Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Altersvorsorgezulage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Altersvorsorgezulage

    Hallo,

    ich habe einen Riestervertrag und habe dementsprechend die Anlage AV ausgefüllt und die "lange" Version gewählt, also die Eingabe für sämtliche Vertragsdaten. Ich bin unmittelbar begünstigt und habe dementsprechend in die Zeile 11 das eingetragen was bei meiner "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" unter "Entgeld in Euro" für das Jahr 2010 stand.

    Woher weiß ich nun ob mir die Altersvorsorgezulage gewährt wurde?

    Wenn ich die Anlage AV rauslösche und dann berechne ergibt sich keinerlei unterschied zu der Berechnung MIT der Anlage AV. Soll das so sein?

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!

    #2
    AW: Altersvorsorgezulage

    Hallo Benjamin87,

    Du bekommst entweder die Zulage gutgeschrieben oder den Sonderausgabenabzug abzüglich der Zulage.
    Ent- oder weder!
    Wenn die Zulage besser ist, erscheint sie natürlich nicht in der Steuerberechnung.

    Gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 22.04.2012, 11:43. Grund: Leerzeichen
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Altersvorsorgezulage

      Ah Vielen Dank Stiller! Dann gehe ich mal davon aus, dass Zulage auf mich zutrifft, weil nichts auftaucht. Ich dachte das wäre vergleichbar mit der Sparzulage für Bausparverträge, die taucht nämlich auf.

      Kommentar


        #4
        AW: Altersvorsorgezulage

        In die Steuerberechnung geht zwar ein, ob die Zulage /oder/ der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Sollte es allerdings ersteres sein, heißt das nicht, dass Du die Zulage bekommst. *Die* musst Du extra über den Anbieter bei der Zulagenstelle beantragen.

        Kommentar


          #5
          AW: Altersvorsorgezulage

          Also im letzten Jahr habe ich die Zulage bekommen, dass kann ich anhand der Bescheinigung meines Anbieters ablesen, allerdings habe ich da noch keine Steuerklärung machen müssen. Also gehe ich mal davon aus, dass sie auch weiterhin beantragt ist.

          Kommentar

          Lädt...
          X