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Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

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    Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

    Hallo zusammen,
    folgende Situation:
    1. Ehemann mit Riestervertrag, Ehefrau ohne Riestervertrag
    2. Nachwuchs im Nov 2011 bekommen (erstes Kind)
    3. Mitte Dezember beim Riester-Anbieter einen Antrag eingereicht, die Kinderzulage dem Ehemann für 2011 zuzuweisen
    4. Bescheinigung §92 EStG (im Januar 2012 erhalten) zeigt, dass Ehemann 1946Euro Beiträge für den Riestervertrag in 2011 eingezahlt hat.

    Frage: Muss ich nun das Kind unter Zeile 22 Anlage AV angeben?
    Ich denke JA, da ich nunmal den Übertrag auf den Mann für 2011 beantragt habe.

    Allerdings, erhöht sich dann unsere Steuerlast für 2011 um ca 340Euro. Ich verstehe, dass bei der Günstigerprüfung auf Zulage ODER Steuervorteil geprüft wird und im Falle des Steuervorteils, der Zulagenbetrag wieder auf die Steuer addiert wird (also kein doppelter Vorteil).
    Bei uns sieht das vereinfacht so aus:
    Einkünfte: 93.444
    Altersvorsorgeaufwendung: -2.100
    = zu versteuerndes Einkommen: 91.344,00

    tarifl. Einkommenssteuer: 23581,00
    Kinder+Grundzulage: +454,00
    Kindergeld: +552,00
    = Einkommenssteuer: 24587,00

    Trage ich das Kind in Zeile 21 ein, verringert sich die Steuerlast auf 24287,00. Ausserdem fallen noch weitere ca. 40Euro für Soli und Kirchensteuer weg.

    Frage: Nun frage ich mich, ob es sein kann, dass ich vom Staat 300Euro Riesterzulage für ein Kind erhalte, gleichzeitig aber 340Euro weniger Steuererstattung dadurch erhalte!?!

    Geriestert habe ich 2011 mit 1946Euro Eigenanteil. Mit den 154Euro Grundzulage habe ich ja praktisch schon die Förderhöchstgrenze von 2100Euro erreicht.
    Frage: Wird die Kinderzulage dem Steuerjahr 2011 oder 2012 zugerechnet? Ausbezahlt wird sie ja erst 2012.
    Frage: Muss ich dann auch erst in 2012 das Kind in Zeile 22 eintragen?
    Wird sie 2011 zugeordnet, dann hätte ich ja 2400Euro geriestert und wäre über die Förderhöchstgrenze hinausgeschossen. Dann müssten allerdings alle Paare bei denen nur der Mann riestert und das Kind am Ende des Jahres geboren wird, dieses Problem haben, da man(n) ja Anfang Dezember schon 1946Euro (also den Jahresbeitrag) geriester hat und der Riesteranbieter erst im Folgejahr die Beiträge um 300Euro(Kinderzulage) reduzieren wird.

    Hut ab vor dem, der den Sachverhalt erklären kann.

    Wie war das nochmal....Steuererklärung auf Bierdeckel?

    #2
    AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

    Zitat von runmiles Beitrag anzeigen
    ...
    Wird sie 2011 zugeordnet, dann hätte ich ja 2400Euro geriestert und wäre über die Förderhöchstgrenze hinausgeschossen.
    ...
    genau, einfach zuviel eingezahlt und daher keine steuerliche beruecksichtigung mehr. in ihrer zeitlichen konstellation unguenstig aber imho zutreffend.

    das kann sie aber auch treffen, wenn sie die zulage gar nicht beantragen, denn es geht mEn nur um den zulagenANSPRUCH.

    es steht einem ja auch frei, die anlage AV gar nicht auszufuellen und keinen abzug der riesteraufwendungen zu beantragen und sich stattdessen mit der zulage zu begnuegen, schonmal probiert, was dann rauskommt?

    der neid spricht: bei ihrem einkommen werden sie die 40 euro differenz grad so ueberstehen, in 2012 koennen sie den riesterbeitrag ja anpassen, um auch den letzten cent herauszuholen :-P

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      #3
      AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

      @ Falzo: Danke für die Antwort.
      Dann liege ich wohl mit meiner Vermutung richtig...zu viel geriestert!
      Ist aber schon seltsam, da alle alleinriesternden Väter dann benachteiligt sind wenn die Kleinen spät im Jahr geboren werden bzw. der Riesteranbieter gegen Ende des Jahres erst von dem Kinderübertag erfährt. Eigentlich müsste der Riesteranbieter, die zuviel gezahlten 300Euro Eigenanteil zurückerstatten, d.h. die Jahresbeiträge auf 2100Euro gedeckelt sein.

      Ja, 40Euro werden mich nicht umbringen, aber wer schenkt schon gern was dem Fiskus ;-)

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        #4
        AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

        Versuchen Sie es einmal mit einer anderen Sichtweise. Die Riester-Rente wurde ja wegen Rentenkürzungen eingeführt, um eine Anlageform mit entsprechenden Anreizen zu schaffen, diese Kürzung und auf Wunsch noch mehr auszugleichen und für das Alter vorzusorgen z.B. auch durch die Garantie, das mindestens die eingezahlten Beträge wieder herauskommen und durch bestimmte Regelungen bei den Vertragskosten. Bis zu einem gewissen Grad und somit als weiterer Anreiz hat man bis zu bestimmten Höchstbeträgen außerdem Zulagen und ggf. on top noch Steuerermäßigungen geschaffen. Niemand will Sie aber daran hindern noch mehr für Ihre Rente zu leisten. Ich kenne auch Fälle, in denen bewusst keine Zulagen und steuerermäßigungen in Anspruch genommen werden, damit in der Auszahlungsphase keine Vollversteuerung erfolgt.

        Aus diesem Gedanken heraus haben Sie für ihre Rente NICHT zu viel geriestert. Sie haben nur in Ihrer SPEZIELLEN Situation, in der Sie auch noch zufällig die Höchstbeträge leisten, vielleicht steuerlich nicht ganz optimal gesteuert. Es hätte aber auch jede Menge andere konstellationen gegeben, um das zu vermeiden - wenn Sie es denn gewusst hätten. THEORETISCH hätten Sie Mitte November noch reagieren können. Oder Ihre Frau hätte einen Vertrag abgeschlossen und auch noch die Zulage abgegriffen und und und. Alle diese Fälle kann man einfach nicht optimalst vom Gesetzgeber abdecken.

        M.E. haben Sie nicht dem FISKUS etwas geschenkt, sondern sich selbst eine geringfügige höhere Riesterrente, wozu der Fiskus hat leider nicht auch noch etwas dazugegeben hat ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

          Frage: Nun frage ich mich, ob es sein kann, daß ich vom Staat 300Euro Riesterzulage für ein Kind erhalte, gleichzeitig aber 340Euro weniger Steuererstattung dadurch erhalte!?!

          >>>> Nein, das kann nicht sein, ist auch nicht so. Schauen Sie sich mal die Steuerberechnung(-en) genau an.

          Wie war das nochmal....Steuererklärung auf Bierdeckel?

          >>>> Was ist denn damit gemeint?
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

            Das Übersparen eines Riester-Vertrags kann sogar einen wesentlichen Steuervorteil in der Auszahlphase bringen. Denn dann werden die Erträge aus der Überzahlung nicht voll wie das Riester-Kapital besteuert, sondern u.U. wie bei einer Lebensversicherung nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz. Das überzahlte Riester-Guthaben unterliegt trotzdem der Kapitalgarantie.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

              Hallo,
              hätte auch ein paar Fragen da mich das Thema auch betrifft!
              Mir ist bei der Lohsteuererklärung 2012 der Rückstattungbetrag auch um 340€ gekürzt worden. Unser Sohn wurde im Dezember 2012 geboren und haben über die Wohnbaurente 300€ Kinderzulage beantragt. Die Kinderzulage wurde im August 2013 gutgeschrieben.

              Ich muss zugeben das ich die Vor- und Nachteile nicht wirklich verstanden habe.
              Es gibt dem nach zwei Möglichkeiten:

              1. wie bisher Kinderzulage bei der Lohnsteuererklärung angeben (Minderung der Rückerstattung um 340€), Kinderzulage beantragen (300€ Zulage auf Wohnbaurente), somit ergibt sich ein Minus von 40€!

              2. Kinderzulage bei der Lohnsteuererklärung nicht angeben, und natürlich auch keine Kinderzulage beantragen!

              Welche Auswirkungen (Vor- und Nachteile) haben die beiden Vorgehensweisen?

              Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
              Grüße

              Kommentar


                #8
                AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

                Sie müssen die Günstigerprüfung bei der Steuer nicht beantragen. Sie müssen auch überhaupt keine Riesterzulage beantragen. Allerdings war das der Sinn der Sache.

                Wenn Sie das aber tun, müssen sie auch alle Angaben zu Kindern etc. vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sonst kommt nach ein paar Jahren ein Datenabgleich der Riester-Zulagenstelle mit dem FA. Spätestens da fällt das dann auf und der Bescheid wird geändert.

                Die Einzahlungen für 2012 können sie rückwirkend nicht mehr ändern.

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                  #9
                  AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

                  Zitat von Alex_Gluth Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  hätte auch ein paar Fragen da mich das Thema auch betrifft!
                  Mir ist bei der Lohsteuererklärung 2012 der Rückstattungbetrag auch um 340€ gekürzt worden. Unser Sohn wurde im Dezember 2012 geboren und haben über die Wohnbaurente 300€ Kinderzulage beantragt. Die Kinderzulage wurde im August 2013 gutgeschrieben.

                  Ich muss zugeben das ich die Vor- und Nachteile nicht wirklich verstanden habe.
                  Es gibt dem nach zwei Möglichkeiten:

                  1. wie bisher Kinderzulage bei der Lohnsteuererklärung angeben (Minderung der Rückerstattung um 340€), Kinderzulage beantragen (300€ Zulage auf Wohnbaurente), somit ergibt sich ein Minus von 40€!

                  2. Kinderzulage bei der Lohnsteuererklärung nicht angeben, und natürlich auch keine Kinderzulage beantragen!

                  Welche Auswirkungen (Vor- und Nachteile) haben die beiden Vorgehensweisen?

                  Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
                  Grüße
                  Du hast das System noch nicht ganz verstanden:

                  In Deinem Fall bekommst Du 300 € Zulage, wenn Du sie beantragst. Wenn Du die Beträge ZUSÄTZLICH in der EINKOMMENsteuererklärung angibst, führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch, d.h. es schaut, ob der ANSPRUCH auf Zulage (= 300 €) höher ist als die Dir zustehende Steuerermäßigung. Ist der Zulagenanspruch von 300 € höher als der Steuerermäßigungsanspruch, passiert im Steuerbescheid insoweit gar nichts, es wird Dir lediglich der Umstand mitgeteilt. Ist der Steuerermäßigungsanspruch (bei dir 340 €) höher als die Zulage (300 €), bekommst Du die Differenz (= die 40 €) über die Steuer ausgezahlt, die 300 € hast Du ja schon als Zulage bekommen. Diese Differenzberechnung erfolgt dadurch, dass im Bescheid sich bei Dir grundsätzlich eine Steuerermäßigung von 340 € ergibt, der ZulagenANSPRUCH von 300 € aber davon abgezogen wird.

                  Fazit: Am Besten BEIDES machen, d.h. Zulage beantragen UND Anlage AV ausfüllen, nur dann bekommst Du auch die 340 €. Im Steuerbescheid wird nur mit dem ZulagenANSPRUCH gerechnet, d.h. Du bekommst im Steuerbescheid 40 €, egal ob Du die Zulage beantragt hast oder nicht. Die 300 € MUSST Du über den Zulagenantrag holen.

                  Zusatzanmerkung: Wieso eigentlich nur Kinderzulage von 300 € ? Hast Du die Grundzulage für Dich selbst von 154 € vergessen ?
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

                    Hallo,
                    Riester ist m.E. total unübersichtlich.
                    Aktuelles Bsp.

                    Ehemann brutto 59236 € - Riesterbeitrag 1887 €
                    Ehefrau brutto 17070 € - Riesterbeitrag 180 €
                    Werden bei der Ehefrau keine Kinder (2) angegeben ergibt sich ein Steuervorteil von 315 €.
                    Da werden doch dann die Zulagen für die Kinder zum Teil wieder eingezogen.
                    Ich habe bis jetzt noch keine vernünftige Erklärung gehört oder gelesen, egal von welcher Seite, wie Riestern am günstigsten für jeden läuft.
                    Kein Wunder, dass Riestern nicht unbedingt den besten Ruf genießt.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

                      Danke für die Antworten.
                      Da ich meine Steuererklärung selber über WISO mache ist mir dies halt direkt aufgefallen. Ein Haken bei "Kinderzulage wurde beantragt" und gleich wird die Rückerstattung um 340€ gekürzt.
                      Muss zusätzlich sagen das der Mann der riestert benachteiligt wird,
                      da nur der Kindergeldberechtigte die Kinderzulage beantragen kann (meist die Frau die nicht riestert).
                      Auf allen Formularen die ich bisher gesehen habe kann die "Ehefrau" den Anspruch auf den Ehemann übertragen. Ein Formular für unverheiratete Paare mit Kindern gibt es einfach nicht, das erschwert zusätzlich die beantragung.
                      Alles ist darauf ausgelegt das man mit Kindern auch gleichzeitig verheiratet ist!

                      Am Ende bleibt die Frage warum man sich den Umstand macht und die Kinderzulage beantragt. Da wir jetzt glücklich verheiratet sind gibt es wenigstens den Vorteil das die Bausparkasse die Kinderzulage automatisch jedes Jahr bei der Kindergeldstelle beantragt.

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                        #12
                        AW: Zuviel Riester-Eigenanteil durch späte Kinderzulage erhöht Steuerlast

                        Kann ich so nicht nachvollziehen: Der Gesetzgeber muss halt irgendeine Grundregelung treffen, die da halt nun lautet: Bei Eheleuten grundsätzlich Mama, auf gemeinsamen Wunsch der Eheleute der Paps. Bei Unverheirateten IMMER Derjenige, der im Jahr das erste Kindergeld ausgezahlt bekommt, d.h. auch hier zwischen den Elternteilen frei wählbar und jedes Jahr wechselbar, wer das ist. Eine Benachteiligung des Mannes kann ich nicht erkennen, die Benachteiligung schaffen sich die Eltern hier nur selber.

                        Und wofür ein spezielles Formular für Unverheiratete erforderlich sein soll, weiß ich nicht. In dem Formular wird doch auch das abgedeckt ...
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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