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Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

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    Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

    Hallo liebe Nutzer,

    ich mache gerade meine zweite Steuererklärung und scheitere komplett an der Berechnung des zu versteuernden Einkommen. Ich habe online gelesen, dass man zur Berechnung einfach alle Einkünft wie z.B. Lohn oder Gehalt bzw. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit addiert und davon entstandene Kosten wie z.B. Werbungskosten oder abziehbare Vorsorgeaufwendungen abzieht.
    Die SteuerSparErklärung sieht das anscheinend ganz anders :P

    Vielleicht lässt sich das an Hand eines Beispiels am besten erklären:
    Nehmen wir mal an die Summe der Einkünfte beträgt 13112 Euro an Werbungskosten enstanden sind 1559€. Außerdem sind abziehbare Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 1219€ entstanden (z.B. Beitrag zu Krankenversicherung). Zur Berechnung des zu versteuernden Einkommen müsste ich dann doch einfach 13112-1559-1219 rechnen und würde auf 10334 Euro kommen oder? Die SteuerSparErklärung wirft mir jedoch ein zu versteuerndes Einkommen von 11855 Euros aus.
    Verrechnet sich das Programm wirklich oder verstehe ich unser Steuersystem einfach nicht?

    Würde mich über eure Hilfe und evtl. passende Links freuen
    Liebe Grüße euer steuerlux

    #2
    AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

    Neinein, so einfach wie Du Dir das vorstellst, ist das deutsche Steuersystem nicht . Schonmal, dass Vorsorgeaufwendungen nicht unbegrenzt abziehbar sind ...

    Du kannst ja zum Spaß mal Deine Zahlen in ElsterFormular eingeben. Dann solltest Du normalerweise auf das gleiche Ergebnis kommen wie in der SteuerSparErklärung.

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

      Hallo Elefant,
      dann habe ich es also wirklich nicht richtig verstanden. Aber zumindest die Werbungskosten kann ich zu 100% abziehen oder? Wieviel Vorsorgeaufwand wird denn berücksichtigt? Das muss man doch irgendwo nachlesen können. Wirklich schlimm, dass man sich nicht mal irgendwo vernünftig informieren kann!
      Liebe Grüße
      steuerlux

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        #4
        AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

        Die Steuersparerklärung hat zum einen laut Werbung einen Ratgeber namens Steuerkompass "inside", der ihnen ggf. weiterhilft. Außerdem ist das ja Ihre zweite steuererklärung, so dass der Bescheid Ihrer ersten Steuererklärung Ihnen einen Anhaltspunkt geben dürfte.

        Und wenn Sie es gaaaanz genau wissen wollen (ich warne Sie !), gehen Sie auf www.wikipedia.de unter Einkommensteuer -> Deutschland.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

          sind die summen oben realistisch? listet die steuersparerklärung zur berechnung nicht auf, was in welcher höhe berücksichtigt wurde?

          mögliche irrtümer in bezug auf die berechnung gibt es viele... :-)

          man kann sich zB bzgl. der werbungskosten irren, wenn man annimmt, man bekommt die werbungskostenpauschale PLUS geltend gemacht werbungskosten, tatsaechlich gibt es nur die pauschale, wenn die geltend gemachten kosten kleiner sind. Bsp: tatsaechliche kosten 559 euro, es gibt also nicht 1559 euro anerkannt, sondern 1000 (die pauschale).

          in bezug auf die vorsorgeaufwendungen ist das ggf. noch komplizierter da hier bestimmte hoechstgrenzen gelten, die aber von den beitraegen zur basisabsicherung überschritten werden können, von anderen vorsorgeaufwendungen jedoch nicht usw.

          ich stimme elefant zu, lade dir elsterformular runter, gib da deine daten noch einmal ein und betrachte die steuerberechnung. da ist recht genau aufgelistet, was wovon in welcher höhe berücksichtigt wird...

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            #6
            AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

            Hallo,
            vielen Dank für den Tipp mit dem Elster Formular! Tatsächlich gibt die SteuerSparErklärung in der Endberechnung nicht den Bruttolohn aus! Daher kam die Verwirrung. Das Elster Formular ist hier übersichtlicher.
            Tatsächlich muss ich laut Berechnung wohl 5€ nachzahlen. Wie kann denn sowas passieren? Ich bin im Februar von einem Angestelltenverhältnis ins Referendariat Lehramt gegangen. Verdiene nun deutlich weniger als noch im Januar. Ich dachte immer mit der Gehaltsabrechnung wird schon die Lohnsteuer richtig abgezogen.
            Habe zwar entdeckt, dass mein Arbeitgeber im Januar für mich keine Kirchensteuer abgeführt hab, aber ansonsten stimmt alles in den Bescheinigungen.
            Die Werbungskosten betragen tatsächlich 1500€ viel Fachliteratur etc. Wenn ich die so nicht angeben würde, müsste ich sogar noch mehr nachzahlen.
            Wie kann denn sowas passieren?
            Liebe Grüße und vielen Dank noch einmal
            steuerlux

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              #7
              AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

              Lehramt?
              Bedeutet Beamtenverhältnis?

              Gerade kleine Beamte "profitieren" von den Steuersparergebissen der Steuerregierung, indem sie die Vorsorgebeiträge pauschal strichen, in der Lohnsteuertabelle aber nicht änderten.

              Egal, es kann gut sein, dass Beamte nachzahlen müssen.

              Gruss stiller
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

                Ja bedeutet Beamter auf Widerruf
                Das ist ja wirklich mistig. Ohne meine ganzen Werbungskosten zu listen müsste ich sogar 136,68€ nachzahlen. Tolle Sache! Da hat sich das Belege sammeln ja gelohnt. Die Berechnung des ZVE hab ich mittlerweile halbwegs verstanden. Alles sehr enttäuschend!

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                  #9
                  AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

                  Bevor Sie eine Erklärung abgeben, die wichtigste Frage: müssen Sie dies überhaupt?
                  Mit Steuerklasse 1 ohne auf die Lohnsteuerkarte eingetragene Freibeträge, ohne Lohnersatzleistungen u.ä. sind Sie wahrscheinlich nicht zur Abgabe verpflichtet.

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                    #10
                    AW: Berechnung zu versteuerndes Einkommen mit SteuerSparErklärung

                    Wenn der Arbeitgeber aber die Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt hat, die tatsächlich abzugsfähigen Vorzugsaufwendungen aber niedriger sind UND der komplette Arbeitslohn des Jahres 10.200 € übersteigt, dann besteht wieder eine Verpflichtung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG).
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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