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Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

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    #16
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Hallo barni0007,

    bin mit meiner Erklärung jetzt erst dran und habe die gleiche Problematik.
    Ich nehme an, Du meintest den Wert pro Kwh/Eigenverbrauch für die
    EStErklärung. Hast Du die 13 Cent wie in einem Forum empfohlen
    angesetzt?
    Würde mich über eine Antwort freuen

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      #17
      AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

      Nach aller Sucherei, habe ich für mich das so empfunden:
      Ich muss mindestens 10% vom Gesamtertrag selbst verbrauchen !
      Wenn es , nun mehr ist, auch gut ?
      Ich kann 10 % + XXX auch selber vermarkten !!
      Also, könnte ich auch wirklich, die Privatentnahme auch mit dem
      Strom börsen Preis ansetzen ??
      Das ist schon
      ganz schön traurig, daß man da, so" in der Luft hängt " ??
      Hartmut

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        #18
        AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

        Es gibt keine Verpflichtung, selbst Strom zu verbrauchen.

        Kommentar


          #19
          AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

          Ja.,Ok,
          oder eben an den Versorger verschenken, oder selber vermarkten !
          Hartmut

          Kommentar


            #20
            AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

            Zitat von Hartmut Beitrag anzeigen
            Nach aller Sucherei, habe ich für mich das so empfunden:
            Ich muss mindestens 10% vom Gesamtertrag selbst verbrauchen !
            Wenn es , nun mehr ist, auch gut ?
            Ich kann 10 % + XXX auch selber vermarkten !!
            Also, könnte ich auch wirklich, die Privatentnahme auch mit dem
            Strom börsen Preis ansetzen ??
            Das ist schon
            ganz schön traurig, daß man da, so" in der Luft hängt " ??

            Hallo Hartmut,

            ich bin Ihrer Meinung.

            Eine Polemik hilft nicht weiter. Zahlreiche Beispiele im Steuerrecht haben
            ähnliche Auswirkungen.

            Zum Beispiel hatte einer meiner Kunden ein Tabakwaren-Einzelhandelsgeschäft.
            Mein Kunde war Nichtraucher. Er ärgerte sich sehr, dass sein Finanzamt
            eine scheinbare Privatentnahme, geschätzt versteuerte.

            Ein weiteres Beispiel:
            Eine Kundin von mir betreibt ein Schmuck-Einzelhandelsgeschäft. Ihr Lebensgefährte
            finanzierte ihren Lebensunterhalt. Meine Kundin hatte lt. Erklärung des FA eine
            zu geringe Privatentnahme. Durch eine Schätzung wurde die Einkommensteuer
            entsprechend zum Nachteil meiner Kundin berechnet.

            Ungerechte Besteuerungen sind im Steuerrecht ein Ärgernis und
            ein echtes Politikum. ~ ~

            gez. Hagen - Gronert

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              #21
              AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

              Ich hab mir zwar diesen Thread nicht wieder von vorne durchgelesen. Ist natürlich immer ein bisschen problematisch, mit ein paar kurzen Bemerkungen einen alten Thread wieder aufleben zu lassen.

              Aber ging es hier wirklich darum, dass man den selbstverbrauchten Strom nicht messen könnte? So ist es ja nicht, jede Anlage hat zwei Zähler.

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                #22
                AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                Ich beschäftige mich auch schon länger mit diesem heikelen Thema
                Bei Anlagen ab 01.04.2012 ist da eine Grauzone entstanden ?
                Meine Steuerberater, können mir da auch keine sicher Auskunft geben.
                Einmal heißt es daß man die Gestehungskosten anzu setzen hat ?
                Das kann bei degressiever- Sonderabschreibung, und noch evtl. einem Kredit,
                dann schon recht heftig, ausfallen ?
                Auch ist der Einkaufspreis im Gespräch ?
                Bei BKHW s wird auch der Börsenpreis von ca 4- 5Cent genannt ?
                Die sicherste Variate scheint mir der Verkaufspreis , zu sein .
                Wenn dann aber noch wie von der der großen Koalition angedacht, die EEG Umlage dazu kommt, lohnt der gesamte Eigenverbrauch, nicht mehr ?
                Und ganz sicher keine Stromspeicherung, die sogar z T. subventioniert wird!!
                Gruß,
                Hartmut
                Hartmut

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                  #23
                  AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                  Ronald_Fe hats vor langer Zeit schon richtig beantwortet:

                  Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
                  Die Bemessungsgrundlage für den selbstverbrauchten Strom ist in Höhe der Kosten pro kWh. Also die auf kWh umgerechneten Kosten mit Teilen der Abschreibung der Anlage, der Kreditkosten (Zinsen, nicht Tilgung), der Versicherungen und sonstiger zurechenbarer Kosten.

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

                    Zitat von Hartmut Beitrag anzeigen
                    Ich beschäftige mich auch schon länger mit diesem heikelen Thema
                    Bei Anlagen ab 01.04.2012 ist da eine Grauzone entstanden ?
                    Meine Steuerberater, können mir da auch keine sicher Auskunft geben.
                    Einmal heißt es daß man die Gestehungskosten anzu setzen hat ?
                    Das kann bei degressiever- Sonderabschreibung, und noch evtl. einem Kredit,
                    dann schon recht heftig, ausfallen ?
                    Auch ist der Einkaufspreis im Gespräch ?
                    Bei BKHW s wird auch der Börsenpreis von ca 4- 5Cent genannt ?
                    Die sicherste Variate scheint mir der Verkaufspreis , zu sein .
                    Wenn dann aber noch wie von der der großen Koalition angedacht, die EEG Umlage dazu kommt, lohnt der gesamte Eigenverbrauch, nicht mehr ?
                    Und ganz sicher keine Stromspeicherung, die sogar z T. subventioniert wird!!
                    Gruß,
                    Hartmut
                    Guten Tag Hartmut,

                    vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt
                    ist eine Entscheidung der Politik. Eine verbindliche, rechtsgültige Steuerberatung
                    kann nur ein Steuerfachmann zum Beispiel ein Steuerberater oder Steuerfachanwalt
                    anbieten.

                    Lohnt sich ein Eigenverbrauch? Jeder muss diese Entscheidung selbst treffen.

                    Der Eigenverbrauch darf den Gewinn nicht mindern. Die Bemessungsgrundlagen
                    oder Pauschbeträge werden von der Finanzbehörde festgesetzt.

                    Im Einzelfall ist man klug beraten, von einem Eigenverbrauch abzusehen.

                    gez. Hagen - Gronert

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