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Anlage N-Aus

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    Anlage N-Aus

    Ich habe 9 Monate im Ausland gewohnt und gearbeitet, für einen Ausländischen Arbeitgeber. Deswegen fülle ich die Anlage N-AUS aus, und mache ein Kreuz bei DBA (Dopplbesteuerungsabkommen). Ich fülle dann nur die Angaben zu DBA aus. Elster setzt dann selbst bei "Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns"die Zahl 0 ein. Bei der Plausibilitätsprüfung beschwert er sich da darüber:

    "Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde fehlt jedoch (...)".

    Wie löst man das?

    #2
    AW: Anlage N-Aus

    Sie müssen natürlich auch die Einnahmen erklären, sonst sind Ihre Eintragungen unschlüssig und es kommt zu diesem Fehlerhinweis. Und die Einnahmen sind bei 9 Monaten Ausland sicherlich grösser als 0.

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      #3
      AW: Anlage N-Aus

      Nein, eben nicht. Die Einnahme unterliegen dem DBA und sind keine Einnahmen nach ATE. Oder sehe ich jetzt etwas grundsätzlich falsch?

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        #4
        AW: Anlage N-Aus

        Ggf. handelt es sich um den Fehler, der in Beitrag
        https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31062-Anlage-N-AUS-Fehlermeldung-ATE-oder-DBA-Sonderfall&highlight=N-AUS%2A
        beschrieben ist.
        Leider gibt es dort noch keine Lösung bzw. weiteren Informationen.
        UserElster

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