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Fünftelbesteuerung - Wie erfolgt die Eingabe in Elster-Formular?

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    Fünftelbesteuerung - Wie erfolgt die Eingabe in Elster-Formular?

    Eine Abfindung aus der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses meiner Frau taucht bei Ihr in der Lohsteuerbescheinigung in Zeile 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn...) auf. Wenn ich die Lohnsteuerberechnung durch Elster Formular durchführen lasse, wird in der Berecnung offensichtlich der gesamte Betrag der Abfindung dem Steuerbrutto zugeschlagen und dann auch entsprechend versteuert.

    Wenn ich das mit der Fünftelbesteuerung (wegen Zusammenballung von Einkünften) richtig verstehe, dann müsste doch nur 1/5 der Abfindung dem Steuerbrutto zugeschlagen werden und dann das resultierende "Steuerdelta" x 5 abgezogen werden!?

    Davon kann ich allerdings in der Berechnung nichts feststellen.

    Kurzum: Hat schon mal irgendjemand da draußen eine Abfindung mit Elster Formular angegeben, wobei dann auch die 1/5-Besteuerung erfolgreich angewendet wurde? (Und wenn ja, wie geht´s)

    Danke im Voraus...

    #2
    AW: Fünftelbesteuerung - Wie erfolgt die Eingabe in Elster-Formular?

    Durch die Fünftelregelung erhalten diejenigen steuerliche Vorteile, die durch die Entlassungsabfindung in eine hohe "Steuerprogression" geraten. Wenn Sie ohne Entlassungsabfindung also ein Einkommen haben, das mit einer geringen Steuerbelastung verbunden ist, durch die Entlassungsabfindung aber überproportional mehr Steuern zahlen müssen, dann kann die Fünftelregelung ein Vorteil für Sie sein. Je höher Ihr bisheriges Einkommen war, umso geringer ist Ihr Vorteil durch die Fünftelregelung. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen bisher größer als 52.882 EUR (Ledige) oder 105.764 EUR (Verheiratete) war, unterlagen Sie bereits dem "Spitzensteuersatz" und können keinen Vorteil aus der Fünftelregelung erwarten.

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      #3
      AW: Fünftelbesteuerung - Wie erfolgt die Eingabe in Elster-Formular?

      Bei Eintragung der Abfindung in Nr.10 der LStB sowie Nr.11/12 rechnet EF bei mir wie folgt:

      Die Abfindung wird zunächst in voller Höhe dem Gesamtbetrag der Einkünfte und dem Einkommen / zu versteuerndes Einkommen (zvE) hinzugefügt.

      Bei Berechnung der Einkommensteuer steht dann aber
      ...zu versteuern nach dem Splittingtarif (zvE OHNE Abfindung)
      ...zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG (Abfindung)

      Die Abfindung wird separat nach der Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1 EStG) besteuert. Die Einkünfte werden also korrekt aufgeteilt und in der Steuerberechnung einzeln ausgewiesen.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Fünftelbesteuerung - Wie erfolgt die Eingabe in Elster-Formular?

        Danke an Kent.

        Ich konnte es jetzt genau so bei mir nachvollziehen, die Berechnung funktioniert offensichtlich korrekt. Hatte es bisher nur nicht geschafft, bis zum Ende zu lesen... ;-)

        Gruß Ewulotion

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          #5
          AW: Fünftelbesteuerung - Wie erfolgt die Eingabe in Elster-Formular?

          Hallo,

          dieses "alte" Thema hat auch heute in 2016 seine Aktualität nicht verloren. Daher greife ich es nochmals auf.

          Meine monatl. Betriebsrente kann ich ab Jahresmitte kapitalisieren lassen.
          Dazu möchte ich aber gern wissen, inwieweit sich das für mich rentiert, denn derzeit bin ich von der Einkommensteuer befreit - gem. NVB.

          Wo muss ich im derzeitigen ELSTER-Formular den evtl. Beendigungstermin meiner jetzigen Rente und wo die Auszahlungssumme eintragen,
          um mir z.B. (für 2015) die Berechnung machen zu lassen? Was geschieht dann in den folgenden 4 Jahren?

          Wo sehe ich, dass die 1/5-Besteuerung dabei erfaßt wird?
          Gruß aus dem Oberbergischen

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