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Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

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    Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

    Hallo,

    ich habe in 2011 Verluste in Verbindung mit einem Zertifikat gemacht und daraufhin mein Konto bei der Bank aufgelöst. Die Bank hat mir jetzt hierfür eine Verlustbescheinigung ausgestellt, in der der Verlust mit Hinweis auf Zeile 12 KAP ausgewiesen wird.
    Meine Fragen:
    Kann ich die Einreichung dieser Bescheinigung auf die nächste Steuererklärung verschieben oder muss ich den Verlust in der aktuellen Steuererklärung angeben?
    Verstehe ich es richtig, dass Zinseinkünfte primär mit diesen Verlusten verrechnet würden und ein danach ggf. verbleibender Freistellungsbetrag ungenutzt verfällt?
    Ich würde diese Verluste gerne dann einreichen, wenn auch entsprechende Einkünfte gegenrechenbar sind... Gibt es ein Verfallsdatum für solche Verlustbescheinigungen?

    Hat vielleicht jemand einen Tipp, wo ich die gültigen Regelungen verständlich nachlesen kann.

    Vielen Dank im Voraus
    Eva

    #2
    AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

    Hier vielleicht ein Versuch:

    http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36242.xhtml?currentModule=home

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      #3
      AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

      Hier gibt es ebenfalls weitere Infos:

      http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/anleger/350-verluste-bei-der-bank

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

        Hallo Eva,

        ohne den genannten Links zu folgen mal meine Auffassung:

        >>>Kann ich die Einreichung dieser Bescheinigung auf die nächste Steuererklärung verschieben oder muss ich den Verlust in der aktuellen Steuererklärung angeben?

        Die Bescheinigung muss in dem jeweiligen Jahr verwendet werden (wichtig: nicht einfach zu hause liegen lassen), der Verlust wird aber ggf. vorgetragen.


        >>>Verstehe ich es richtig, dass Zinseinkünfte primär mit diesen Verlusten verrechnet würden und ein danach ggf. verbleibender Freistellungsbetrag ungenutzt verfällt?

        Ja. Das wäre aber auch bankintern so gekommen, aber OK, du hast das Depot ja nicht mehr. Jedenfalls kann man da jetzt nichts mehr machen.
        ABER: Du musst in Zukunft nicht zwingend die Anlage KAP abgeben. Wenn du also beispielsweise in einem Jahr nur 600 Euro Kapitalerträge hast (komplett freigestellt), dann einfach gar nicht erklären, der Verlustvortrag würde dann weiter vorgetragen.


        >>>Ich würde diese Verluste gerne dann einreichen, wenn auch entsprechende Einkünfte gegenrechenbar sind... Gibt es ein Verfallsdatum für solche Verlustbescheinigungen?

        Nein, für solche Neuverluste gibt es aktuell kein Verfallsdatum.
        Falls es möglich ist, sollte man imho sein Vermögen aufteilen. Einerseits relativ sichere Einkünfte (etwa Tagesgeld), um den Sparer-Pauschbetrag zu verbrauchen. Und andererseits die spekulativeren Anlagen, dort können dann ggf. Verluste flexibel entweder bankintern vorgetragen oder via Verlustbescheinigung mit den anderen Erträgen verrechnet werden.
        Solche Überlegungen hängen aber insbesondere von der regelmäßigen Höhe der Kapitalerträge ab. Bei 500 Euro erübrigt sich mangels Steuerpflicht meist das ganze Thema, und bei 100.000 sind die 801 Euro wohl eher Peanuts. Interessant wird es vorallem bei Kapitalerträgen leicht über dem Sparer-Pauschbetrag und/oder bei stärker schwankenden Erträgen.
        Und noch eine Anmerkung: Mit Günstigerprüfung müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, also auch die bereits abgegoltenen.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          ABER: Du musst in Zukunft nicht zwingend die Anlage KAP abgeben. Wenn du also beispielsweise in einem Jahr nur 600 Euro Kapitalerträge hast (komplett freigestellt), dann einfach gar nicht erklären, der Verlustvortrag würde dann weiter vorgetragen.
          interessant. klappt das auch, wenn ich bei der bank bleibe?
          d.h. wenn ich meine verluste vom vorjahr per steuerbescheinigung und anlage KAP in der steuererklärung geltend mache... dann sollte das Konto für die verlustverrechnung bei der Bank imho doch genullt werden?
          somit liegt der verlust quasi beim finanzamt rum und wartet von jahr zu jahr bis ich mal dicke gewinne einfahre und diese erneut mit anlage KAP erkläre?
          vor allem dann ja ohne zwischendurch von kleineren erträgen durch verrechnung bei der Bank aufgefressen zu werden - die würden ja ggf. vom jaehrlichen sparerfreibetrag gedeckt... ?!

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            #6
            AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

            Hallo Falzo,

            ja, so würde ich das sehen.

            Beispiel: Jemand hat ein mittleres Fondsdepot (ausdrücklich kein Aktiendepot, denn da gibt es ja den Sondertopf) mit jährlich vielleicht 500 Euro Ausschüttung.
            Nun hat er leider auch einen Spezialfonds Griechenland (bitte nicht so ernst nehmen, passt halt ganz gut zum Verständnis) im Depot, dieser ist mit 2000 Euro im Minus und er möchte endlich die Reißleine ziehen. Also verkauft er, verrechnet wird mit den aktuellen 500 Euro Gewinn, es bleibt aber ein Verlust von 1500 Euro. Nun beantragt er eine Verlustbescheinigung, macht ganz normal seine Steuererklärung und erhält einen Feststellungsbescheid über 1500 Euro Verlust.

            Dann gehen einige Jahre ins Land, in denen er immer unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibt; ergo keine Anlage KAP, der Verlust bleibt bestehen.

            Im Jahr 2020 kommt es dann plötzlich zur Internetblase 3.0, er realisiert den Gewinn seines Spezialfonds "www.3.0" in Höhe von 1500 Euro und füllt - seit langem mal wieder - eine Anlage KAP aus. Und Überraschung: Es würde verrechnet, die Internetgewinne wären steuerfrei.

            Nur kann man in der Realität selten so genau die Zukunft voraussagen, es kommt häufig etwas unerwartetes dazwischen.

            Gerade für Kapitalanleger hätte ich da noch ein paar weitere Tipps, aber ich glaube das ist hier das falsche Forum.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

              ...aber ich glaube das ist hier das falsche Forum.
              ACK!

              der erste satz haette mir auch gereicht ;-) Danke für Deine Mühen...

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                #8
                AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

                Hallo *,

                ich hätte nie erwartet, so schnell so viele Antworten zu bekommen. Herzlichen Dank dafür.
                Wenn ich das alles richtig verstehe, könnte das bei mir so ablaufen:

                Anlage KAP mit Verlustbescheinigung einreichen, ansonsten aber keinerlei Angaben in der KAP vornehmen (bei dieser Bank gab es keinen Gewinn)
                => Verlust liegt beim Finanzamt und mit nichts verrechnet
                Dabei ist es unerheblich, dass ich bei anderen Banken Zinseinkünfte erzielt habe, die derzeit aber komplett unterhalb des Sparerfreibetrags liegen.
                => es geht vom festgestellten Verlust nichts verloren

                Wenn ich ab nächstem Jahr mehr Zinsen als Sparerfreibetrag bekommen sollte, kann ich die Abschlagssteuer in der Einkommensteuererklärung per KAP angeben und mit dem Verlust verrechnen lassen, bis dieser nach einigen Jahren vollständig aufgebraucht ist.

                Soweit korrekt wiedergegeben?

                Bleibt bei mir nur noch eine Restunklarheit:
                Habe ich tatsächlich einen Neuverlust? Der Kauf des Zertifikats liegt ca. 5 Jahre zurück und hatte eine garantierte Rückzahlung von 100% am Ende der Laufzeit unter bestimmten Bedingungen. Diese Bedingungen waren jetzt erfüllt und haben zum besagten Verlust der Anschaffungskosten geführt. (Verloren habe ich die Anschaffungskosten ja bereits vor 5 Jahren, realisiert als Verlust aber erst jetzt?!). In der Verlustbescheinigung steht explizit KAP Zeile 12, woraus ich Neuverlust abgeleitet habe.
                Passt das oder habe ich u.U. doch einen Altverlust? Heißt Zeile 12 automatisch Neuverlust mit Verrechnungsmöglichkeit mit (auch zukünftigen) Zinseinkünften?

                Nochmals vielen Dank
                Eva

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                  #9
                  AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

                  Hallo Eva,

                  >>>=> Verlust liegt beim Finanzamt und mit nichts verrechnet

                  Das Problem ist, dass du in Zeile 14a den - bei anderen NICHT erklärten Banken - in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag eintragen musst, eventuell wird das verrechnet.
                  Daher bin ich mir nicht ganz sicher, wie es im Jahr der Einreichung der Verlustbescheinigung aussieht. Leider kann ich das auch nicht mit Elster nachstellen, die Höhe des Verlustvortrages erscheint dort nicht in der Berechnung.


                  >>>Wenn ich ab nächstem Jahr mehr Zinsen als Sparerfreibetrag bekommen sollte, kann ich die Abschlagssteuer in der Einkommensteuererklärung per KAP angeben und mit dem Verlust verrechnen lassen, bis dieser nach einigen Jahren vollständig aufgebraucht ist.

                  Ja, aber imho vorrangig vor dem Sparer-Pauschbetrag. Bei beispielsweise 901 Euro Kapitalerträgen würden dann nicht 100 Euro, sondern die gesamten 901 Euro vom Verlustvortrag abgezogen (imho). Meine Ausführungen gingen in die Richtung, dass gar keine Anlage KAP abgegeben wird/werden muss.


                  >>>Habe ich tatsächlich einen Neuverlust?

                  Ja, hast du, dein Zertifikat war sicher eine Finanzinnovation (FI).
                  Außerdem kann es 2011 keine Altverluste mehr gegeben haben, diese wären steuerfrei (Kauf nach altem Recht, also vor 2009, dann gilt die Spekulationsfrist von 1 Jahr).

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

                    Hallo Stefan,

                    und genau das war meine Befürchtung.

                    In einem anderen Steuerprogramm wird mir die Wahl gelassen, was ich in KAP angeben will und was ich weglasse.
                    Wenn ich nur die Verlustbescheinigung eingebe, zu den anderen Banken aber keinerlei Angaben mache, verbleibt dieser Verlust beim Finanzamt und ich bin froh.

                    Nur, darf ich das so tun oder muss ich, wie Du sagst, die Angaben zu den anderen Banken zumindest in Summe in Feld 14a eintragen. Mein Programm zwingt mich hier zu nichts (was natürlich nichts bedeutet).

                    Wo könnte man herausfinden, was alles mindestens in KAP ausgefüllt werden muss.
                    Mit Steuertexten bin ich leider hoffnungslos überfordert und komme bei jedem erneuten Lesen zu einem anderen Schluss :-(

                    Grüße
                    Eva

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                      #11
                      AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

                      Hallo Eva,

                      >>>Mein Programm zwingt mich hier zu nichts (was natürlich nichts bedeutet).

                      Dann ist es wohl nicht Elster (macht natürlich nichts, wir helfen sicher auch anderen, nur kann es dann nicht in allen Fällen 100%-ig korrekt sein).

                      Elster verlangt jedenfalls bei Eintragungen im Block Zeile 7-13 einen Antrag (Zeile 4 oder 5), und daraufhin dann auch Zeile 7, 14 und im Falle des Zeile-5-Antrages auch Zeile 14a (beim Zeile-4-Antrag muss eh alles angegeben werden).

                      Wenn du es hinbekommst, in der KAP nur die Zeile 12 auszufüllen, also ohne Fehlermeldung etc., dann würde ich das auch so machen, das Finanzamt wird schon wissen, wie damit umzugehen ist. Das ist imho schon eine Art Sonderfall.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

                        Ich habe hier auch noch eine kleine prinzipielle Frage:

                        aus spekulativen Geschäften hatte ich für 2010 eine Verlustvortragsbescheinigung vom FA erhalten.
                        Nun werde ich für 2011 wieder Verluste in der KAP Zeile 15 und.19 angeben müssen.

                        Muss ich nun irgend wo bei Elster etwas makieren, damit die Verluste von 2011 zu den Verluste 2010 mit addiert werden und hier eine neue Verlustvortragsbescheinigung mit der Summe aus den Verlusten von 2010+2011 erhalte? Oder wird das FA jedes Jahr automatisch eine Summenbildung erstellen, wenn sie meine Steuererklärung bearbeitet hat?
                        (es geht hier nur um Verluste ab 2010 und keine Altververluste vor 2009)

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                          #13
                          AW: Verlustbescheinigung KAP Zeile 12, Verrechnung in Folgejahre übertragbar

                          Es wird das FA jedes Jahr automatisch eine Summenbildung erstellen, wenn sie die Steuererklärung bearbeitet hat.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Ronald

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