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1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

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    1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

    Hallo zusammen,
    ich muss meine Umsatzsteuer für die Photvoltaik machen und habe keine Ahnung.
    Die Anlage läuft seit November 2011 und wir haben auch die Mehrwertssteuer zurückbekommen.
    Nun weiß ich überhaupt nicht, wo ich was, in welchem Feld eintragen muss.
    Es ist eine kleine Anlage für den Selbstverbrauch.
    Vielleicht kann jemand mit mir Schritt für Schritt durchgehen.
    Vielen herzlichsten Dank - ich bin schon am verzweifeln

    #2
    AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

    Hallo mitti,

    du willst also eine Umsatzsteuererklärung für 2011 machen.
    Die Voranmeldungen hast du ja auch ausgefüllt, eigentlich sind im Idealfall in der Jahreserklärung die zusammengefassten Zahlen zu erklären.
    Ich gehe davon aus, dass du eventuell noch keine Umsätze erzielt hast, also Strom abgegeben.
    Auf Seite 1 in die Zeile 33 Kennziffer 177 trägst du die Umsätze ein ggf. Null,
    auf Seite 3 in Zeile 62 Kennziffer 320 die Mehrwertsteuer aus der Anschaffung der Anlage (Vorsteuer) und auf Seite 4 in Zeile 108 den Saldo-Betrag aus den Voranmeldungen.

    Tschüß

    P.S. Wenn man sich entscheidet Unternehmer zu werden, ist es sicherlich hilfreich auch mal beim Finanzamt vorzusprechen, da gibt es einen Ansprechpartner für Existenzgründer oder natürlich einen Vertreter der steuerberatenden Berufe zu kontaktieren. Du schreibst die Anlage ist nur für den Selbstverbrauch, da kommt schon die Frage auf, hast du überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht usw. usw....
    Zuletzt geändert von holzgoe; 28.03.2012, 16:01. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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      #3
      AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

      Vielen Dank für deine Antwort.
      Ich war schon beim Finanzamt und habe es gesagt und anhand meiner Unterlagen auch gezeigt, dass es für den Selbstverbrauch ist.
      Sie haben es mir so erklärt, da ich die Mehrwehrtssteuer zurückbekommen habe, muss ich 2 Jahre die Umsatzsteuer-Vorauszahlung machen und ebenso die Umsatzsteuererklärung.

      Ich habe so viele Formulare zum ausfüllen bekommen.
      Ist das echt alles, was du mir geschrieben hast?

      Viele Grüße

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        #4
        AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

        so ist das, vorsteuer bekommen eben nur unternehmer zurueck. wenn sie sich dafuer entschieden haben, muessen sie auch entsprechende erklärungen abgeben, die anlage abschreiben etc. pp.
        sollten sie das unternehmertum vor ablauf der gesamten abschreibungsdauer aufgeben wollen, kriegt das finanzamt auf den restwert auch die mehrwertsteuer von Ihnen... entweder unternehmer oder privat-musik, man muss sich da entscheiden.

        ansonsten hier mal die forensuche nutzen, suchbegriff photovoltaik liefert viele treffer mit weiteren holfreichen links, zB diesen:

        http://www.fa-bruchsal.de/servlet/PB/show/1317642/1317642.pdf

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          #5
          AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

          Zitat von mitti Beitrag anzeigen
          Es ist eine kleine Anlage für den Selbstverbrauch.
          Dann hat das in Deiner Steuererklärung nichts zu suchen. Du musst auch keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder -Jahreserklärungen machen. Das wäre nur der Fall, wenn Du Strom an die Stadtwerke oder ein anderes Energieversorgungsunternehmen liefern würdest.

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            #6
            AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

            Wir verstehen das auch nicht.
            Unser Strom wird eingespeisst und mit unserem Verbrauch verrechnet.
            Das Finanzamt hat zu uns gesagt, da wir die Mehrwertssteuer zurück bekommen
            haben, müssen wir 2 Jahre die Vorauszahlung und ebenfals eine Umsatzsteuer leisten.

            Viele Grüße

            Kommentar


              #7
              AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

              strom einspeisen und verrechnen ist ggf. etwas anderes als schlicht selber verbrauchen! hierbei geht es um einspeisevergütung, subventionierte Preise etc. da können ueberall gewinne drinstecken, selbst wenn man aufm kontoauszug nicht gleich geld ausgezahlt bekommt.

              UND wie oben schon geschrieben, wenn man losgeht und sich die mehrwertsteuer vom finanzamt zurückholt (muss ja auch durch eine voranmeldung geschehen sein) erklärt man damit, das man umsatzsteuerpflichtiger gewerbetreibender sein will. also will das finanzamt nun auch erklärung und weitere voranmeldungen haben...

              haben sie sich nicht vorher mal beraten lassen, wie das funktioniert? ich empfehle dringend den gang zum steuerberater...

              PS: mit zwei jahren ist es auch nicht getan, eine PV-Anlage wird deutlich länger abgeschrieben.

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                #8
                AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

                Ich war heute beim Finazamt und die Dame war sehr nett und hat alles super erklärt.
                2 Jahre müssen wir die Vorsteuer zahlen, dann ca. 5 Jahre die Umsatzsteuer.
                Darin sollen wir die positiven und negativen Zahlen gegenrechnen.
                Das heißt, den Netto -Abschlag mit dem Zins des Kredites verrechen und die Summe aufschreiben. Im Endeffekt bekommt man als "Otto-Normal-Verbraucher" Geld bei der Steuer zurück.

                Vielleicht habe ich auch andere "Ahnungslose" somit helfen können.
                Spart euch den teuren Steuerberater, nette Finanzamtmitarbeiter helfen auch.

                Viele Grüße und Danke für die Hinweise

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                  #9
                  AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

                  Zitat von mitti Beitrag anzeigen
                  2 Jahre müssen wir die Vorsteuer zahlen, dann ca. 5 Jahre die Umsatzsteuer.
                  ich will ja nicht maekeln, und finde auch, das es nette finanzbeamte gibt, die einem viel helfen... aber die begriffe gehen hier immer noch total durcheinander, sicher das das ohne steuerberater geht? ;-)

                  2 Jahre lang muss man monatlich eine UmsatzsteuerVORANMELDUNG machen, danach haengt der Zeitraum vom Umsatz ab.

                  VORSTEUER zahlt man beim erwerb (an den handelspartner) und bekommt diese ggf. vom finanzamt erstattet.

                  UMSATZSTEUER bezeichnet an sich generell die Besteuerung beim Austausch von Lieferungen und Leistungen in beide Richtung, also auch die Vorsteuer.

                  die umsatzsteuerERKLÄRUNG muss man jährlich machen und ZINSEN haben mit umsatzsteuern gar nix am Hut.

                  was das mit den 'ca. 5 Jahren' soll, ist mir nicht klar...

                  ich rate noch einmal dazu diesen Artikel komplett und mit viel Ruhe zu lesen:
                  http://www.fa-bruchsal.de/servlet/PB/show/1317642/1317642.pdf

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                    #10
                    AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

                    Die 5 Jahre stammen aus § 19 USTG: mitti ist sicherlich grundsätzlich Kleinunternehmer, will aber trotzdem regelversteuern, da er sonst die Vorsteuer nicht anrechnen kann, und muss daher mindestens fünf Jahre regelversteuern, bevor er wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln könnte - wenn er das dann wollte. Um das aber dann sinnvoll zu entscheiden braucht er letztlich DANN auch wieder eine kompentente steuerberatende Auskunft ...
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

                      ok, das macht sinn, aber dann sollte die 5 jahre unabhaengig von der pflicht zur monatlichen voranmeldung bereits laufen und nicht erst hinterher beginnen.

                      und wenn er dann wechselt, was ist mit der pv-anlage in umsatzsteuerlicher hinsicht? die ist dann ja noch nicht fertig abgeschrieben, und demnach wäre imho der vorsteuerabzug zu berichtigen, ergo muss für den restwert wieder umsatzsteuer ans finanzamt gezahlt werden, nicht?

                      ich glaube das ist wie immer den meisten PV-Anlagen Käufern irgendwie alles völlig unklar und erstmal egal, bis es dann die erste größere zahlungsaufforderung vom FA gibt ;-)

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                        #12
                        AW: 1. Umsatzsteuer für Photovoltaik

                        Ich verstehe nicht wie man beim Kauf einer Photovotaikanlage die Stromerzeugung für eigene Zwecke verwendet. Dann kann doch nicht sein dass man für den Kauf der Anlage als Privatverwender die Umsatzsteuer zurück bekommt.
                        Bei einer Fotovolteikanlage werde ich als sozusagen wie Unternehmer behandelt.
                        Hier sind die steuerrechtlichen Fakten wie als ein Unternehmen zu behandeln.
                        So werden monatlich eine Abschlagszahlung vom Stromabnehmer mit der Umsatzsteuer monatlich auf mein Geschäftskonto überwiesen und nach einem Jahr abgerechnet.
                        Hier darf es doch keine Frage geben wenn ich diesen Umsatzsteuereingang vom Stromabnehmer wieder an das Finanzamt monatlich abführe.Und am Jahresende dann die Jahresumsatzsteuer mache. Hier gibt es dann die Gesamtabrechnung mit nur geringem Ausgleich
                        Eine Verwendung für den Privatgebrauch halte ich für unrentabel.
                        Zuletzt geändert von rudolf wallisch; 01.04.2012, 20:20.

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