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Vom Auftraggeber erstattete Spesen bei freiberuflicher Tätigkeit

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    Vom Auftraggeber erstattete Spesen bei freiberuflicher Tätigkeit

    Ich war im letzten Jahr für 2 Monate freiberuflich als Schauspielerin tätig. Die Kosten
    für doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten etc. wurden pauschal vom Auftraggeber
    abgegolten. Wie muss ich das bei der Einkommenssteuer aufführen?
    Auf meiner Verdienstbescheinigung steht jeweils die im Monat überwiesene Summe
    und der jeweilige Spesenanteil.
    (also beispielsweise: November 2.800 Euro (darin enthalten: Spesen 800,- Euro))

    Kann mir jemand helfen???
    >

    #2
    AW: Vom Auftraggeber erstattete Spesen bei freiberuflicher Tätigkeit

    Alles, was sie von Ihrem Auftraggeber erhalten, sind Betriebseinnahmen, egal, ob das als Spesen, Gage, Honorar oder Fahrtkosten bezeichnet wird.

    Die Betriebseinnahmen minus die Betriebsausgaben ergeben den Gewinn. Dieser wird in der Anlage EÜR ermittelt und das Ergebnis in die Anlage S übertragen.

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      #3
      AW: Vom Auftraggeber erstattete Spesen bei freiberuflicher Tätigkeit

      Danke für die Antwort!

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