Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

    Hallo Mitglieder,

    ich wollte heute meine Steuerklärung 2011 per Elsterformular fertigen.
    Leider gibt es bei der Berechnung folgende Meldung: "Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
    Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."
    Ich habe die neueste Version 13.1 heruntergeladen, lt. Internet soll dieses Problem mit der neuesten Version behoben sein.

    Mein Mann und ich machen seit Jahren eine getrennte Veranlagung,jeder hat eine eigene Steuernummer.Nachdem wir die alten Daten des Vorjahres in der neuen Steuerklärung übernommen haben, wurden diese entweder bestätigt oder geändert.

    Einen Altersvorsorgevertrag wie z.B. Riester haben wir beide nicht abgeschlossen, dennoch meckert das Programm bei der Berechnung.

    Wir meinen, dass wir unsere Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht haben und sind nun ein wenig verzweifelt.

    Liegt es am Programm, muss ich beim FA anrufen oder kann man mir hier einen Tipp geben?

    Lieben Dank für das Beantworten!

    MfG yndling

    #2
    AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

    Ist in Ihren Vordrucken im Bereich "Meine Steuererklärung" die Anlage AV enthalten?

    Kommentar


      #3
      AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

      Nein, sie ist nicht enthalten, da wir keine Vorsorgeverträge abgeschlossen haben.

      Diesen Weg sind wir auch schon gegangen und haben dieses Formular hinzugefügt.Gefragt wird aber nach einer Vorsorgenummer, die wir nicht haben.

      Bei der Plausibilitätsprüfung wird dann auch gemeckert, weil keine Felder ausgefüllt sind.

      Aus dem Grunde haben wir das Formular wieder entfernt

      Kommentar


        #4
        AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

        Vielleicht habt Ihr 2 Anlagen AV zugefügt und nur eine wieder entfernt ...

        Kommentar


          #5
          AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

          Das haben wir überprüft, ist aber definitiv nicht der Fall!

          In "Meine Steuererklärung" befindet sich die Anlage "AV" nicht.

          Im Übrigen- lieben Dank für die prompte Antwort!

          Kommentar


            #6
            AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

            Zitat von yndling Beitrag anzeigen
            Hallo Mitglieder,

            ich wollte heute meine Steuerklärung 2011 per Elsterformular fertigen.
            Leider gibt es bei der Berechnung folgende Meldung: "Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren
            Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."
            Ich habe die neueste Version 13.1 heruntergeladen, lt. Internet soll dieses Problem mit der neuesten Version behoben sein.

            Mein Mann und ich machen seit Jahren eine getrennte Veranlagung,jeder hat eine eigene Steuernummer.Nachdem wir die alten Daten des Vorjahres in der neuen Steuerklärung übernommen haben, wurden diese entweder bestätigt oder geändert.

            Einen Altersvorsorgevertrag wie z.B. Riester haben wir beide nicht abgeschlossen, dennoch meckert das Programm bei der Berechnung.

            Wir meinen, dass wir unsere Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht haben und sind nun ein wenig verzweifelt.

            Liegt es am Programm, muss ich beim FA anrufen oder kann man mir hier einen Tipp geben?

            Lieben Dank für das Beantworten!

            MfG yndling
            Hallo yndling,
            wenn ihr gar keine Riesterverträge habt, dann gab es ja auch keine Eintragungen im Vorjahr und dann hat sich durch die neue Version für euch nichts geändert, das Problem bestand beim Ausfüllen der Anlage AV.
            Was habt ihr denn in der Anlage Vorsorgeaufwand alles ausgefüllt ? Vielleicht liegt dort der Fehler.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

              Danke, für den Tipp, aber das Problem ist leider nicht vom Tisch.

              Habe spaßenshalber die Anlage "Vorsorgeaufwand" gelöscht und dann eine Berechnung durchgeführt.

              Auch da wird meine bereits beschriebene Fehlermeldung angezeigt.

              Ich weiß nun auch nicht mehr weiter, da ich schon ganz gerne eine Berechnung hätte.


              MfG yndling

              Kommentar


                #8
                AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

                Guten Tag,

                ich habe ein ähnliches Problem. Und zwar bekomme ich die gleiche "Fehlermeldung" bei der Berechnung. Interessant dabei ist, dass dieser Fehler vor der letzten Aktualisierung nicht auftrat und nach der Aktualisierung (ohne jegliche Änderung der Daten!) auftrat.

                Wenn ich spaßeshalber die Berechung als Zusammen veranlagt ausfülle, gibt es keine Probleme.

                Vielleicht hätte auch Jemand für mich einen Tipp, was es damit auf sich hat?

                Danke,

                Gador

                Kommentar


                  #9
                  AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

                  Hallo Gador,

                  danke für die Mitteilung desselben Problems.

                  Auch wir haben feststellen können, dass bei der Entfernung des Häkchens bei "Getrennter Veranlagung" eine Berechnung einwandfrei funktioniert.

                  Allerdings weiss man dann nicht, ob der errechnete Steuerbetrag richtig ist.

                  Die Userin "susannchen" hat sich an die Hotline von Elster gewandt. Ich hoffe nun auf eine Antwort von ihr.

                  Vielleicht sind wir alle dann einen Schritt weiter.

                  LG yndling

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

                    Zitat von yndling Beitrag anzeigen
                    Auch wir haben feststellen können, dass bei der Entfernung des Häkchens bei "Getrennter Veranlagung" eine Berechnung einwandfrei funktioniert.
                    eigentlich sollte das rein fuer die berechnung keinen unterschied machen, solange alles andere gleich ausgefuellt ist. die getrennte veranlagung entspricht ja im prinzip einer einzelveranlagung ;-)

                    wenn die plausi mit kreuzchen nicht meckert, kann man die erklärung ja auf jeden fall versenden...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

                      Danke für die Mitteilung!

                      Ich habe zwischenzeitlich ein anderes Steuerprogramm benutzt, um einfach eine Berechnung zu erhalten.

                      Leider gibt es zwischen dem Elsterprogramm und dem anderen Programm einen Berechnungsunterschied von fast 50.-€.

                      Das Elsterprogramm o h n e Häkchen bei "getrennter Veranlagung" zeigt "weniger" an.

                      Aus dem Grunde bin ich nun total verunsichert, die Berechnun online wegzusenden.
                      Die Userin"susannchen" hat sich an die Hotline von Elster gewandt und ich erhoffe mir eine Antwort von ihr.

                      LG yndling

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

                        Zitat von yndling Beitrag anzeigen
                        Leider gibt es zwischen dem Elsterprogramm und dem anderen Programm einen Berechnungsunterschied von fast 50.-€.
                        Durch was ergibt sich denn der Unterschied?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

                          entscheidend, wie bereits geschrieben: sie versenden _nicht_ die berechnung, sondern ihre erklärung, solange die daten gleich sind und vor allem korrekt, ist egal mit welchem programm sie versenden.

                          die berechnung in allen programmen hat keine rechtsgueltigkeit, sondern kann nur als orientierung dienen, was evtl. hinten bei rauskommt.

                          im idealfall, also wenn alles korrekt ausgefuellt wurde, ist das vorabergebnis natuerlich korrekt, aber endgueltig ist nur der bescheid vom finanzamt.
                          und der wird immer das gleiche ausweisen, egal welches programm man verwendet ;-)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

                            hallo,

                            wurde die anl. 'zusätzl. angaben für die steuerberechnung' ausgefüllt? bei getrennter veranl. sind ab zeiel 7ff angaben zu machen

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Die Steuerberechnung erfolgt nach bestandener Plausibilitätsprüfung nicht

                              Zitat von Chapnator Beitrag anzeigen
                              hallo,

                              wurde die anl. 'zusätzl. angaben für die steuerberechnung' ausgefüllt? bei getrennter veranl. sind ab zeiel 7ff angaben zu machen

                              leider gibt es ab Zeile 7ff. keine für mich zutreffenden Angaben.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X