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Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

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    Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

    Hallo,

    Ich habe im November 2011 zu Unrecht gezahlte Beiträge zur Sozialversicherung aus den Jahren 2006 bis 2009 zurückerhalten. Diese Rückzahlung wurde nun bei der Lohnsteuerbescheinigung des AG mit den geleisteten Zahlungen 2011 verrechnet. Daraus ergeben sich natürlich sehr geringe Beträge in den Zeilen 22., 25. bis 27.
    Außerdem ist der Betrag der PV größer als der der KV. Und genau hiermit hat ElsterFormular wohl ein Problem. Die Plausibilitätsprüfung ist okay, allerdings schlägt die Berechnung fehl mit folgender Meldung im PDF:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

    Ich habe verstanden, dass ich die Steuererklärung trotzdem übermitteln kann, allerdings würde ich vorher gerne wissen, welche Nachteile mir durch die niedirgen Beiträge zur SV entstehen.

    Was kann ich tun, damit die Berechnung klappt? Gibt es hier eine Möglichkeit die Prüfung des Verhältnisses von KV und PV zu umgehen? Ich gebe exakt die Daten ein, die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sind.

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

    Gruß,
    Resi

    #2
    AW: Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

    ich würde hier ggf. testweise zur berechnung mal die beiträge zu KV/PV schlicht vertauschen, im ergebnis sollte das mindestens annaehernd passen und die prüfung aushebeln.

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      #3
      AW: Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

      Danke für die Antwort!
      Ich habe das ganze ausprobiert und tatsächlich funktioniert die Berechnung anschließend! Wenn aber tatsächlich der tausch von PV und KV keinen großen Unterschied macht bei der Berechnung, dann würde das bedeuten, dass ich auf Grund der Rückzahlung 2000€ Steuern nachzahlen müsste!
      Bin ich in so einem Fall eigentlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Ich habe keine Freibeträge in der Lohnsteuerkarte, bin nicht verheiratet und normaler Angestellter. Ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich jetzt Steuern nachzahlen muss, weil ich 2006 bis 2009 zu viel Sozialbeiträge gezahlt habe. In den Jahren 2006 bis 2009 war mein Gehalt so niedrig, dass ich mit den Sozialbeiträgen trotzdem unter der Lohnsteuergrenze geblieben wäre.
      Oder gibt es hier eine andere Möglichkeit vorzugehen?

      Danke!

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        #4
        AW: Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

        Hallo Resi12,

        wenn du die Steuerklasse I hast und keine Freibeträge eingetragen und keine Lohnersatzleistungen bezogen hast bist du eigentlich keine Pflichtveranlagung, d.h. du musst keine Steuererklärung abgeben.

        Der Nachzahlungsbetrag könnte dadurch zustande kommen, dass bei deinem Lohnsteuerabzug die KV und PV berücksichtigt wurde vom Arbeitgeber, deshalb entsprechend weniger Lohnsteuer einbehalten wurde, durch die Rückzahlung von Beiträgen werden in diesem Jahr bei der Veranlagung dadurch entsprechend weniger Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

        Du schreibst, dein Verdienst bis 2009 war so gering, dass du unter der Lohnsteuergrenze geblieben bist. Heißt das, du hast keine Lohnsteuer bezahlt ?
        Dann müsste dein Verdienst jetzt erheblich gestiegen sein, wenn die Forderung von 2000 Euro in 2011 ermittelt wird.

        Tschüß

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          #5
          AW: Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

          Es besteht ein Pflichtveranlagungstatbestand nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG, wenn der Arbeitslohn bei Ledigen 10.200 Euro übersteigt, da die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen (saldiert mit den Erstattungen) eben kleiner sind, als die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale. Sie müssen also eine Steuererklärung abgeben.

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            #6
            AW: Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

            imho ist das tatsaechlich eine unguenstige konstellation und in dem zusammenhang wohl als echtes pech zu bezeichnen... wenn sich die einkommensverhaeltnis gleichzeitig verändert haben, ist das aber imho wirklich moeglich.

            wäre das einkommen in den vorjahren schon hoch genug, haette man ja sonst durch die zu hohen sozialabgaben bereits steuern gespart, die man nun quasi mit nachzahlen muss.

            fielen die sozialabgaben damals auf Grund des geringen Einkommens steuerlich gesehen nicht ins gewicht, kann man das mEn jetzt leider nicht mehr geltend machen und der mögliche verrechnungseffekt bleibt aus, ziemlich doof...

            ich würde sagen, beim Finanzamt die Situation mal erklären und nachfragen, ob es da noch irgendwelche möglichkeiten gibt.

            PS: wäre mal interessant in dem zusammenhang zu hinterfragen, wie das wohl zu werten ist, wenn bspw. ein arbeitgeber ueber den jahreswechsel hinweg sagen wir mal 6 monate einfach keinen lohn zahlt, und dies dann irgendwann im zB februar auf einen Schlag nachholt... vom zufluss-/abflussprinzip her ist das aehnlich, allerdings handelt es sich dabei ja um lohn und nicht sv-beiträge?!

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              #7
              AW: Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

              Vielen Dank für die Antworten.
              Mein Einkommen ist tatsächlich stark gestiegen und gleichzeitig Ausbildungskosten und Werbungskosten stark gesunken, aber das ist sekundär.
              Das beste ist wahrscheinlich wirklich, wenn ich beim Finanzamt nachfrage, vor Allem, ob ich tatsächlich verpflichtet bin, die Steuererklärung abzugeben (nachdem, was Kloebi geschrieben hat, sieht es wohl so aus).
              Die Rückerstattung ist mehr als 2000€, deshalb hätte ich immer noch etwas davon, ich finde die Konstellation aber trotzdem ärgerlich.
              Ich kenne noch einige Kollegen, die davon betroffen sind, allerdings die Rückzahlung verteilt in 2010 und 2011 erhalten haben und einige sogar, die auch noch einen Teil in 2012 erhalten werden. Die sind dadurch ja deutlich im Vorteil. Und ich dachte schon, ich hätte Glück, weil ich alles auf einmal bekommen habe.

              Vielen Dank noch einmal für eure Antworten.

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                #8
                AW: Rückzahlung Sozialversicherungsbeiträge --> keine Berechnung möglich

                Hallo,
                ich wollte mal nachfragen ob es Neuigkeiten zu der Thematik gibt. Konntest du beim FA neue Erkenntnisse gewinnen Resi?

                Wurden euch die Beiträge direkt vom Arbeitgeber erstattet?
                Hätte man das Problem umgehen können, wenn man sich die Beiträge direkt von der Krankenkasse erstatten lassen hätte?

                Grüße
                Holger

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