Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tagesmutter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Tagesmutter

    Hallo zusammen.

    Ich bin als Angestellter tätig.
    Meine Frau arbeitet bei uns zu Hause als Tagesmutter für Kinder, sie verdient unter 400,00 Euro.
    Wo muss ich diese Einnahmen angeben?

    mfG V. Harms

    ps: dieses Thema habe ich ausversehen auch woanders gepostet, sorry

    #2
    AW: Tagesmutter

    es wird ja wahrscheinlich keinen arbeitgeber geben, der sie bei der knappschaft für eine geringfügige tätigkeit angemeldet hat...
    da es sich dann vermutlich um eine selbständige tätigkeit handelt, gehört das in die anlage S.

    Kommentar


      #3
      AW: Tagesmutter

      meine Frau bekommt die Kinder über das Jugendamt/Mütterzentrum vermittelt, dies ist aber nicht der Arbeitgeber - angemeldet ist sie auch nicht bei der Knappschaft o.ä.

      Kommentar


        #4
        AW: Tagesmutter

        wo gebe ich dann die Betriebskosten ein(Ausgaben die sie hat z.B. Heizung, Strom, Wasser = als Pauschale)?

        Kommentar


          #5
          AW: Tagesmutter

          in einer eigenen aufstellung, eben eine gewinnermittlung, das ergebnis also der gewinn kommt in Zeile 4 der Anlage S.
          diese ermittlung nennt man Einnahmen-/Überschußrechnung oder kurz EÜR und die kann unterhalb von 17500 umsatz in einer eigenen Tabelle erfolgen, die dem Finanzamt mit einzureichen ist.
          liegt man darüber muss man den offiziellen Vordruck EÜR verwenden, dieser lässt sich auch elektronisch übermitteln...

          Kommentar

          Lädt...
          X