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    Anlage AV

    Ich komme in diesem Jahr nicht mit der Anlage AV klar:

    was muss ich in Zeile 11 Beitragspflichtige Einnahmen i.S. d. Dt. rentenversicherung 2010 eintargen? Ist das das steuerpflichtige Brutto?
    Was muss ich in Zeile 14 für tatsächliches Entgeld eintragen? Ist das das gleiche oder ist das das Netto?

    #2
    AW: Anlage AV

    Hallo malich,

    diese Angaben sind eigentlich schon ganz paar Jahre immer dieselben,
    in Zeile 11 kannst du dein Brutto lt. Lohnsteuerbescheinigung eintragen, das stimmt in den meisten Fällen mit den Beträgen für die Rentenversicherung überein.

    Eigentlich reicht ein Eintrag aus, wer zum Bsp. teilweise arbeitlos war, trägt diese Beträge in die entsprechende Zeile 13, damit würde dann in Zeile 14 die Summe der Zeilen 11 und 13 eingetragen.

    Tschüß

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