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Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften

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    Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften

    Hallo,

    Erstmal die Situation: Partner 1 ist Normalverdiener, Partner 2 im europäischen Ausland beschäftigt. Partner 2 fällt unter DBA und versteuert im Ausland. Für diese Konstellation ist die getrennte Veranlagung besser.

    Die Frage: zur Steuerberechnung von Partner 1 muss das Programm die Einkünfte von Partner 2 kennen, da sonst die Steuerprogression nicht berücksichtigt wird. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass hierfür das Formular "Zusätzliche Angaben" ausgefüllt werde soll, nur finde ich keinen Platz zur Angabe der ausländischen steuerfreien (in D) Einkünften.

    Weiss jemand Rat?

    Vielen Dank schon mal.

    #2
    AW: Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften

    Keiner eine Idee?

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften

      Schauen Sie einmal im Mantelbogen -falls zutreffend- die Zeilen 99 ff. an und in der Anlage N die Zeilen 21 ff. und vergessen sie nicht die neue Anlage N-AUS.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Schauen Sie einmal im Mantelbogen -falls zutreffend- die Zeilen 99 ff. an und in der Anlage N die Zeilen 21 ff. und vergessen sie nicht die neue Anlage N-AUS.
        (BB Code ist deaktiviert, nicht sehr praktisch...)

        Die o.g. Angaben wurden, wo zutreffend, bereits gemacht.

        Das Problem ist die getrennte Veranlagung: jeder Partner macht eine eigene, getrennte Steuererklärung.

        Für die Berechnung der deutschen Steuer von Partner 1 wird das ausländische Einkommen von Partner 2 nicht besteuert, wohl aber für die Steuerprogression berücksichtigt. Oder liege ich hier falsch?

        Da die getrennten Erklärungen separat berechnet werden, weiss das Programm daher nicht, wie hoch die wirkliche, unter Berücksichtigung des ausländischen Gehalts, Steuerquote ist.

        Kommentar


          #5
          AW: Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften

          Ich denke, sie liegen z. T. falsch.

          Bei einer getrennten Veranlagung macht jeder der Ehegatten eine eigene Steuererklärung. Die Progressionseinkünfte müssen daher nur in der Erklärung von Partner 2 erklärt werden, spielen m.E. aber für Partner 1 keine Rolle.

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            #6
            AW: Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften

            Hallo,

            >>>... wohl aber für die Steuerprogression berücksichtigt. Oder liege ich hier falsch?

            Ja, da liegst du falsch. Das mit der Progression (oder besser dem Progressionsvorbehalt!) ist ja gerade der Grund, warum in manchen Fällen die getrennte Veranlagung besser ist.

            MfG Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 19.04.2012, 00:45.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar


              #7
              AW: Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften

              Das Vorgesagte ist zutreffend. In der Steuererklärung von Partner 1 haben im Falle der getrennten Veranlagung die Einnahmen von Partner 2 nichts zu suchen - ausgenommen, sie werden in dem Formular "zusätzliche Angaben" in den Zeilen 30 ff. speziell gefordert.

              Kommentar


                #8
                AW: Berechnung bei getrennter Veranlagung UND Auslandseinkünften (gelöst)

                Vielen Dank,
                manchmal ist es schön, falsch zu liegen!

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