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wie muss ich was eintragen bei den kinderbetreuungskosten?

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    wie muss ich was eintragen bei den kinderbetreuungskosten?

    kind geb. am 25.05.2010, geht seit 01.05.2011 in die kita, aufwendungen vom 01.05.11-31.12.11 680euro.

    mann: 01.01.-24.05. erwerbstätig
    25.05.-24.06. elternzeit
    25.06.-18.07. erwerbstätig
    19.07.-22.07. kinder krankengeld
    23.07.21.08. erwerbstätig
    22.08.-06.11.weiterbildung (bezug bafög)
    07.11-31.12.erwerbstätig

    frau: 01.01.11-24.05.11 elternzeit
    25.05.-30.06.arbeitslos
    01.07.-31.12.erwerbstätig.

    kann mir jemand helfen, wie ich was einzutragen habe? brauch ich nur die zeiten eintragen, wo mein mann und ich beide erwerbstätig waren oder muss ich ab beginn krippe alles reinschreiben? vielen dank schon im voraus, für event. hilfen.

    #2
    AW: wie muss ich was eintragen bei den kinderbetreuungskosten?

    Kinderbetreuungskosten können nur für die Zeiträume der Erwerbstätigkeit anerkannt werden, deshalb sind nur diese Zeiträume einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: wie muss ich was eintragen bei den kinderbetreuungskosten?

      das ist imho so nicht richtig!

      siehe Hilfe von Elsterformular zu dem Thema:

      Wird die Erwerbstätigkeit z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Urlaub unterbrochen, können auch die während der Zeit der Unterbrechung entstandenen Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden, längstens jedoch für einen zusammenhängenden Zeitraum von vier Monaten.
      die Unterbrechungen beim Mann sind nicht schädlich, da sie lt. der Liste immer kürzer als 4 Monate sind. Aus Sicht der Kinderbetreuungskosten war der Mann also das gesamte Jahr erwerbstätig.

      lediglich für die Frau gilt die Erwerbstätigkeit ab 01.07. da vorher mehr als 4 Monate zusammenhaengend keine solche vorlag.

      somit sollten wegen (doppelter) erwerbstätigkeit die KBK ab 01.07. abzugsfähig sein, das kann man auch so eintragen, eine aufteilung beim ehemann ist nicht nötig.

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