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Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

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    Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

    Hallo zusammen!

    Ich vermute fast, ich werde demnächst etliche Frage stellen, da dies meine erste Steuererklärung überhaupt ist.

    Die erste Frage bezieht sich auf meinen ALG 1-Bezug.

    Diese hatte ich vom 22.06. - 20.07. und dann nochmal nach kurzer Unterbrechnung vom 10.08. - 20.11.2011.

    Nun habe ich den "Leisungsnachweis für das Jahr 2011" vorliegen, allerdings steht auf diesem nur der komplette Leistungssaldo, nicht aufgeteilt auf die Zeiträume.
    Wie gebe ich das nun in ElsterFormular ein?

    Danke schon mal!

    #2
    AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

    Hallo Sealion,

    wenn du außerhalb der zwei Zeiträume als Arbeitnehmer beschäftigt warst, trägst du auf der Anlage N Zeile 29 den Grund arbeitslos und das erhaltene ALG I als Betrag ein und die jeweiligen Zeiträume.
    Wenn du kein Arbeitnehmer bist dann kommen diese Angaben auf den Hauptvordruck Seite 4 Zeile 94.

    Tschüß

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      #3
      AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

      Ah verstehe.
      Welche Beträge trage ich dort dann ein? Da ich ja wie gesagt nur den kompletten Saldo habe und nicht die Einzelbeträge, die angerechnet werden.
      Zuletzt geändert von Sealion; 14.03.2012, 13:11.

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        #4
        AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

        Hallo,

        >>>Welche Beträge trage ich dort dann ein?

        Na die Summe der Bezüge natürlich. Dem Finanzamt ist es piepegal, wann oder über welchen Zeitraum du das ALG erhalten hast (EDIT: das Jahr muss natürlich passen).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

          Hallo Stefan,

          okay.
          Hab das nun so gemacht in der o.g. Anlage.


          http://i172.photobucket.com/albums/w40/JLB85/shot-elster.jpg

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            #6
            AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

            Hallo Sealion,

            nee, nicht Zeile 30, sondern Zeile 29.
            Dort muss der Betrag in das Zahlenfeld eingetragen werden (deine 3200), denn dieser Betrag unerliegt dem Progressionsvorbehalt und ist daher für die Berechnung erforderlich (vereinfacht gesagt bedeutet das, dass er nicht ganz steuerfrei ist).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

              Hm verstehe. Wie gesagt, es ist ja eben eine Zeit mit Unterbrechnung.
              Hab aber eben nur diesen einen Betrag (3200,-).
              Wenn ich jetzt den 1. Zeitraum eingebe 22.06. - 20.07. und dann in einem weiteren Eintrag die restliche Zeit, wo trage ich dann die 3200,- ein und was bei dem anderen?

              Sorry, mag mich doof anstellen, hab aber noch nie zuvor eine Steuererklärung gemacht.

              So siehts das nun aus, geht das?

              http://i172.photobucket.com/albums/w40/JLB85/shot-elster2.jpg
              Zuletzt geändert von Sealion; 14.03.2012, 13:51.

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                #8
                AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

                Hallo Sealion,

                den Nulleintrag würde ich weglassen, schreib einfach 22.6.2011 bis 20.11.2011 und 3200 Euro - wie schon gesagt, interessiert sich das Finanzamt nicht sonderlich für die Zeiträume, für die Steuerberechnung ist das auch egal.
                Außerdem musst du ja die Bescheinigungen beilegen, damit ist dann alles klar.

                Die Angaben sind nur erwünscht, um Nachfragen zu vermeiden - von irgendetwas muss man ja gelebt haben (daher auch ggf. Zeile 30). Wem dann da ein halbes Jahr fehlt, der wird vielleicht die Aufforderung bekommen, auch seine Einkünfte für diesen Zeitraum zu erklären (kann ja etwa eine Selbstständigkeit gewesen sein).

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

                  Okay.
                  Aber da ich ja zwischen dem 21.07. und dem 02.08. gearbeitet habe, gäbe es ja Überschneidungen mit dem ALG I und dem damaligen (popeligen) Lohn. Würde dies keine Falschberechnung hervorrufen?

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                    #10
                    AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

                    Hallo Sealion,

                    >>>Würde dies keine Falschberechnung hervorrufen?

                    Nein, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, da ist es egal, wann man was verdient hat, auch mehrere Jobs gleichzeitig sind möglich. Und sogar Job und Arbeitslosengeld gleichzeitig, das gibt es auch.

                    Beispiel:
                    - 6 Monate a 2000 Euro gearbeitet, die anderen 6 Monate Hausmann/frau ohne jegliche Einkünfte
                    - 12 Monate a 1000 Euro
                    In beiden Fällen wäre die Steuer gleich hoch.

                    Wie schon angemerkt dienen die Zeitangaben nur diversen Kontrollen, beispielsweise ob auch alle Lohnersatzleistungen angegeben wurden (die Finanzämter bekommen gesonderte Meldungen darüber) oder ob es Lücken gibt (Verdacht auf Schwarzarbeit).

                    Mach dir nicht so viele Gedanken darüber, auf die Beträge kommt es an. Wenn du die korrekt einträgst, kann dir nichts passieren.

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

                      Alles klar, danke dir Stefan!

                      Na dann hoffe ich mal, ich hab alles.
                      Nachweise zum Bezug des ALG 1 und z.B. Krankengeld muss ich selbst auch beibringen oder reicht es, dass ja Agentur für Arbeit als auch Krankenkasse ihre Bescheinigungen gesendet haben?

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                        #12
                        AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

                        Hallo,

                        >>>Nachweise zum Bezug des ALG 1 und z.B. Krankengeld muss ich selbst auch beibringen oder reicht es, dass ja Agentur für Arbeit als auch Krankenkasse ihre Bescheinigungen gesendet haben?

                        Aus der Elsterhilfe: "Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich ab 2011 elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Haben Sie über die Lohn- / Entgeltersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermittelt werden konnten (z. B. aus technischen Gründen oder bei ausländischen Leistungsträgern), fügen Sie diese bitte bei. "

                        Imho sollte auf den Bescheinigungen aufgeführt sein, ob sie elektronisch übermittelt wurden. Und wenn das der Fall war (eigentlich die Regel), dann braucht dazu auch nichts mehr eingereicht zu werden.

                        Wenn du eh' etwas einreichen musst (unzertifizierte Erklärung, oder noch irgendetwas anderes), dann würde ich auch immer eine Kopie der Leistungsnachweise beilegen. Bei komplett elektronischer Erklärung würde ich es hingegen drauf ankommen lassen, das Finanzamt wird ggf. nachfragen (ist aber in diesem Fall eher unwahrscheinlich).

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Arbeitslosengeld 1 mit Unterbrechungen

                          Okay, steht drauf, dass sie übermittelt wurden. Aber Kopien schaden ja nie.

                          Danke dir.

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