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Vorsteueranmeldung - Photovoltaik - Brutto Betrag ohne Cent?

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    Vorsteueranmeldung - Photovoltaik - Brutto Betrag ohne Cent?

    Hallo,

    ich habe schon etwas im Forum und in der Online-Hilfe von ElsterOnline gestöbert - aber so richtig weiter komme ich nicht. Da es wieder auf den 10. des Monats zu geht hoffe ich dass ihr mir schnell weiter helfen könnt.

    Ich möchte mit ElsterOnline eine Vorsteueranmeldung für meine Photovoltaik abgeben. Ich habe nur ein kleines Problem. In dem Feld für die Umsatzsteuer darf man nur glatte EUR-Beträge eingeben.

    Beispiel:
    Mein Versorger überweist mir in einem Monat 103,00 EUR Brutto, darin enthalten sind 16,45 EUR Ust.

    Ich möchte dies nun unter Punkt 4: Lieferung und sonstige Leistungen im Feld 81 angeben. In diesem Feld soll man den Netto-Betrag ohne Cent angeben.

    Soll ich die Cents einfach abschneiden, oder kaufm. runden?

    In meinem Beispiel währe das ein Netto Betrag von 86,55. Gebe ich jetzt 86 oder 87 EUR an?

    Ich hoffe ihr versteht worum es mir geht. Ich möchte keinen Ärger wegen falschen Zahlen. Ich kann aber im Hilfe-Text nichts weiter lesen, als dass der Betrag in Netto und ohne Cent angegeben werden soll (Runden, oder einfach abschneiden?)

    Was mich ein bisschen wundert ist, dass die Beträge - weder die Ust noch der Netto-Betrag mit dem Beleg den ich einreichen werde übereinstimmen wird. Ist das kein Problem?

    Vielen Dank im Voraus für konstruktive Beiträge :-)

    MfG
    Dragonminds

    #2
    AW: Vorsteueranmeldung - Photovoltaik - Brutto Betrag ohne Cent?

    Zitat von dragonminds Beitrag anzeigen
    Ich möchte mit ElsterOnline eine Vorsteueranmeldung für meine Photovoltaik abgeben.
    Auch wenn die Vorsteuer immer das schönere in der Anmeldung ist, sie heißt trotzdem Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Zitat von dragonminds Beitrag anzeigen
    In diesem Feld soll man den Netto-Betrag ohne Cent angeben. Soll ich die Cents einfach abschneiden, oder kaufm. runden?
    Du sollst

    Zitat von dragonminds Beitrag anzeigen
    den Netto-Betrag ohne Cent angeben.
    Das wären dann 86,55 ohne 55, also 86.

    Zitat von dragonminds Beitrag anzeigen
    Ich möchte keinen Ärger wegen falschen Zahlen.
    ...
    Ist das kein Problem?
    Bei einer Abweichung von mehr als 99 Cent im Jahr musst Du drei Wochen lang die Fußböden im Finanzamt schrubben.

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsteueranmeldung - Photovoltaik - Brutto Betrag ohne Cent?

      mEn wie immer zu deinen gunsten runden, also die einnahmen abrunden.
      wo steht/wer sagt, dass du einen beleg einreichen sollst/musst?

      wenn du eine betriebsprüfung bekommst, musst du natuerlich belege haben, aber vorher interessiert sich eher niemand fuer den beleg von ein paar euros, hauptsache du fuehrst die umsatzsteuer ordnungsgemäß ab ;-)

      und selbst wenn, es ist anzunehmen, das du nicht der einzige bist der dieses 'problem' hat und das Finanzamt könnte also eine leise ahnung davon haben, wie so eine abweichung zustande kommt :-) :-)

      Kommentar


        #4
        AW: Vorsteueranmeldung - Photovoltaik - Brutto Betrag ohne Cent?

        Danke für die Antworten. Dann halte ich mich mal strickt an den Hilfe-Text. 'Ohne Cent'. :-)

        Die Belege hätte ich jetzt eingereicht - aber wenn ich das nicht muss - dann ist das natürlich einfacher für mich.

        Letzte Frage: Muss ich bei der Steuererklärung den Beleg des Stromabnehmers abgeben?

        Grüße
        Dragonminds

        Kommentar


          #5
          AW: Vorsteueranmeldung - Photovoltaik - Brutto Betrag ohne Cent?

          bei welcher steuererklärung? der fuer die einkommenssteuer oder der fuer die umsatzsteuer? ;-)

          prinzipiell musst du aber diesbezueglich erstmal nichts mit einreichen, das finanzamt fragt von alleine nach, wenn es irgendwas belegt haben oder sehen will.

          rechnungen als belege 'von alleine' einreichen macht je nach unternehmensgröße nur in fällen sinn, wo man zB aussergewöhnlich viel vorsteuer vom finanzamt erstattet bekommt, also bei anschaffung größerer anlagegueter. bei der stromabrechnung der stadtwerke bzgl. der einspeiseverguetung halte ich das eher für überflüssig. bei der einkommensteuererklärung reicht man ja extra dafür eine gewinnermittlung/EÜR ein, damit bestimmte positionen aufgeschluesselt sind, aber nicht jeder beleg einzeln gesichtet werden muss :-)

          einfach nur alles gut abheften/aufbewahren (min. 10 Jahre)

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