.Das Kindergeld bekommt mein Mann (öffentliche Dienst)wie soll ich das halbieren?Welche Seite,welche Zeile?
                Danke

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kind Über 25 Jahre

                  Ach sie sind verheiratet mit dem Kindsvater? Dann war das mit dem halbieren Quatsch. Falls die Berechnung funktioniert aber keine Kinderfreibeträge zu sehen sind, kann es sein, dass das Kindergeld in ihrem Fall einfach günstiger ist.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kind Über 25 Jahre

                    bitte nochmal genau prüfen, zu welchem kind die meldung in der berechnung kommt. und dann ggf. nochmal posten, welche zeilen in der entsprechenden anlage kind jetzt ausgefuellt wurden...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kind Über 25 Jahre

                      Es kommt nur ein allgemeines Hinweis, Bitte überprüfen Sie die Eintragungen auf der Anlage Kind,z.b. Zeitraum oder der Höhe des erhaltenes Kindergeldes oder Eingaben zum Kindschaftsverhälnis.Das Abschreiben hat mir ziemlich Mühe gemacht da ich Ausländerin bin. Bitte um Nachsicht für grammatischen Fehler.
                      Die Kinderfreibeträge sind bei uns höher als das Kindergeld.
                      Kann es doch nicht damit zu tun haben,dass das Programm nicht akzeptiert .dass unser Sohn Über 25 ist.Soll ich probieren (zum Test) ihn jünger zu machen?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kind Über 25 Jahre

                        Hallo
                        unglaublich!
                        Wenn ich die Kinder jünger mache,dann klappt es!
                        Ist es extra so programmiert,weil solche Fälle immer besonders geprüft werden?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Kind Über 25 Jahre

                          tut mir leid, ist auch nicht bös gemeint, aber das ist hier für meine begriffe leider alles zu durcheinander.
                          bitte wenn möglich bei der fehlersuche nicht beide Kinder gleichzeitig bearbeiten, da kann man den mgl. fehler nicht einschränken.

                          sind denn beide kinder ueber 25 oder nur eines?
                          bei über 25 jährigen muss, wie oben schon jemand erklärt hatte, angegeben werden, warum über 25 ein kindergeld-anspruch bestand, hier also ggf. die bundeswehr oder vergleichbar.
                          insofern ist nicht verwunderlich das jünger 'gemachte' kinder berücksichtigt werden.

                          ich schlage vor beide anlagen kind zu löschen und damit noch einmal von vorn anzufangen, also erstmal nur das aeltere kind, mit allen daten, dann eine berechnung probieren und bei hinweisen oder abbrüchen hier nochmal melden.

                          wenn das erste kind soweit funktioniert, kann man die zweite anlage hinzufuegen und ausfuellen...

                          es gab in vergangenen versionen von elsterformular durchaus schonmal probleme mit der eintragung von wehrdienstzeiten, insbesondere wenn diese über eine jahresgrenze hinweg gingen.
                          muss nicht heissen, das dem hier so ist, aber ohne genaue eingrenzung, was jetzt wo wie ausgefuellt wurde und zu welchem kind welches problem besteht, ist es schwer zu helfen ;-)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kind Über 25 Jahre

                            Vielen Dank Falzo,für denTip.Ich habe alles gelöscht,die Problemen waren nicht beim älteste:Kinderfreibetrag und Ausbildungfreibetrag wurden richtig berechnet.Erst beim jüngster kam der Abbruchhinweis.Ausbildungfreibetrag habe ich nicht mehr beantragt,er hat zu viel verdient.Wir bekommen für 6 Monaten Kinderfreibetrag oder?
                            Kindergeld bekamen wir auf jeden Fall.
                            Danke

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kind Über 25 Jahre

                              ok, dann suchen wir nochmal das problem beim jüngsten :-)

                              ist der auch schon über 25, wenn ja seit wann?

                              oben steht, er hat vom 01.01. bis 30.06. zivildienst geleistet, war das die einzige zeit oder begann der zivildienst schon im jahr zuvor? da ist ggf. der gesamte zeitraum einzutragen, aehnlich wie bei der bundeswehrzeit des älteren...

                              ansonsten erscheinen mir 1104 euro für 6 monate richtig.
                              wie oben schon vorgeschlagen wurde, muessen die drei zeiträume natuerlich entsprechend angegeben werden.

                              ansonsten bitte mal auflisten, was bisher dazu angekreuzt oder ausgefuellt wurde.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X