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Einkommensersatzleistungen Hauptvordruck

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    Einkommensersatzleistungen Hauptvordruck

    Im Feld Einkommensersatzleistungen im Hauptvordruck steht, dass man nur Leistungen eintragen soll, die nicht in Zeile 26 bis 28 der Anlage N eingetragen wurden. Bei der Eingabehilfe steht jedoch Zeile 26 bis 29(!). In meinem Fall geht es um Elterngeld. Muss ich dieses auch im Hauptvordruck eintragen oder eben nicht (wenn ich es eintrage kommt bei der Steuerberechnung eine Fehlermeldung)

    #2
    AW: Einkommensersatzleistungen Hauptvordruck

    Hallo,

    wenn in Anlage N Zeile 29 eingetragen wurde, wird das Elterngeld nicht nochmal im Hauptvordruck eingtragen. Der Hauptvordruck dient jenen, die keine Anlage N haben!

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
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