Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Minijob und Übungleiterpauschale der Frau angeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Minijob und Übungleiterpauschale der Frau angeben

    Hallo,

    meine Frau und ich sind zusammen veranlagt. Meine Frau hatte in 2011 nur einen Minijob und war als Übungsleiterin tätig.

    Muss ich hierfür für meine Frau eine Anlage N ausfüllen?!
    Wenn ja, welche Lohnsteuerdaten (z.B. Steuerklasse) soll ich hinterlegen, da mir ja keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt?
    Müssen in Zeile 30 genau Angaben gemacht werden?

    Wenn ich die Anlage N meiner Frau nur mit der Übungsleiterpauschale ausfülle, dann bekomme ich von Elster keinen Fehler. Würde das so auch ausreichen?

    Danke.

    #2
    AW: Minijob und Übungleiterpauschale der Frau angeben

    Hallo sbox,

    wenn deine Frau einen Minijob hatte der pauschal versteuert wurde, dann gehört das nicht mehr in die Steuererklärung, offensichtlich ist das bei euch der Fall da keine Lohnsteuerbescheinigung für deine Frau vorliegt.

    Die Einnahmen als Übungsleiter wären als selbstständiger Nebenerwerb anzusehen, damit kommen diese auf die Anlage S für die Ehefrau und die Zeile 4 oder 9 mit Übungsleitertätigkeit beziffern und der über 2100 Euro (Freibetrag) liegende Teil des Einkommens kommt in Zeile 4 und Zeile 36 füllt man noch aus.
    Manchmal wird die Übungsleitertätigkeit über einen Anstellungsvertrag ausgeübt, dann wäre das in Anlage N Seite 1 Zeile 26 möglich.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Minijob und Übungleiterpauschale der Frau angeben

      Hallo holzgoe,

      wenn ich die Eintragung in Zeile 4 oder 9 mache, dann wird die Übungsleiterpauschale von Elster voll versteuert. Das ist doch nicht richtig?
      Muss ich ggf. nur Zeile 36 ausfüllen.
      Meine Frau hat auch nur unter 2100 Euro verdient.

      Danke.

      Grüßle

      Kommentar


        #4
        AW: Minijob und Übungleiterpauschale der Frau angeben

        Wenn unter 2.100 kommt in Zeile 4 oder 9 halt eine Null. Diese Null wird in Zeile 36 ermittelt.

        Kommentar


          #5
          AW: Minijob und Übungleiterpauschale der Frau angeben

          Hallo sbox,

          in Zeile 4 gehört nur der Betrag der über dem Freibetrag liegt, also in deinem Fall Null. In Zeile 36 trägst du dann die Gesamtsumme ein z.Bsp. 1800, dann den Freibetrag 2100 und das Kästchen in Zeile 4 enthalten.
          Dann sollte ELSTER nicht mehr schimpfen und es wäre korrekt.
          Wahrscheinlich hast du den kompletten Betrag in Zeile 4 oder 9 eingetragen, ich schrieb ja im vorigen Beitrag der über 2100 Euro liegende Betrag kommt in Zeile 4.

          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 26.04.2012, 12:07. Grund: Korrektur Rechtschreibung

          Kommentar

          Lädt...
          X