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Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

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    Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

    Vor vielen jahren haben wir den Versprechungen geglaubt und eine Direktversicherung zur Altersicherung abgeschlossen, die nun ausgezahlt wurde. Prompt kommt die gesetzliche KV und fordert Beiträge nach - rund 17% der fälligen Summe.
    (Gesetz wurde ab 01.07.2005 zu Lasten der Versicherten geändert)

    Wo kann ich diese nichtsnutzigen Beiträge an die KV eintragen?

    Probiert: Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 18 bis 21
    verursachen Abbruchhinweis:
    "Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben."

    Danke für die Hilfe

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

    Da stellt sich die nicht zu fern liegende Frage, ob tatsächlich nur Krankenversicherungsbeiträge oder auch Pflegeversicherungsbeiträge einbehalten wurden bzw. ob Sie etwas zu vereinfachend beide Beträge als Krankenversicherungsbeiträge angenommen haben. Falls ja, dann wie in der Fehlermeldung beschrieben entsprechend aufteilen.

    Falls tatsächlich ausschließlich KV-Beiträge angefallen sein sollten, müsste bei der Pflegeversicherung -vermutlich- 0 € eingetragen werden, auch wenn ich mir vorstellen KÖNNTE, dass das Programm dann auch zumindest sich wundert, vielleicht aber keinen Abbruch bastelt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

      Danke für Ihre Mühe.
      Nein, ich habe die Beträge auf die Zeilen 18 bis 21 wie angegeben verteilt und auch "Null" eingetragen.

      Im Jahr 2010 hatte es so funktioniert.

      Die Plausibilitätsprüfung ergab keinen Fehler.

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

        An für sich müsste es m.E. funktionieren, selbst mit "0" bei Zeile 21 - auch wenn ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, dass der Gesetzgeber da nur eine Kranken-, aber Pflegeversicherungspflicht eingeführt hat. Aber da sind Andere sicherlich kompetenter in dieser Rechtsfrage.

        TESTWEISE können Sie ja mal in Zeile 21 "1" eintragen um festzustellen, ob es daran liegt. Und dann das Problem an die Hotline weitergeben.

        Nur am Rande, da Sie da wohl etwas durcheinander schmeißen: Ob die Beiträge "nichtsnutzig" sind, ist Ansichtssache. Ihnen bringen Sie sicherlich im Moment keinen KONKRETEN Mehrwert. Allgemein gesagt hätten Sie und alle Anderen dann aber womöglich höhere allgemeine Beiträge gezahlt oder Leistungen gekürzt bekommen. Ihr Beitrag bringt also der Allgemeinheit der Versicherten etwas und Ihnen zumindest teilweise eine niedrigere Einkommensteuer.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

          Sehr geehrte(r) Picard777

          danke für Ihren Hinweis.

          Ich habe die vier Möglichkeiten (Zeilen 18 bis 21) durchgespielt. In Zeile 19 und 20 darf nur Null stehen, Abruch - Elster rechnet nicht

          Dafür generiert ein Betrag in Zeile 18 (KV freiwillig Versichterte) - zum dem offenbar zwingend auch etwas in Zeile 21 (PV freiwillig) gehört die Meldung:

          "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist aher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959)."

          -»Dann habe ich nur mal probeweise die KV.. Summe in der Lohnsteuerkarte geändert - obige Meldung ... Höchstgrenze erreicht.

          Aha, also wahrscheinlich keinerlei steuerliche Berücksichtigung, wenn Elster die aktuellen gesetze korrekt nachbildet.

          Nur am Rande,... mit "..Ansichtssache... " gebe ich Ihnen recht.
          Nun, wenn beim damaligen Abschluß die in 2005 nachträglich eingebrachten Bedingungen bekannt gewesen wären, hätte keiner der rechnen kann, so eine DV abgeschlossen. In der aktiven Arbeitszeit war auch noch ein AG da, der noch etwas zuschiessen musste. Rentner und Hausfrauen zahlen allein.

          KLar, Beamte, Selbstständige und Politiker müssten sich dann mit Steuern an den z.Zt. etwa 3,5 Mio Leistungsempfängern der GKV/ BFA beteiligen, die nie selbst etwas eingezahlt haben.

          Schönen Gruß und Danke nochmal

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

            Ich habe die von der KK bescheinigten Beiträge im Vorsorgeaufwand unter 18 (770€) und 21 (115€) eingetragen. Elster hat damit ohne Probleme berechnet.

            Im ESt-Bescheid wurden die Beträge kommentarlos gestrichen.

            Hat jemand Erfahrungen ob diese Beträge überhaupt absetzbar sind? Ist wohl eher eine Frage an Steuerfachleute, aber vielleicht tummelt sich ja hier eine/r?

            Danke

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              #7
              AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

              Selbstverständlich sind die Beiträge abzugsfähig ! Sie fallen ja im Rahmen der Basisabsicherung an, die mindestens zu berücksichtigen ist !
              Leider weiß - oder erkennt - das nicht jeder Finanzbeamte auf Anhieb.
              Also rechtzeitig Einspruch einlegen und hartnäckig bleiben. Am besten die Rechtsgrundlage angeben, nach der diese Beiträge entstehen: § 229 Abs.1 Satz 3 SGB V

              Ich erlebe aktuell genau dieses Problem zum zweiten Mal, wohl wegen aktenloser Bearbeitung (und habe dabei dieses Forum erst gefunden).

              Meine Krankenkasse schickt mir Ausdrucke kryptischer Datenübermittlungen, aus denen ich jedenfalls nicht erkennen kann, dass ich gemeint sein soll. Vielleicht geht es dem Finanzbeamten ja ähnlich ? Ich weiß nicht, ob die Meldungen ihm irgendwie präsentiert werden oder er erst danach suchen muss.
              Ich habe mir jedenfalls vorgenommen, ihm beim nächsten Mal auf einer formlosen Anlage die Informationen zu den Eintragungen ausführlichst darzustellen.

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                #8
                AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

                Es ist schon ungeheuerlich wie überheblich und ignorant die von uns Steuerzahlern ernährten Staatsdiener sind!

                Inzwischen hatte ich schriftlich Einspruch erhoben und auf zusätzliche telefonische Anfrage von einer äußerst muffeligen Finanzbeamtin erfahren: Sie haben zwar den Beleg Ihrer Krankenkasse eingereicht aber zum Zeitpunkt der Steuererklärung hatte die KK die Werte noch nicht elektronisch gemeldet, daher gestrichen! Das Telefon benutzt sie sicher nur für Privatgespräche?

                Ich könnte platzen! Was bilden sich diese Staatsbeamten eigentlich ein?
                Zuletzt geändert von Did; 21.03.2014, 20:01.

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                  #9
                  AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

                  Hallo Did,

                  Sie halten also einen Brief Ihrer Krankenkasse in Händen, aber die elektronische Übermittlung dieser Daten unterblieb.
                  Geht das überhaupt? Haben da die Versicherungsbeamten nicht richtig gearbeitet?
                  Oder hatten Sie dieser Übermittlung aus Gründen des Datenschutzes seinerzeit widersprochen?
                  Denn die elektronische Übermittlung ist unabdingbare Voraussetzung für eine Anerkennung dieser Aufwendungen.

                  Halten Sie uns hier bitte auf dem Laufenden mit Ihrem Kampf gegen die diversen BeamtInnen.
                  Mit freundlichen Grüßen
                  gez. D. Cremer

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                    #10
                    AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

                    Zitat von DC1961-1 Beitrag anzeigen
                    Denn die elektronische Übermittlung ist unabdingbare Voraussetzung für eine Anerkennung dieser Aufwendungen.
                    Nicht ganz: Die Zustimmung zur elektronischen Übermittlung ist gesetzliche Voraussetzung dafür. Wenn die Daten aber nicht da sind, spricht schon sehr viel dafür, dass die fehlende Zustimmung der Grund dafür ist.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

                      Bitte genau lesen:

                      Ich hatte schon die Steuerbescheinigung der KK beigelegt aber die Daten waren noch nicht beim FA angekommen (oder wurden vom Bearbeiter nicht gefunden?) und einfach gestrichen!

                      Mit Elster war also alles ok nur mit dem FA nicht!

                      Jetzt ist ja alles anerkannt und wenn der neue ESt-Bescheid richtig ist will ich mit dem FA ein Jahr nichts zu tun haben!

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                        #12
                        AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

                        Hallo Did,

                        genau das war eine meiner Fragen:
                        Sie halten also einen Brief Ihrer Krankenkasse in Händen, aber die elektronische Übermittlung dieser Daten unterblieb.
                        Geht das überhaupt? Haben da die Versicherungsbeamten nicht richtig gearbeitet?
                        Aus anderen Bereichen des Elster-Universums ist mir nur bekannt, dass ein protokollartiger Ausdruck für den Arbeitnehmer/Versicherten/ . . . erst NACH Übermittlung erfolgt!

                        Vielleicht möchte ein Akteur auf Seiten der Versicherungswirtschaft sich hierzu äußern?
                        Mit freundlichen Grüßen
                        gez. D. Cremer

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                          #13
                          AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

                          Hallo DC1961-1,
                          es fehlen in der Tat Daten von "angeblichen" Übermittlungen seit Jahren (LStB, KV/PV..), weil bestimmte Software bereits nach dem Übermitteln einen Ausdruck ermöglicht, ohne das Ergebnis der Verarbeitung abzuwarten.

                          P.S. Ich bin kein "Versicherungsbeamter"
                          Zuletzt geändert von stiller; 23.03.2014, 09:18. Grund: P.S.
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                            #14
                            AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

                            Es kommt mir vor wie eine unendliche Geschichte: zum DRITTEN Mal macht dasselbe Finanzamt bei mir denselben Fehler und streicht einfach diese Beiträge - selbstverständlich ohne jede Rückfrage/-sprache !
                            Obwohl ich mir dieses Mal die Mühe gemacht hatte, auf einer formlosen Anlage die Entwicklung der Höhe der monatlichen Beträge seitenlang darzustellen. Und obwohl eine Beitragsbescheinigung zu meiner Identifikationsnummer vorlag, sodass ich dieses Mal sogar erkennen konnte, dass ich damit gemeint war.
                            Ich muss mich zurückhalten, um keine Kollektivbeleidigungen auszusprechen ! Leute, wehrt Euch !

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                              #15
                              AW: Vorsorgeaufwendungen Eintrag von Nachzahlungen wg. Auszahlung Direktversicherung

                              Zitat von Hanseat Beitrag anzeigen
                              Ich muss mich zurückhalten, um keine Kollektivbeleidigungen auszusprechen !
                              Würde sich ja auch widersprechen:

                              Zitat von Hanseat Beitrag anzeigen
                              zum DRITTEN Mal macht dasselbe Finanzamt bei mir denselben Fehler

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