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Krankengeld - Angeben trotz elektronischer Übermittlung?

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    Krankengeld - Angeben trotz elektronischer Übermittlung?

    Ich habe 2011 an mehreren einzelnen Tagen Krankengeld (wegen krankem Kind) erhalten und von der Kasse Bescheinigungen bekommen mit dem zusatz "wurde bereits ans finanzamt übermittelt" .
    Müssen diese Tage trotzdem bei Elster eingetragen werden? Wenn ja, alle einzeln oder die Gesamtsumme? Und müssen die Belege beigefügt werden? Die Elster-Hilfe verstehe ich so, dass das nur bei 'nicht-übermittelten' Bescheinigungen nötig wäre - mir ist aber nicht klar ob sich der satz auf die Belege oder auf das Angeben der Beträge bezieht.

    #2
    AW: Krankengeld - Angeben trotz elektronischer Übermittlung?

    Du musst in der Steuererklärung vollständige Angaben machen, also auch das Krankengeld angeben. Nachweise musst Du keine erbringen, denn die Daten wurden bereits an das Finanzamt übermittelt.

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      #3
      AW: Krankengeld - Angeben trotz elektronischer Übermittlung?

      Hallo Lyco,

      und es gehört entweder in die Anlage N Zeile 29, oder - für den Fall, dass du keine Anlage N hast - in den Hauptvordruck Zeile 94; in einer Summe natürlich.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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